…abweichend vom Bauplan erfolge. Bei einem Lokalaugenschein sei festgestellt worden, die Nutzfläche der Wohneinheit betrage in Naturmaßen insgesamt 129,82 m². Ein im Plan als Dachboden 2 bezeichneter Raum (im Folgenden nur mehr mit DB bezeichnet) mit einem Naturmaß von 3,84 m², mit Fenster…
…Bauakt der Stadtgemeinde Ried einliegenden Polierplan, Bau R beträgt die Nutzfläche des gegenständlichen Reihenhauses im Untergeschoß 52,73 m² und im Erdgeschoß einschließlich Windfang 81,46 m². In der mit der Berufungswerberin und ihrem Ehegatten vom Finanzamt am 6. August 1996 aufgenommenen Niederschrift wurde festgestellt…
…Nach dem im Bauakt der Stadtgemeinde Ried einliegenden Polierplan, Bau R beträgt die Nutzfläche des gegenständlichen Reihenhauses im Untergeschoss 53,04 m² und im Erdgeschoss einschließlich Windfang 81,37 m². In der mit der Berufungswerberin vom Finanzamt am 24. Juni 1996 aufgenommenen Niederschrift wurde festgestellt…
…wurde angeführt, dass das Nutzflächenausmaß 142,06 m2 betrage und dass auch die Bauherreneigenschaft nicht gegeben sei. Nach einem Fristverlängerungsansuchen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingebracht mit der Begründung, dass die nachträglich überdachte Terrasse nicht in die Berechnung der Wohnnutzfläche einzubeziehen sei. Überdies habe…
…wurde angeführt, dass das Nutzflächenausmaß 142,06 m2 betrage und dass auch die Bauherreneigenschaft nicht gegeben sei. Nach einem Fristverlängerungsansuchen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingebracht mit der Begründung, dass die nachträglich überdachte Terrasse nicht in die Berechnung der Wohnnutzfläche einzubeziehen sei. Überdies habe…
…als unbegründet ab. In seinen Entscheidungsgründen verweist das Zollamt neuerlich auf die Bestimmungen der vorgenannten VO Aktionsprogramm 2003, der zufolge die Ausbringung von Gülle auf die landwirtschaftliche Nutzfläche des Bf. im verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt verboten gewesen sei. Dem Berufungseinwand des geringeren Stickstoffgehaltes begegnete das Zollamt mit…
…als unbegründet ab. In seinen Entscheidungsgründen verweist das Zollamt neuerlich auf die Bestimmungen des der vorgenannten VO Aktionsprogramm 2003, derzufolge die Ausbringung von Gülle auf die landwirtschaftliche Nutzfläche des Bf. im verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt verboten gewesen sei. Eine Ausbringung zur Förderung der Strohrotte hätte nur in…
…vom 18. September 2008, Zahl: 700000/41317/1/2008 als unbegründet ab. In seinen Entscheidungsgründen verweist das Zollamt neuerlich auf die Bestimmungen der VO Nitrataktionsprogramm 2003, derzufolge die Ausbringung von Gülle auf die landwirtschaftliche Nutzfläche der Bf. im erfolgten Ausmaß verboten gewesen sei. Gem. § 7…
…Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November bis 15. Feber des Folgejahres verboten ist, wobei in der Zeit vom 1…
…Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November bis 15. Feber des Folgejahres verboten ist, wobei in der Zeit vom 1…
…Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November bis 15. Feber des Folgejahres verboten ist, wobei in der Zeit vom 1…
…Bestimmung des § 2 Abs. 1 der vorgenannten VO Aktionsprogramm 2003, der zufolge die Ausbringung von Gülle auf die landwirtschaftliche Nutzfläche des Bw im verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt verboten gewesen sei. Diese Vorgaben seien sinngemäß auch für den Einsatz von Biogasgülle und Gärrückständen anzuwenden. Zudem sei gemäß § 7…
…a., als unbegründet ab. In seinen Entscheidungsgründen verweist das Zollamt neuerlich auf die Bestimmung des § 2 Abs. 1 der vorgenannten VO Aktionsprogramm 2003, derzufolge die Ausbringung von Gülle auf die landwirtschaftliche Nutzfläche des Bw. im verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt verboten gewesen sei. Zudem sei gem. § 7 Abs…
…4 Z 9 GebG sind Darlehensverträge, die nach dem behördlich oder von einem Landeswohnbaufonds genehmigten Finanzierungsplan zur Finanzierung eines nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung geförderten Bauvorhabens erforderlich sind, sofern die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr…
…1/3 der Gesamtnutzfläche. Dies gehe aus den geprüften Unterlagen der EA-Rechnung seiner Gattin hervor, in der die anteilige Abschreibung von weniger als 1/3 der Nutzfläche angesetzt worden sei. Da seine Gattin am Standort in Wagrain eine Vermietung betreibe, seien auch die Kosten…
…Z. 9 GebG sind Kreditverträge gebührenfrei, die nach dem behördlich oder von einem Landeswohnbaufonds genehmigten Finanzierungsplan zur Finanzierung eines nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung geförderten Bauvorhabens erforderlich sind, sofern die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr…
…vorgelegten Einreichpläne mit der realen Bauausführung mittels Lokalaugenschein verglichen. So wurde ua. beim Darlehensnehmer N (dem Beigetretenen) ein Lokalaugenschein durchgeführt, wobei der Prüfer eine Nutzfläche für das UG von 53,72 m² und für das EG von 97,64 m², sohin zusammen 151,36 m²…
…in den Wohnverband die Qualifizierung als Wohnnutzfläche nicht zuerkannt werden; der Raum scheint ausschließlich als Abstell- oder Geräteraum nutzbar. Da nach Abzug dieser Fläche das begünstigte Nutzflächenausmaß von 150 m² nicht überschritten wird, erfolgte die Vorschreibung der Schenkungssteuer zu Unrecht. Linz, am 13. April 2007
…Der Betriebsprüfer war dagegen zum Schluss gekommen, dass die vom Bw. vorgenommene 50 : 50 -Zuordnung der HK weder dem Nutzflächenverhältnis noch den aus dem Bewertungsakt des FA für das Objekt entnommenen Wertverhältnissen des Neubaues entsprach. Ausgehend von der Annahme, dass das gesamte Erdgeschoß unmittelbar für…
…sein kann, so ist die AfA-Bemessungsgrundlage aufzuteilen. § 8 Abs 1 EStG sieht dazu eine Aufteilung der Buchwerte grundsätzlich nach den Nutzflächenverhältnissen vor. Führt allerdings eine derartige Aufteilung aufgrund besonderer Umstände zu den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechenden Ergebnissen, so sind andere Aufteilungskriterien anzuwenden. Dies kann…