…erzielte im streitgegenständlichen Zeitraum u.a. Einkünfte aus der Tätigkeit als Obmann (Obmannentschädigung) einer Bank. Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 13. Februar 2004 diese Einkünfte bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit in Höhe von € 7.650,74. Mit Schriftsatz…
…wonach eine Tätigkeit keine gegenüber der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit untergeordnete Bedeutung hat, wenn die daraus erzielten Einkünfte - wie im vorliegenden Fall - betragsmäßig die Grenze für die Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte überschreiten, ist die Tätigkeit des Bw. als Obmann der A-Genossenschaft schon wegen Fehlens des…
…Tätigkeit als Obmann der XY. Strittig ist die Frage, ob diese Einkünfte als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 21 EStG 1988 zu besteuern sind oder Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach § 22 Z 2 Satz 2 erster Teilstrich leg.cit. (Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden…
…seiner Tätigkeit als Obmann der genannten Genossenschaft erzielten Einkünfte solche aus selbstständiger Arbeit (Ansicht des Finanzamtes) oder aus Land- und Forstwirtschaft (Auffassung des Bw.) sind. Der Bw. erklärte im Jahre 2002 aus seiner Obmanntätikeit (positive) Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, die im Wege einer Einnahmen …
…hat angenommen, dass er W aus der Musikszene kenne, da er Obmann einer Stadtkapelle gewesen sei und in einem Blasmusikverein tätig gewesen sei. Es sei keine intime sondern eine eher oberflächliche Bekanntschaft gewesen, so wie man die Mitglieder einer Musikkapelle kennt. Bei dem Treffen, zu…
…die Einkünfte aus den Tätigkeiten als Obmann des Raiffeisenlagerhauses B und als Aufsichtsrat der C den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzurechnen. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Bw. aus: Vorerst sei hingewiesen, dass die Bescheidbegründung, dass "die Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft" vermögensverwaltend tätig seien von…
…geltend, die seine Einnahmen um ein Vielfaches überstiegen und letztlich zu einem Verlust aus dieser Tätigkeit führten. Die hohen Werbungskosten rechtfertigte der Berufungswerber vor allem mit höheren Ausgaben für Werbezwecke in seiner Funktion als Obmann einer Ortsgruppe und als Fraktionsvorsitzender. Es ist daher zu prüfen…
…geltend, die seine Einnahmen um ein Vielfaches überstiegen und letztlich zu einem Verlust aus dieser Tätigkeit führten. Die hohen Werbungskosten rechtfertigte der Berufungswerber vor allem mit höheren Ausgaben für Werbezwecke in seiner Funktion als Obmann einer Ortsgruppe und als Fraktionsvorsitzender. Es ist daher zu prüfen…
…Gattin einen landwirtschaftlichen Betrieb führte, war seit 1990 nebenberuflich u.a. als Obmann einer Genossenschaft für Energie- und Eiweißerzeugung tätig. Im Mai 1998 hatte der Bw gemeinsam mit dieser Genossenschaft und zwei weiteren Genossenschaftsmitgliedern die Nahwärme GmbH gegründet, in der er die Funktion eines Geschäftsführers…
…Bundesbediensteter (Leiter eines Vermessungsamtes) als Obmann einer Arbeitsgemeinschaft seiner Berufskollegen tätig wurde und einen Abzug der dabei entstandenen Aufwendungen bei seinen nichtselbständigen Einkünften begehrte. Dabei brachte der Verwaltungsgerichtshof unter Berufung auf das Erkenntnis Zl. 99/14/0301 wiederum zum Ausdruck, dass eine unentgeltliche Tätigkeit in…
…einer Hilfsperson stützt, ein substanziiertes Vorbringen darüber zu enthalten hat, dass und in welcher Weise der Wiedereinsetzungswerber oder sein bevollmächtigter Vertreter die erforderliche Kontrolle ausgeübt hat (vgl. ua. VwGH 23.4.2003, 2003/08/0021 bis 0026). Der Wiedereinsetzungantrag enthält keinerlei Angaben, dass der Obmann…
…dass offenbar auch andere Zahlen im Umlauf sind. Erst auf ihre Nachfrage hin habe sie dann am 27. September 2012 eine Mail vom Obmann des Vereins mit dem Sachverständigengutachten bekommen. Wie man aus der Weiterleitung sehen könne, habe aber auch der Kleingartenverein das Sachverständigengutachten erst…
…In seiner Stellungnahme führte der Obmann des Vereins zum Zweck der Vereinsgründung aus, dass er auf Grund der schlechten Ertragslage seines Einzelunternehmens (Anm.: Ein Insolvenzverfahren - Konkurs - wurde mangels hinreichenden Vermögens im April 1997 nicht eröffnet) zur Kenntnis nehmen musste, dass eine positive Weiterführung nicht möglich…
…B" sei eine unregulierte Agrargemeinschaft und keine öffentlich-rechtlich organisierte Agrargemeinschaft. Es liege weder eine Verwaltungssatzung vor, noch sei bislang mangels Durchführung eines Regulierungsverfahrens eine Haupturkunde (Konstituierungsbescheid der Agrarbezirksbehörde) ergangen. Auch habe es bislang nie Einladungen zu Vollversammlungen samt Beschlussprotokollen sowie einen gewählten Obmann gegeben…
…Abs 1 FLG). Gem. § 13 der Satzung der Bw. ist deren Obmann der ABB verantwortlich. Damit ist auch eine hinreichende organisatorische Verknüpfung zur öffentlichen Hand gegeben. Aus diesen Gründen (vgl. insbesondere die Gewährung der politschen Exekution gem. § 116 Abs 4 Kärntner FLG; der hoheitliche Feststellungsakt=…
…Abs 1 FLG). Gem. § 13 der Satzung der Bw. ist deren Obmann der ABB verantwortlich. Damit ist auch eine hinreichende organisatorische Verknüpfung zur öffentlichen Hand gegeben. Aus diesen Gründen (vgl. insbesondere die Gewährung der politschen Exekution gem. § 116 Abs 4 Kärntner FLG; der hoheitliche Feststellungsakt=…
…weil er vorsätzlich, als ehemaliger geschäftsführender Obmann des Vereines A., unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer für die Monate Jänner 1996 bis Dezember 1999 in Höhe von S 160.989,00, von Dienstgeberbeiträgen samt…
…Bw.), vertreten durch dessen Obmann G.H. Der Bw. wurde einer umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1986 bis 1989 unterzogen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Verein den Behörden keinerlei Abgabenerklärungen vorgelegt. Das Betriebsergebnis wurde anhand der Eingänge auf dem beschlagnahmten Bankkonto des Vereines…
…Verhältnissen und besitze kaum Eigenmittel. Dem Antrag wurde eine Mitteilung des AMS St. Pölten über den Leistungsanspruch beigefügt. Außerdem führte der Bw aus, dass er im Zeitpunkt der Übernahme des Vereines als Obmann nicht im Geringsten eine Ahnung gehabt hätte, dass das Projekt verschuldet gewesen…
…Dem Ausschuss, der aus dem Obmann, dessen Stellvertreter und zwei weiteren Mitgliedern besteht, kommt nach § 12 der Satzung eine Art Generalzuständigkeit zu. Ihm obliegen alle Angelegenheiten die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Dem Obmann, der von den Ausschussmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt wird…