…Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen erfüllen müssen. Im Sinne der obigen Ausführungen hinsichtlich des Verbotes der Diskriminierung von türkischen Staatsangehörigen darf daher dem Bw. die Gewährung der Familienbeihilfe wegen des Fehlens der Niederlassungsberechtigung für seine minderjährige Tochter nicht verwehrt werden. Der Bw. hatte somit im Streitzeitraum für…
…Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen, die bei In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes anhängig sind, nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu Ende zu führen. § 81 Abs. 2 NAG besagt, dass vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres…
…2011 bis 6. Juli 2012 erteilt. Im Zeitraum zwischen der Abweisung der Asylanträge bis zur Erteilung der Rot-Weiß-Rot-Karte - plus verfügte die Familie über keine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsberechtigung nach § 8 NAG. Aufgrund dieser Feststellung im Zuge des mit Schreiben vom 13. Mai 2011…
…48), nicht mehr in Österreich niedergelassen ist. (3) Ein Aufenthaltstitel oder eine Dokumentation des Aufenthalts- oder Niederlassungsrechts wird gegenstandslos, 1. wenn dem Fremden eine weitere Aufenthalts- oder Niederlassungsberechtigung nach diesem Bundesgesetz mit überschneidender Gültigkeit erteilt wird; 2. wenn der Fremde Österreicher oder EWR-Bürger wird…
…Mandantschaft aber gar nicht beruft. Der Aufenthalt in Österreich ist wegen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Ausweisung durch den VwGH sicher nicht unrechtmäßig. Dazu kommt aber nicht nur eine auf das Gemeinschaftsrecht per se beruhende Niederlassungsberechtigung der türkischen Staatsangehörigen, die auf ARB 1/80…
…NAG-DV, nach dem "die vor dem In-Kraft-Treten des NAG erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach dem Fremdengesetz 1997 ... nach ihrem Aufenthaltszweck als entsprechende Aufenthalts-und Niderlassungsberechtigungen nach dem NAG gelten." Nach dieser Bestimmung sei die der Familie also einer NAG-Karte gleich, womit…
…des Verbotes der Diskriminierung von türkischen Staatsangehörigen darf daher dem Bw. die Gewährung der Familienbeihilfe wegen des Fehlens der Niederlassungsberechtigung für seinen unterhaltsberechtigten Sohn nicht verwehrt werden. Betreffend den im Mai 1984 geborenen Sohn des Bw. wurden folgende Unterlagen vorgelegt: Studienbestätigung der Wirtschaftsuniversität Wien vom…
…in der Fassung der FrG-Novelle 2002, BGBl. I Nr. 126 und zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2005, erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigung "Niederlassungsbewilligung jeglicher Aufenthaltsweck" gemäß § 13 Abs. 2 FrG als "Niederlassungsbewilligung beschränkt" gemäß § 8 Abs. 1Zif. 1 iVm § 8 Abs…
…2005 (iSd §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und § 3 des Asylgesetzes 2005), der eine Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigung im Bundesgebiet Österreich vermittelt oder der den Status eines Asylberechtigten (§ 3 Abs. 1 AsylG 2005) mit entsprechendem Aufenthaltsrecht in Österreich bescheinigt, vorzuweisen. In der Berufungsschrift vom…
…1 FLAG und aus § 34 Abs 7 Z 1 EStG - genau die gleichen Funktionen. § 3 Abs 1 und 2 FLAG macht in genau gleicher Weise wie die deutsche Regelung über das Kindergeld den Anspruch auf Familienbeihilfe von einem dauernden Aufenthaltsrecht (Niederlassungsberechtigung nach §§ 8 und 9…
…welche vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach diesem Bundesgesetz und dem Fremdenpolizeigesetz weiter gelten. Da die Berufungswerberin und auch das Kind über keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel nach dem NAG verfügten hielten sie sich im Antragszeitraum (ab 1.5.2007) teilweise nicht rechtmäßig…
…welche vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach diesem Bundesgesetz und dem Fremdenpolizeigesetz weiter gelten. Da die Berufungswerberin und auch die Kinder über keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel nach dem NAG verfügten (im Übrigen auch nicht nach den vor dem Fremdenrechtspaket 2005 bestehenden fremdenrechtlichen…
…Jahr 2000 rechtskräftig negativ abgeschlossene Asylverfahren. § 81 Abs. 1 NAG normiert u.a. als Übergangsbestimmung, dass Verfahren auf Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen, die bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetztes angängig sind, nach den Bestimmungen des NAG zu Ende zu führen sind. Ungeachtet dessen, dass der Bw…
…Aufenthaltsgesetz (NAG) trat gemäß § 81 Abs. 1 NAG mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen gelten gemäß § 81 Abs. 2 NAG innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des…
…und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres wurde ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche vor dem In-Kraft-Treten des NAG erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach…
…Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche vor In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach diesem…
… 7 Abs.4 Z 1 FrG. § 81 Abs.2 NAG regelt, die Weitergeltung von Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen ua. Aufenthaltserlaubnis Ausbildung § 7 Abs,4 Z 1 FrG. Ein Aufenthaltstitel wird gemäß § 8 Abs.1 Z 5 NAG als eine "Aufenthaltsbewilligung" für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt im…
…Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche vor In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach diesem…
…ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach diesem Bundesgesetz und dem Fremdenpolizeigesetz weiter gelten. Da nach der Aktenlage das Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels die drei Kinder des Bw. betreffend vor Inkrafttreten des NAG bereits anhängig war…
…und Niederlassungsberechtigungen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter gelten, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres wurde ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche vor dem In-Kraft-Treten des NAG erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach…