…Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Gabriele Krafft, KR Konrad Antoni und LIM Friedrich Nagl im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung des NN, Pastoralassistent, A, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 3910 Zwettl, Landstrasse 52…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 machte die Bw., eine als Pastoralassistentin, Wirtschafterin eines Pfarrers und Religionslehrerin tätige Steuerpflichtige, folgende Aufwendungen…
…2/20/21/22 vom 3. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit als Lehrer und Pastoralassistent. In der elektronisch eingereichten Erklärung…
…Tochter des Berufungswerbers erlernt den Beruf der Seelsorgerin. Mit dieser Ausbildung kann die Tochter des Berufungswerbers in den verschiedensten islamischen Institutionen in Österreich arbeiten. Die seelsorgliche Begleitung im islamischen Glauben entspricht dem Beruf der Pastoralassistentin im katholischen Glauben. Der Islam ist in Österreich eine anerkannte…
…Inzwischen sei sie ausgebildete Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin. Diese Tätigkeit sei der Logotherapie sicher so nahe verwandt wie die Tätigkeit einer Pastoralassistentin zu einer Therapeutin in systematischer Familientherapie (Hinweis auf RZ 358 LStR 2002). Derzeit sei sie Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision für Existenzanalyse und…
…48f). Nach der Verwaltungspraxis (sh. Rz 10358 LStR) stehen die Tätigkeiten als Pastoralassistent und als Psychotherapeut zueinander in einem verwandten Verhältnis. Die Aufwendungen einer Pastoralassistentin iZm der Ausbildung in systemischer Familientherapie sind daher als Werbungskosten anzuerkennen. Gleiches gilt nach der Judikatur des UFS für die…
…48f). Nach der Verwaltungspraxis (sh. Rz 10358 LStR) stehen die Tätigkeiten als Pastoralassistent und als Psychotherapeut zueinander in einem verwandten Verhältnis. Die Aufwendungen einer Pastoralassistentin iZm der Ausbildung in systemischer Familientherapie sind daher als Werbungskosten anzuerkennen. Gleiches gilt nach der Judikatur des UFS für die…
…im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern (zB Fleischhauer- Koch, Elektrotechniker- EDV-Techniker). Als "verwandte" Berufe werden beispielsweise aber auch Pastoralassistent und Psychologe angesehen werden, weil sich beide um die "Seele sorgen"; dagegen ist der Beruf des Lehrers mit dem des Psychotherapeuten oder dem…
…die Bw. auf das Lohnsteuerprotokoll 2002 (abgedruckt in RdW 11/2002, S. 686) hin, wo sogar die Tätigkeiten als Pastoralassistent und Psychotherapeut als Tätigkeiten eingestuft wurden, die zueinander in einem verwandten Verhältnis stehen. Darüber hinaus seien bei Berufskolleginnen, welche gemeinsam mit der Bw. denselben Fortbildungslehrgang…
…6. Dies sie ihm vom Datenschutz verwehrt worden. Aber sie wären 16 Personen gewesen, 8 ReligionslehrerInnen vom RPI und 8 Personen vom Katholischen Bildungswerk (1 Priester, 1 Ordenspriester, 1 Ordensschwester, 2 Pastoralassistenten, 1 Ärztin, 1 pensionierter Religionslehrer, 1 Person wisse er nicht). zu 10. Immer…
…Die Zielidentität könne nicht geleugnet werden. In diesem Zusammenhang werde auf das Lohnsteuerprotokoll 2002 verwiesen, wonach die Aufwendungen für die Ausbildung zur systemischen Familientherapeutin für eine Pastoralassistentin als Werbungskostenabzug bejaht werde. Auch in diesem Fall sei die seelische Unterstützung bzw. die Heilung des Menschen identes…
…Die Aufwendungen einer Pastoralassistentin im Zusammenhang mit der Ausbildung in Systemischer Familientherapie sind daher als Werbungskosten anzuerkennen." Gegenständlich sei im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit der Bw. als Hauptschullehrerin zu den Ausbildungskosten des Lebensberaters der geforderte Veranlassungszusammenhang gegeben: Ebenso wie bei einer Pastoralassistentin würden ihre…
…dies nur dann zu, wenn überhaupt eine Stelle als Pastoralassistentin frei ist und wenn nicht andere Bewerberinnen auf Grund ihrer Qualifikationen oder persönlicher Beziehungen der Berufungsführerin vorgezogen werden. Aus der Tatsache, dass die Berufungsführerin seit 1.9.2003 als Pastoralassistentin arbeitet, kann ein konkreter Veranlassungszusammenhang…