…6 UStG 1994 dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. Der unabhängige Finanzsenat schließt sich - auch wenn es außer Frage steht, dass (auch) mit dem Nutzungsentgelt die Baukosten des Hotels finanziert wurden/werden - der Meinung der Bw, es handle sich dabei um Genussrechte, nicht an…
…für welche der Bw. Auch Zahlungsbestätigungen übermittelte, setzten sich folgendermaßen zusammen: 1) Nutzungsentgelt - Heimplatz Zuwandererfond: € 8.668,68 2) Fahrgeld - Wiener Linien: € 500,40 3) Telefon - T-Mobile (Notfallvorsorge): € 993,30 Mit Vorhalt vom 20. März 2007 ersuchte das Finanzamt um Mitteilung…
…die Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen betreffend die beiden Wohnungen als verdeckte Ausschüttung zu hoch bemessen sei. Eine verdeckte Ausschüttung sei nur in der Höhe der Differenz zwischen angemessenem und tatsächlich bezahltem Nutzungsentgelt anzunehmen, solange das wirtschaftliche Eigentum an der Liegenschaft nicht auf den Gesellschafter übergegangen sei…
…mit dem darauf befindlichen Haus ab 1. Juli 2007 um ein monatliches Nutzungsentgelt im Betrag von 2.500 Euro (wertgesichert) zu Wohnzwecken auf unbestimmte Dauer an DK vermietet. Dem Verwaltungsakt ist folgender Verfahrensverlauf zu entnehmen: Mit Schreiben vom 22. Juni 2006 zeigte der steuerliche Vertreter…
…Grundeigentümer einem Dritten (gewerbl. Abbauunternehmen) die Befugnis ein, Sand-, Kies- oder Schottermaterial aus einer zu seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Liegenschaft gegen Entrichtung eines mengenabhängigen Nutzungsentgeltes abzubauen, führt dies, da der Abbau nicht (überwiegend) land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient, beim Grundeigentümer zu Einkünften aus…
…Die Nutzung ihrer Wohnung wurde im Punkt I. wie folgt geregelt: "Die Nutzung ihrer Wohnung soll zunächst Tochter zustehen. Diese hat dafür kein Nutzungsentgelt an Mutter zu leisten, verpflichtet sich jedoch, Betriebskosten des Hauses und der Nutzung der Wohnung einschließlich Wartung und Reparatur der Heizung…
…Die Nutzung ihrer Wohnung wurde im Punkt I. wie folgt geregelt: "Die Nutzung ihrer Wohnung soll zunächst b zustehen. Diese hat dafür kein Nutzungsentgelt an aa zu leisten, verpflichtet sich jedoch, Betriebskosten des Hauses und der Nutzung der Wohnung einschließlich Wartung und Reparatur der Heizung…
…am 3.5.1999 zwischen BV als Eigentümerin (in der Folge kurz Bw. genannt) und RV als Nutzer abgeschlossenen Vereinbarung über die entgeltliche Überlassung der Eigentumswohnung in D. Als Nutzungsentgelt wurde ein Betrag von 17.160,-- DM/Jahr (ca. 120.000,-- S) incl. Betriebskosten festgesetzt…
…710 unkörperliche Wirtschaftsgüter, wie Rechte, Nutzungsentgelte in Höhe von € 9.342,12 enthalten seien, welche als unkörperliche Wirtschaftsgüter nicht prämienbegünstigt seien und am Konto 260 (Datenleitungen auf fremden Grund) Ausgaben für Servitutsrechte (Grabungsrechte) in Höhe von € 53.696,38 enthalten seien, welche ebenfalls…
…wesentlich unter der Mindestverzinsung laut Tabelle in Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, 320 ff von 1,5% zu liegen kommt. Das weist zusätzlich auf die Fremdunüblichkeit des Nutzungsentgelts hin. Diese "Miete" reicht nicht einmal aus, um die Hälfte des Vorteils abzudecken, der aufgrund der Nutzung des ganzen Hauses…
…60 m2) ab 1. Jänner 2008 auf unbestimmte Zeit zu Wohnzwecken an NO. Als Mietzins wurde ein monatliches Nutzungsentgelt von 3.000 Euro sowie die Zahlung der auf die Liegenschaft entfallenden Steuern und öffentlichen Abgaben sowie der in §§ 21 bis 24 MRG genannten Betriebskosten (vierteljährlich…
…Schwager bereit erklärt ihm und seiner Gattin zu helfen und zur Rettung der Firma A GmbH die Markenrechte für ATS 400.000,00 gekauft, wobei die Nutzungsentgelte für die Marken ohne zeitliche Beschränkung zu bezahlen seien. Diese Angaben seien auch bei der Vorprüfung gemacht worden…
…das Ergebnis der Außenprüfung (Datum 12.11.2010) und in der Bescheidbegründung (Datum 5.9.2012) folgende Feststellungen getroffen worden, die Gegenstand der vorliegenden Berufung seien: Die Betriebsprüfung habe das Nutzungsentgelt der Bw, welches an den Alleingesellschafter für die Überlassung des Grundstückes bezahlt worden sei…
…ein solcher laut niederschriftlichen Angaben vom 19. Juni 2008 nicht (mehr). Ebenso wenig wurde keine wie immer geartete schriftliche Vereinbarung hinsichtlich Nutzung und einem allenfalls vom GF zu zahlendem Nutzungsentgelt oder Kostenbeitrag für die Dienstwohnung vorgelegt. Seit 24. April 1997 ist der GF mit Hauptwohnsitz…
…Gerichtsverfahren gefunden hätten. Auf das Ersuchen des Finanzamtes um Bekanntgabe der Bemessungsgrundlage und Höhe des jährlichen Nutzungsentgeltes bzw. Pachtzinses der H führte der Bw aus, hinsichtlich der xy sei mit der H.. kein Vertrag abgeschlossen worden, folglich zahle sie weder ein Nutzungsentgelt noch einen Pachtzins…
…bzw. Gerichtsverfahren gefunden hätten. Zu den weiteren Ergänzungspunkten des Finanzamtes im Vorhalt vom 28. April 2008 führte der Bw aus, auf den Grundstücken der EZ a befänden sich keine Baulichkeiten. Hinsichtlich der Bekanntgabe der Bemessungsgrundlage und Höhe des jährlichen Nutzungsentgeltes bzw. Pachtzinses der Fa. k.…
…all diesen Erklärungen begehrte die Bw. unter anderem die steuerliche Anerkennung von Rekultivierungsrückstellungen für diverse Schottergruben sowie die Anerkennung von Rückstellungen für Schottersubstanzabbau. Für das Jahr 2003 beantragte sie darüber hinaus die Berücksichtigung von Rückstellungen für Nutzungsentgelt. In den am 22. Dezember 2005 - aufgrund des…
…neuer Vertrag abgeschlossen worden. Als Nutzungsentgelt seien ein Fixbetrag von 5,000.000,00 (€ 363.364,17) für das erste Jahr sowie eine fixe Nutzungsgebühr von S 3,000.000,00 (€ 218.018,50) ab dem zweiten Jahr vereinbart worden. Eine zusätzliche Nutzungsgebühr…
…hätten sie dann das von der IL-GmbH darauf errichtete Eigenheim (Wohnhaus) gemietet. Der Betrag von € 199.721,00 wäre als während der Laufzeit des Mietvertrages bezahltes Nutzungsentgelt von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen. Dieser Mietzins stelle keine Ratenzahlung für den Hauskauf dar…
…hätten sie dann das von der IL-GmbH darauf errichtete Eigenheim (Wohnhaus) gemietet. Der Betrag von € 199.721,00 wäre als während der Laufzeit des Mietvertrages bezahltes Nutzungsentgelt von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen. Dieser Mietzins stelle keine Ratenzahlung für den Hauskauf dar…