…kalkulatorischer Restwert ATS 50.000,--, d.s. €3.633,64; Leasingentgeltvoraus- oder Depotzahlungen waren nicht zu leisten). Die Bw. nutze den PKW in ihrem Unternehmen als Taxifahrzeug. Daher wurde der Bw. die vom Leasinggeber auf Grund der erfolgten Nutzungsüberlassung des PKW entrichtete Normverbrauchsabgabe (ATS 24…
…... Der Bw. räumt Frau I.H. ein Pfandrecht an allen Wertpapieren sowie anderen Werten, die jetzt oder später bei der ...Bank AG auf dem bezeichneten Konto oder Depot liegen, bis zu einem Höchstbetrag von öS 6,000.000,00 ein. ... VI. Kosten, Gebühren und Abgaben…
…zum inneren Wert des Wertpapiers standen oder in Einzelfällen sogar den Kaufpreis überschritten ("Zlotyanleihe") , ohne dass dies auf einen durch wirtschaftliche Gründe bedingten geringen Kurs des Wertpapiers zurückzuführen war, insbesonders auch bei Geschäftsfällen, wo Käufe mit Gutschriftserteilungen mit zeitnahen Depotentnahmen im Zusammenhang standen und wo…
…und des Austritts aus der Steuerpflicht - auch etwa der Austritt aus und der Eintritt in die österreichische Besteuerungshoheit - in diesem Sinne behandelt werden, weiters auch die Entnahme des Wertpapiers oder des Kupons aus dem Depot. Überdies wird es für die Anwendung der Fiktion unmaßgeblich sein…
…4745-W/02 bereits einmal entschieden. Hauptstreitpunkte des Verfahrens waren, ob die Berechnung der Kapitalertragsteuer bei Nullkuponanleihen nach einer linearen oder progressiven finanzmathematischen Methode zu erfolgen hat, die Steuerpflicht von Depotentnahmen sowie die Frage, ob das Finanzamt die Bw. für in diesem Zusammenhang festgestellte Nachforderungen…
…4744-W/02 bereits einmal entschieden. Hauptstreitpunkte des Verfahrens waren, ob die Berechnung der Kapitalertragsteuer bei Nullkuponanleihen nach einer linearen oder progressiven finanzmathematischen Methode zu erfolgen hat, die Steuerpflicht von Depotentnahmen sowie die Frage, ob das Finanzamt die Bw. für in diesem Zusammenhang festgestellte Nachforderungen…
…zeitlicher Nahebeziehung anschließenden Entnahmen der strittigen Nullkuponanleihen aus dem Depot als (fiktive) Veräußerungen iSd § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 eine Verpflichtung der Bw. zum Kapitalertragsteuerabzug bewirkten. 1. Lineare oder progressive Stückzinsenberechnung Strittig ist im gegenständlichen Fall zunächst…
…S 361; S 362). Deutlich mache dies auch die Tatsache, dass von der Finanzverwaltung nur KESt-Gutschriften zu Zerobonds, welche sich noch am Depot befänden oder zu anderen Kreditinstituten übertragen wurden, beeinsprucht worden seien. Offensichtlich sei die Finanzverwaltung der Auffassung, dass bei Zerobonds, bei welchen…
…zeitlicher Nahebeziehung anschließenden Entnahmen der strittigen Nullkuponanleihen aus dem Depot als (fiktive) Veräußerungen iSd § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 eine Verpflichtung der Bw. zum Kapitalertragsteuerabzug bewirkten. 1. Lineare oder progressive Stückzinsenberechnung Strittig ist im gegenständlichen Fall zunächst…
…zeitlicher Nahebeziehung anschließenden Entnahmen der strittigen Nullkuponanleihen aus dem Depot als (fiktive) Veräußerungen iSd § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 eine Verpflichtung der Bw. zum Kapitalertragsteuerabzug bewirkten. 1. Lineare oder progressive Stückzinsenberechnung Strittig ist im gegenständlichen Fall zunächst…
…mehr feststellbar sei, ob bzw. wie weit bei den von der BP der Kapitalertragsteuer unterworfenen Beträgen an Depotentnahmen es sich um Fälle handelt, bei denen eine Übertragung oder Wiederzuführung auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei der Bw. vorliegt. Über die Berufung wurde erwogen: - Gemäß § 93…
…Depot- oder Vorauszahlungen sind nicht zu leisten. Eine bestimmte Kilometerhöchstleistung wird nicht vereinbart. Auch diesen Verträgen liegen Allgemeine Leasingbedingungen (ALB) der LG zu Grunde. Nach diesen Vertragsbedingungen behält sich der LG das Eigentum an den Leasinggütern ebenfalls vor. Diese dürfen weder veräußert, verliehen verpfändet oder…
…für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugsverpflichtung beenden oder begründen, die Entnahme eines Wertpapiers aus dem Depot oder die Übertragung des Wertpapiers auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen als Veräußerung. Diese Abzugsverpflichtung knüpft nicht an das Tatbestandsmerkmal des tatsächlichen…
…betreffende Jahr konnten keine Depotauszüge oder ähnliche Aufzeichnungen über die in diesem Jahr gehaltenen Wertpapieren vorgelegt werden. Aus den Depotaufzeichnungen der Folgejahre ist jedoch ersichtlich, dass die Bw. auch für das Jahr 2003 über Anteile an ausländischen Investmentfonds verfügte. Den Depotauszügen der Folgejahre ist ferner…
…sei völlig praxisfremd und undurchführbar. Nicht einmal die Emittenten oder die depotführende Bank könne unterscheiden, ob Stücke eines Zertifikats, die im Zeitraum zwischen dem 1. März 2004 und 31. Juli 2005 am Sekundärmarkt erworben wurden, erstmals vor oder nach dem 1. März 2004 ausgegeben worden…
…der tatsächlichen Ausschüttungen. Die tatsächlichen Ausschüttungen wären daher durch Vorlage des Kontoauszuges des Verrechnungskontos des persönlichen Wertpapierdepots nachzuweisen. Vom Bw. wurden somit nicht die maßgeblichen Nachweise wie Depotauszüge oder Kontoauszüge des Verrechnungskontos des Wertpapierdepots vorgelegt, die den Zugang einer (tatsächlichen) Ausschüttung belegen würden. Auch wurden…
…oder auch bei einem Wechsel in der persönlichen Steuerpflicht) nicht ändere. Solcherart begründe die Depotentnahme für sich keine Kapitalertragsteuerpflicht. Die Beschwerdeführerin zeige somit schon mit der von ihr geltend gemachten Rechtsverletzung, wonach in dem zur Vorschreibung gelangten Haftungsbetrag an Kapitalertragsteuer auch eine solche für Depotentnahmen…
…in zeitlicher Nahebeziehung anschließenden Entnahmen der strittigen Nullkuponanleihen aus dem Depot als (fiktive) Veräußerungen iSd § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 eine Verpflichtung der Bw. zum Kapitalertragsteuerabzug bewirkten. 1. Lineare oder progressive Stückzinsenberechnung Strittig ist im gegenständlichen Fall …
…zum damaligen Zeitpunkt 4 Letter gekauft worden seien und die Anteile vom Abk. nicht mehr einforderbar seien. Er habe nie eine Ertragsaufstellung oder einen Depotauszug erhalten, es seien keine Erträge zugeflossen und er habe auf die Endbesteuerungsfähigkeit etwaiger Erträge vertraut. Im Übrigen möchte er auf …
…dem Depot oder die Übertragung auf ein anderes Depot, ausgenommen auf ein inländisches Depot desselben Steuerpflichtigen beim selben Kreditinstitut gilt als Veräußerung. Gemäß § 124b Z 144 tritt § 95 Abs. 4 Z 3 idF BGBl. I Nr. 65/2008 mit 1. Jänner 1998 in Kraft. Depotübertragungen…