Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Hausgemeinschaft G. und V. A. , 1000 Wien, A-Straße 1-3, vertreten durch Werner Mixan, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 7/2/7, vom 20. August 2009 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen…
| 1.175,00 | 1.175,00 | Steigleitung: Verlegen von vier Steigleitungen in Isolierrohr 63, biegsam, einstemmen, verlegen und Leitungen einziehen. | 1 | 55 m Steigleitung 1 (5 x 35 mm²) Stiegenaufgang EG-3.OG | EP | 63,20 |…
…und VI.). Verbunden mit dem Kauf war die Berechtigung zum Ausbau des Dachbodens durch die Bw auf deren eigene Kosten (Pkt. VIII.). Hinsichtlich später erforderlicher Nutzwertänderungen bzw. der Umparifizierung nach dem allfälligen Ausbau wurde Unentgeltlichkeit vereinbart (Pkt. V.). Für diesen Erwerb war Grunderwerbsteuer vom vereinbarten…
…vom Finanzamt wie Folgt begründet: "Jeder Erwerbsvorgang ist selbständig zu besteuern. Durch die infolge des Ausbaues des Dachgeschosses und weiterer Objekte erforderliche Neuparifizierung kommt es bei dem Berufungswerber zu einer Nutzwertänderung. Laut VwGH stellt die Erhöhung der Nutzwerte infolge Umbau durch einen der Miteigentümer eine…
…6020 Innsbruck. Unter Punkt V C) dieses Vertrages wurde die Unentgeltlichkeit der Anteilsübertragung im Falle des Ausbaues und der Nutzwertänderung vereinbart. Die Ausbaumöglichkeit und die potentielle Möglichkeit der Wertsteigerung des Dachbodens wurde selbstverständlich bei der Realteilung berücksichtigt. Mit Kaufvertrag vom 7.3.2005 erwarb die…
…auch unentgeltlich im Sinne des § 4 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz 1975 erfolgte Durchführung der Nutzwertänderung sei aus folgenden Gründen nicht als Schenkung im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren: "a) Erstens kann eine Sache, deren Eigentum bereits einer Person zugeordnet ist, rechtlich von Dritten nicht noch einmal…
…Abgabenbehörde II. Instanz begehrt und nochmals eingewendet, es liege lediglich die Richtigstellung der im ursprünglichen Gutachten fehlerhaften Berechnung der Nutzwerte bzw. Mindestanteile vor. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes sei auch keine Nutzwertänderung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 oder 3 WEG 1975 vorgenommen worden. Mangels…
…hat. Rein rechnerisch ergibt sich sohin aufgrund der neuerlichen Umparifizierung eine Erhöhung des vormaligen außerbücherlichen Anteiles der Bw von umgerechnet rund 18 % an der Liegenschaft auf nunmehr rund 28 % und damit ein Zuwachs von rund 10 %. Bei derartigen Nutzwertänderungen besteht auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz gemäß …