…sind, davon auszugehen, dass ein Pendlerpauschale nicht zusteht, da unbestritten die Wohnung in der RS in L und der Arbeitsort in L unter 20 km entfernt sind, dh. die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind. Nebenbei ist zu bemerken…
…Begründend führte das Finanzamt (durch Bezugnahme auf den Einkommensteuerbescheid 2008) aus, Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Mit den dagegen eingebrachten (gleichlautenden) Berufungen wurde die Berücksichtigung der Fahrtkosten laut Erklärung beantragt. Gemäß Ausbildungsrichtlinien bzw…
…Bw.) ist L. an der T.M. in W.. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 führte er unter dem Punkt "Werbungskosten" folgende Aufwendungen an (die einzelnen Beträge sind Schillingbeträge): | Pendlerpauschale | 28.000,00 | Mitgliedsbeiträge, Lizenz, Turnierkosten |…
…Die notwendigen Arbeiten (Angebotserstellung, Fax) verrichte er jedoch von zu Hause. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte würden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag und durch das Pendlerpauschale abgegolten. Im Berufungsfall seien diese Fahrten (Wohnung/Arbeitsstätte) von den geltend gemachten Kilometergeldern wie folgt herauszurechnen: | P1 P2 Hin…
…mit dem Privat-PKW" begehre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Oktober 2008 wies das Finanzamt die Berufung mit folgender Begründung als unbegründet ab: Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale seien sämtliche Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Der Berufungswerber habe trotz Ersuchen vom 24…
…für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte demnach folgende Fälle: Den Verkehrsabsetzbetrag für die einfache Fahrtstrecke bis zu 20 km. Dieser beträgt gemäß § 33 Abs 5 EStG jährlich 291,00 € als Abzug vom Steuerbetrag. Das kleine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) je nach Entfernung für die einfache Fahrtstrecke…
…stehenden Feststellungen. Somit kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Fahrten mit dem Privat-Pkw vom Wohnsitz nach I allein durch das tägliche Aufsuchen des Arbeitsplatzes angefallen und damit durch Verkehrsabsetzbetrag und allfällig zustehendes Pendlerpauschale bereits abgegolten wären (vgl. Berufungsvorentscheidung vom 13. Mai 2003…
…Fälle, dass die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km beträgt und die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist ("kleines Pendlerpauschale"). Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und c sind nach § 16 Abs…
… 124 Z 146 lit b (letztmalig für die Veranlagung 2009)] Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit b und lit c sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten... Der Gesetzgeber hat sich im Falle der steuerrechtlichen Beurteilung von Fahrtkosten für die…
…von den vorstehend angeführten Aufwendungen nur jene für die Zweitwohnung in Wien als Werbungskosten berücksichtigt. Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Hinsichtlich der Nichtberücksichtigung der Kosten für Familienheimfahrten enthält der Bescheid keine Begründung. …
…er aus, dass die beantragte Pendlerpauschale im Erstbescheid nicht berücksichtigt worden sei; diese sei im Bescheid auch nicht ersichtlich. Fahrten von B nach X und von B nach An seien über 40 km (einfache Strecke). Ebenfalls sei auch der Verkehrsabsetzbetrag nicht berücksichtigt worden. Zur Nachtarbeit…
…ist diese Bestimmung daher so zu verstehen und auszulegen. Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß …
…Finanzamtes vom 27. April 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erklärte elektronisch für die Jahre 2008 bis 2010 jeweils ein Pendlerpauschale in Höhe von € 2.361,00 geltend zu machen. Mit Schreiben vom 21. April ergänzte…
…von einem befugten Unternehmer durchgeführt wurden. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hiefür erwachsenen Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind. Kosten für eine Studienreise, deren Gegenstand ein Mischprogramm ist…
…Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs…
…dass die Fahrtkosten des Bw. zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits durch die Berücksichtigung des Verkehrsabsetzbetrages und Gewährung des Pendlerpauschales als steuerlich zur Gänze abgegolten anzusehen seien. Mit Vorlageantrag vom 25.06.2012 wandte sich der Bw. ausschließlich gegen die Verböserung laut Berufungsvorentscheidung mit dem Vorbringen…
…gegeben sein. Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass ein Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung zurückgelegt wird. Diese Voraussetzung liegt aber beim Bw nicht vor. Der Verkehrsabsetzbetrag (…
…Tagen zurückgelegt hat, weshalb kein Anspruch auf Pendlerpauschale besteht. Im Streitfall sind folglich die Fahrten zwischen der mit dem Wohnsitz identen Arbeitsstätte und der weiteren Arbeitsstätte in Graz durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten und es war somit wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 27…
…Wohnung und dieser Arbeitsstätte gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch Verkehrsabsetzbetrag oder das Pendlerpauschale abgegolten. Bewegt sich der Arbeitnehmer nun von dieser üblichen Arbeitsstätte am Firmensitz im zu einer anderen Arbeitsstätte, etwa um einen Kunden zu besuchen, etwas im Auftrag des Arbeitgebers…
…Wohnung und dieser Arbeitstätte gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch Verkehrsabsetzbetrag oder das Pendlerpauschale abgegolten. Bewegt sich der Arbeitnehmer nun von dieser üblichen Arbeitstätte am Firmensitz im zu einer anderen Arbeitstätte, etwa um einen Kunden zu besuchen, etwas im Auftrag des Arbeitgebers…