…Dies deshalb, weil die vom Bw. verwendete Formulierung "Rechtsanwalt für Mandant" ein Tätigwerden für einen Anderen ausdrückt und weil ein Tätigwerden als Treuhänder auch ein Tätigwerden für einen Anderen ist.Die Offenlegung des Treuhandverhältnisses ist auch an keine bestimmten Firsten gebunden. Der Treuhänder trägt nur…
…erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides wie folgt abgeändert: EE ist verdächtig, vorsätzlich als Abgabepflichtiger unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich durch die Nichtoffenlegung seiner Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Privatgeschäftevermittler, eine Verkürzung an Einkommensteuer…
…verwendet. In einem Begleitschreiben dazu verwies die Bw. darauf, dass die Offenlegung der Stiftungszusatzurkunde im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 im Jahre 2003 erfolgt sei. Das Finanzamt wich bei der Körperschaftsteuerveranlagung für das Jahr 2002 von den Angaben der Bw. in der Körperschaftsteuererklärung…
…1988 nicht anzuwenden. Die Besteuerung habe somit unter Zugrundelegung des § 7 Abs. 3 KStG 1988 zu erfolgen. Die Offenlegung sämtlicher Urkunden im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 sei erst im Dezember 2003 erfolgt. Somit liege erst für den Zeitraum ab 1. Jänner 2004…
…Dezember 2004, SpS, wurde die Berufungswerberin (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen bewirkt habe, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht oder zu niedrig…
…2005 hat das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Bf. ein Finanzstrafverfahren eingeleitet und ihr zur Last gelegt, vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Einbringung einer unrichtigen Einkommensteuererklärung für 2003 zu bewirken versucht zu haben…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger, sowie die Laienbeisitzer Dr. Wilhelm Kranzl und KR Manfred Grubauer als weitere Mitglieder des Senates…
…0117). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Bewilligung von Zahlungserleichterungen eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels…
…hat, stellt die Bewilligung der Zahlungserleichterung eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen…
…dazu auch § 77 Abs. 2 BAO) in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen. Der Berufungswerber hat es im gegenständlichen Verfahren trotz entsprechender Zweifel unterlassen…
…sei die Wiederaufnahme zu unrecht verfügt worden. Gerade der oben dargestellte Umstand der vollständigen Offenlegung (über ausdrücklichen Vorhalt bzw. über ausdrückliche Aufforderung des zuständigen Sachbearbeiters vor Erlassung der jeweiligen Einkommensteuerbescheide) über mehrere Jahre hindurch und die jeweils erklärungskonforme Veranlagung hätten im Rahmen der Ermessensübung mit…
…sich in diesem Zusammenhang die Frage, weshalb die Kosten für ein der gehobenen Preisklasse angehöriges Zweitauto den Vorzug gegenüber den aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten haben sollten. Da die Offenlegung der für die Gewährung der Nachsicht erforderlichen Umstände daher nicht lückenlos erfolgte, kann dem Antrag nicht entsprochen werden…
…als Verantwortlicher der Fa. P GmbH & Co KG a) durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung an Umsatzsteuer für 1999 bis 2001 in Höhe von insgesamt 29.019,79 € (1999: 12.706,41 €; 2000: 12.320…
…die Bw. Stiftungseingangssteuererklärungen für Mai 2010, Dezember 2010 und Januar 2011 ein. Gleichzeitig erstattete er bezüglich der Stiftungseingangssteuer für Mai 2010, die mangels rechtzeitiger Offenlegung im Sinn des § 2 Abs. 1 lit. b StiftEG in Höhe von 25 % des zugewendeten Vermögens berechnet wurde, für die…
…92/15/0061). Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in der bis 31. Dezember 2010 geltenden Fassung machte sich der Abgabenhinterziehung…
…Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Laut VwGH vom 20.9.1989, 88/13/0072 bedeutet wahrheitsgemäß offenlegen, der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von den für…
…Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung keine Raum und der Antrag ist aus Rechtsgründen abzuweisen. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der die Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst…
…bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabenpflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…den Mitteln, die der Vertreter verwalte, die Führung der gesetzmäßigen Aufzeichnungen, die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen und die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht. Es obliege dem Haftungspflichtigen nicht nur allgemeine, sondern konkrete und sachbezogene Behauptungen darzulegen. Der Geschäftsführer hafte für nicht entrichtete Abgaben auch dann, wenn die…
…nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich durch die Unterlassung der zeitgerechten Einreichung von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2008 und 2009 eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO verletzt und damit das Finanzvergehen nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG…