…Die Bw. habe sich den jeweiligen Kunden gegenüber nicht bloß zur Vermittlung oder zur Besorgung der Leistungen, für welche nun der Vorsteuerabzug beantragt werde, verpflichtet, sondern zur Erbringung der Leistungen selbst. Bei Eigenleistungen bestimme sich der Ort der Reiseleistungen nach den allgemeinen Vorschriften. Da die…
…1994). Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a Abs. 12 UStG 1994 (§ 23 Abs. 3 UStG 1994). Reisevorleistungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden unmittelbar zugute kommen (§ 23 Abs. 4 UStG 1994). Die sonstige Leistung (Reiseleistung) ist steuerfrei, wenn die…
…14). Eine Reise setzt danach begriffsnotwendig die Überwindung einer größeren räumlichen Distanz voraus. Zu den Reiseleistungen gehören daher in jedem Fall die eigentliche Fortbewegung (Beförderung), darüber hinaus auch alles, was nach der Verkehrsauffassung im Rahmen einer organisierten Reise an Leistungen erbracht wird (Ruppe, UStG 1994³…
…14). Eine Reise setzt danach begriffsnotwendig die Überwindung einer größeren räumlichen Distanz voraus. Zu den Reiseleistungen gehören daher in jedem Fall die eigentliche Fortbewegung (Beförderung), darüber hinaus auch alles, was nach der Verkehrsauffassung im Rahmen einer organisierten Reise an Leistungen erbracht wird (Ruppe, UStG 1994³, …
…die der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet, 3. die Bemessungsgrundlage nach Abs. 7 und 4. wie sich die in § 1 und 2 bezeichneten Beträge und die Bemessungsgrundlage nach Abs. 7 auf steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen verteilen. § 23 UStG 1994 gilt nach dem Gesetzeswortlaut für Reiseleistungen…
…gegenüber erbracht werde, nicht den Bestimmungen des Art. 26 der 6. EG-Richtlinie "unterfalle". Aus einem auf Seite 3 des Berufungsschreibens befindlichen Aktenvermerk des Finanzamtes geht hervor: Lt. tel. Rckspr. mit Hrrn. RA Dr. Mondel wurden die Reiseleistungen von [Bw] an Unternehmer geliefert. VERANLAGER! ABWEISUNG…
…3: Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a Abs. 12. Abs. 4: Reisevorleistungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden unmittelbar zugute kommen. ... Abs. 8: Abweichend von § 12 Abs. 1 ist der Unternehmer nicht berechtigt, die ihm für die Reiseleistungen gesondert…
…Reisevorleistungen erbracht werden. Der Ort der Reisevorleistung hat lediglich im Rahmen des Abs. 5 und 6 (Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet) Auswirkungen auf den Umfang der Steuerfreiheit der Reiseleistung, was gegenständlich nicht der Fall ist. Der Ort der einheitlichen Reiseleistung (Besorgung für Nichtunternehmer) bestimmt sich gemäß § 23…
…Prinzip der Einheitlichkeit mehrerer Reiseleistungen könne doch nur allgemein gelten, also auch, wenn Unternehmer Leistungsempfänger seien. Somit könne die Bestimmung des § 3a Abs. 6 in Verbindung mit § 3a Abs. 4 UStG 1994 nicht angewendet werden. Es bestimme sich vielmehr der Ort der (einheitlichen) Reiseleistung nach…
…kann allerdings nicht schon auf Grund der Erwägung bejaht werden, dass sie auf einem einheitlichen Vertrag beruht und gegen ein einheitliches Entgelt erfolgt. Erbringt ein Unternehmer als Reiseveranstalter eine Reise unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen im eigenen Namen an andere Unternehmer, liegt keine einheitliche Reiseleistung iSd …
…nicht, weil er weder gesellschaftlich verbunden noch anderweitig in einem solchen Ausmaß weisungsgebunden wäre, dass das seine Unselbständigkeit hervorrufen würde. Da sich der Ort der Vermittlungsleistung nach dem Ort des vermittelten Umsatzes richtet, wird auch diese in EU_Mitgliedstaat_A erbracht und ist dort steuerbar…
…die der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet, 3. die Bemessungsgrundlage nach Abs. 7 und 4. wie sich die in § 1 und 2 bezeichneten Beträge und die Bemessungsgrundlage nach Abs. 7 auf steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen verteilen. § 23 UStG 1994 gilt nach dem Gesetzeswortlaut für Reiseleistungen…
…Abs. 2: Die Leistung des Unternehmers ist als sonstige Leistung anzusehen. Erbringt der Unternehmer an einen Leistungsempfänger im Rahmen einer Reise mehrere Leistungen dieser Art, so gelten sie als eine einheitliche sonstige Leistung. Abs. 3: Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a Abs…
…darüber hinaus auch alles, was nach der Verkehrsauffassung im Rahmen einer organisierten Reise an Leistungen erbracht wird (Ruppe, aaO, Tz. 10), voraus. Offen ist, ob die genannten Leistungen auch dann als Reiseleistungen anzusehen sind, wenn sie ohne Zusammenhang mit einer Reise angeboten werden (z.B…
…nicht Veranstalter der organisierten Aktivitäten. Veranstalter seien ihre Kunden. Die sonstigen Leistungen, die sie erbringe seien daher nicht gemäß § 3a Abs. 8 UStG 1994 in Österreich steuerbar. Es handle sich ebenfalls nicht um Reisevorleistungen gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994, da sie keine Reiseleistungen gegenüber…
…geprüfte Unternehmen als Reiseveranstalter für Flusskreuzfahrten mit Kabinenschiffen zwischen der Nordsee und dem Schwarzen Meer Reiseleistungen an andere Unternehmer erbringe, die aus Beförderung und Unterbringung, Verpflegung, Hafentaxen, fallweisen Landausflügen und fallweisen Zusatzgetränken bestünden. Das Unternehmen betrachte die Verpflegungsleistung als unselbständige Nebenleistung zur Leistung der Personenbeförderung…
…Reiseaufwandsentschädigung. Die Fahrten der Arbeitnehmerin von einer Filiale zur anderen erfüllen die Voraussetzungen einer "Dienstreise" in jenen Fällen, in denen die in unmittelbarer Abfolge besuchten Filialen in verschiedenen Gemeindegebieten und mehr als 12 Straßenkilometer voneinander entfernt liegen. An diese Reiseleistung knüpft jedoch kein Anspruch auf…
…deren Reiseleistungen nach Artikel 26 der 6.EG-Richtlinie an dem Ort ausgeführt werden, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, gälten sowohl die Reiseleistungen als auch deren Vermittlung als in Deutschland ausgeführt. Die Angabe unter Punkt 7 des Fragebogens anlässlich der Erteilung einer…
…dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweile. Wenn Abgabevorschriften die unbeschränkte Abgabepflicht an den gewöhnlichen Aufenthalt knüpften, trete diese jedoch stets dann ein, wenn der gewöhnliche Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauere. Im Prüfbericht sei nur festgehalten…
…die tatsächlichen Umstände, die tatsächlichen Verhältnisse der Leistungsausführung gegenüber den Reisenden. Die umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen und die zivilrechtliche Beurteilung sind nicht entscheidend. Sachverhaltsmäßig liegt eine Reihenleistung vor. Der Unternehmer erbringt eine Reiseleistung im eigenen Namen und beschafft hiebei die nötigen Vorleistungen von anderen Unternehmen, die dann…