…Reiseleistungen (zB Beförderung, Unterkunft, Verpflegung) gelten dabei stets als einheitliche sonstige Leistung (vgl. EuGH 25.10.2012, Rs C-557/11, Kozak, Rn 23 f). Randzahlen 2982 bis 2985: derzeit frei. 23.3. Ort der Reiseleistungen Rz 2986: Je nach Art der Erbringung der Reiseleistungen…
…Die Bw. habe sich den jeweiligen Kunden gegenüber nicht bloß zur Vermittlung oder zur Besorgung der Leistungen, für welche nun der Vorsteuerabzug beantragt werde, verpflichtet, sondern zur Erbringung der Leistungen selbst. Bei Eigenleistungen bestimme sich der Ort der Reiseleistungen nach den allgemeinen Vorschriften. Da die…
…1994). Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a Abs. 12 UStG 1994 (§ 23 Abs. 3 UStG 1994). Reisevorleistungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden unmittelbar zugute kommen (§ 23 Abs. 4 UStG 1994). Die sonstige Leistung (Reiseleistung) ist steuerfrei, wenn die…
…14). Eine Reise setzt danach begriffsnotwendig die Überwindung einer größeren räumlichen Distanz voraus. Zu den Reiseleistungen gehören daher in jedem Fall die eigentliche Fortbewegung (Beförderung), darüber hinaus auch alles, was nach der Verkehrsauffassung im Rahmen einer organisierten Reise an Leistungen erbracht wird (Ruppe, UStG 1994³…
…befördert und damit Umsätze in Österreich bewirkt habe, die die Erstattung der Vorsteuern ausschließen. Im Übrigen seien gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 Vorsteuern aus Reisvorleistungen für Reiseleistungen an Privatpersonen nicht abzugsfähig. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. mit Eingabe vom 21.01.2016 Beschwerde…
…7). Reiseleistungen im Sinne des Artikel 26 6. EG-RL bzw. § 23 UStG werden an dem Ort erbracht, in dem das Reisebüro den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat, von wo aus es die Dienstleistung erbringt. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann…
…14). Eine Reise setzt danach begriffsnotwendig die Überwindung einer größeren räumlichen Distanz voraus. Zu den Reiseleistungen gehören daher in jedem Fall die eigentliche Fortbewegung (Beförderung), darüber hinaus auch alles, was nach der Verkehrsauffassung im Rahmen einer organisierten Reise an Leistungen erbracht wird (Ruppe, UStG 1994³, …
…Reiseleistungen sich gemäß § 23 Abs. 3 iVm § 3a Abs. 7 UStG grundsätzlich nach dem der Ort der Unternehmensleitung bestimme, sei festzuhalten: Im Rahmen des ehemaligen Fragebogens zur steuerlichen Erfassung (Übersendung an das Finanzamt mit 23.07.2013) sei die in Wien befindliche unselbständige Betriebsstätte der…
…dass die Reiseleistung an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Damit ist die Reiseleistung der Bf. in Österreich nicht steuerbar, da die Bf. ihr Unternehmen in Deutschland betreibt. Nach § 23 Abs 8 UStG 1994 ist der Unternehmer abweichend von…
…die der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet, 3. die Bemessungsgrundlage nach Abs. 7 und 4. wie sich die in § 1 und 2 bezeichneten Beträge und die Bemessungsgrundlage nach Abs. 7 auf steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen verteilen. § 23 UStG 1994 gilt nach dem Gesetzeswortlaut für Reiseleistungen…
…gegenüber erbracht werde, nicht den Bestimmungen des Art. 26 der 6. EG-Richtlinie "unterfalle". Aus einem auf Seite 3 des Berufungsschreibens befindlichen Aktenvermerk des Finanzamtes geht hervor: Lt. tel. Rckspr. mit Hrrn. RA Dr. Mondel wurden die Reiseleistungen von [Bw] an Unternehmer geliefert. VERANLAGER! ABWEISUNG…
…gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. … Besteuerung von Reiseleistungen § 23. (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für Reiseleistungen eines Unternehmers, – die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, – soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und – Reisevorleistungen…
…wegen Anwendung der Margenbesteuerung - nicht berücksichtigt, Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen iZm Bildungsleistungen seien - da die Umsätze unter die Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG fallen - vom Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 2 UStG ausgeschlossen. Andere - nicht den Bereichen "Unterricht/Bildung" oder "Reiseleistungen" zuzurechnenden…
…einem Ort vorübergehend Aufenthalt zu nehmen (vgl. Ruppe , Kommentar zum UStG 1994, 2. Aufl., Tz. 72 ff zu § 10). Im vorliegenden Fall wird die Beherbergungsleistung an den Gast durch jenes Reisebüro erbracht, das das Hotel pauschal - unter Miteinbeziehung bestimmter Nebenleistungen - angemietet hat. Da der letztendliche…
…3: Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a Abs. 12. Abs. 4: Reisevorleistungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden unmittelbar zugute kommen. ... Abs. 8: Abweichend von § 12 Abs. 1 ist der Unternehmer nicht berechtigt, die ihm für die Reiseleistungen gesondert…
…Reisevorleistungen erbracht werden. Der Ort der Reisevorleistung hat lediglich im Rahmen des Abs. 5 und 6 (Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet) Auswirkungen auf den Umfang der Steuerfreiheit der Reiseleistung, was gegenständlich nicht der Fall ist. Der Ort der einheitlichen Reiseleistung (Besorgung für Nichtunternehmer) bestimmt sich gemäß § 23…
…Prinzip der Einheitlichkeit mehrerer Reiseleistungen könne doch nur allgemein gelten, also auch, wenn Unternehmer Leistungsempfänger seien. Somit könne die Bestimmung des § 3a Abs. 6 in Verbindung mit § 3a Abs. 4 UStG 1994 nicht angewendet werden. Es bestimme sich vielmehr der Ort der (einheitlichen) Reiseleistung nach…
…vor Ort feststellen zu können, ob und in welchem Ausmaß ein Reiseland bzw. –ort für die Durchführung als Reiseveranstalter in Frage komme und welche Ergänzungen vorgenommen werden müssten. Weiters hätten die Reisen dazu gedient, die Qualität der Reiseleistungen durch die Partneragenturen, die Qualität der Hotels…
…für Reiseleistungen gemäß § 23 Abs. 3 UStG 1994 zu beachten. Rz 638b: Der Ort für Reiseleistungen gemäß § 23 UStG 1994 bestimmt sich gemäß § 23 Abs. 3 UStG 1994 stets nach § 3a Abs. 7 UStG 1994. Danach ist der Unternehmerort maßgebend. Rz 638c: Bedient sich der…
…teilnehmenden Reisenden jedoch nicht selbst, sondern bedient sich zur Ausführung der Beförderung des Omnibusunternehmers B. Dieser bewirkt an A eine Beförderungsleistung, indem er die Beförderung im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchführt. Der Ort der Beförderungsleistung des B liegt dort, wo dieser die Beförderung…