…bei. In der Folge führte die Abgabenbehörde erster Instanz eine Betriebsprüfung (Bp) hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2007 durch. Im Zuge der Bp erklärte sich die Bw. aufgrund der Nichtordnungsmäßigkeit der Buchhaltung mit Schreiben vom 23. Februar 2009 u.a…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für die Monate Jänner bis Juli 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…nicht begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Auf Grund der festgestellten Nichtordnungsmäßigkeit haben die Bücher und Aufzeichnungen die Vermutung ordnungsmäßiger Führung nicht für sich und sind der Erhebung der Abgaben nicht zu Grunde zu legen. Die Bemessungsgrundlagen für die Abgabenerhebung…
…wenn nicht begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Aufgrund der festgestellten Nichtordnungsmäßigkeit haben die Bücher und Aufzeichnungen die Vermutung ordnungsmäßiger Führung nicht für sich und sind der Erhebung der Abgaben nicht zugrunde zu legen. Die Bemessungsgrundlagen für die Abgabenerhebung sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Inhaberin Inhaberin, vom 30. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 9. Juli 2009 betreffend Umsatzsteuer der Jahre 2005, 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Wolfgang Böhm Steuerberatungs GesmbH, 1090 Wien, Mariannengasse 28/5, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch Oberrat Dr. Walter Klang, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Schmalzl Schwechater SteuerberatungsGesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer 1990 bis 1993 sowie Verspätungszuschläge entschieden: Die Berufung gegen…
…Berufung bestätige die Berechnung der BP über den fehlenden Wareneinsatz in Höhe von ATS 88.875,19. Aus dieser formellen und materiellen Nichtordnungsmäßigkeit wolle die Bw lediglich eine Umsatzhinzurechnung in Höhe des fehlenden Wqrensiensatzes zulassen. Dieser Ansicht könne sich die BP nicht anschließen. Fest stehe…
Tz 17 Grundlosungsaufzeichnungen: Dazu sei zu bemerken, dass die Schmierzettel auch der Organisation des Geschäftsbetriebes dienten und die Tageslosung in vielen Fällen auch aus dem "Stand" ermittelt würde. Im Übrigen sei eine Aufbewahrung auch deshalb unterlassen worden, weil die Schmierzettel kein Datum enthielten und daher…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Dkfm. Johann Springer, Steuerberater, 1060 Wien, Schadeckgasse 6/23, vom 29. Oktober 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer 1996 sowie Einkommensteuer…
…nicht möglich. Zusammenfassend ist daher festzuhalten: Dass das Ausmaß der gewerblichen Vermietung des Lamborghini weniger als 80% betragen hat, ist auf Grund der oben angeführten Erwägungen (Nichtordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuches, unvollständige "Fahrerprotokolle") als weitaus wahrscheinlicher einzustufen als das vom steuerlichen Vertreter behauptete Ausmaß von 95,2%…
…Hinzurechnung gem. § 184 BAO Zum Ausgleich für die durch die Betriebsprüfung festgestellten Nichtordnungsmäßigkeiten (verschiedene vorhandene Grundaufzeichnungen zu den Tageslosungen wurden nicht vollständig vorgelegt) und die damit gegebenen Erlöserfassungsunsicherheiten kam es im Prüfungszeitraum 2006 und 2007 durch die Betriebsprüfung zu nachstehenden Umsatz- und Erfolgshinzurechnungen gem. §184…
…führte die Berufungswerberin (Bw.) aus, dass sämtliche Feststellungen der Betriebsprüfung bekämpft würden, da sie einerseits auf unrichtiger Sachverhaltsdarstellung beruhten und andererseits die daraus gezogenen Schlussfolgerungen wie Erlöserfassungsunsicherheit, Nichtordnungsmäßigkeit und daraus resultierende Schätzungsbefugnisse nicht gegeben seien. Die Bw. beantrage gemäß § 282 BAO die Entscheidung durch den…
…772,85 €. Streitgegenstand sind also insgesamt Mehrvorschreibungen von 1,023.712,66 €. In ihren Berufungen bestritt die Berufungswerberin durch ihren steuerlichen Vertreter die seitens der Betriebsprüfung für ihre Schätzungsbefugnis herangezogenen Gründe der Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie des Vorliegens von Erlösverkürzungen, insbesondere durch eine…
…aus denen zu entnehmen gewesen sei, dass die Bw. Wareneinkäufe bei der Firma Bier nicht verbucht habe. Aufgrund dieser Nichtordnungsmäßigkeit der Bücher gem. § 131 BAO seien die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln gewesen. - In Anlehnung auf gleichgelagerte Fälle sei auf die übrigen Erlösgruppen (Wein, Spirituosen…
…Ossinger am 15. Dezember 2004 ausgefolgten Niederschrift zur Schlussbesprechung (=NS), in der die Prüferin die in der Niederschrift angeführten Prüfungsfeststellungen mit dem steuerlichen Vertreter ausführlich besprochen hatte, folgerte die Außenprüferin Daniela Linzer aus der Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung gemäß §§ 131 BAO in Verbindung mit § 163 BAO…
…November 2002 waren unter der Überschrift "Schätzung der Besteuerungsgrundlagen" im Wesentlichen folgende Prüfungsfeststellungen enthalten: Aufgrund der Unvollständigkeit der Unterlagen und der Nichtordnungsmäßigkeit der eingereichten Jahreserklärungen seien die Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 2001 und 2002 sowie die Monate Jänner und Februar 2003 in Anlehnung an die…
…0072). Dies ist im konkreten Fall nach uns vorliegenden Informationen jedoch jedenfalls nicht geschehen, weshalb. Selbst die Annahme, dass die Vernichtung der "logfiles" zur Nichtordnungsmäßigkeit der Aufzeichnung führen würde, führt nicht per se zur Zulässigkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass formelle…
…Zudem werde angemerkt, dass in den Vorprüfungen für die Zeiträume 1993 bis 1995 und das Wirtschaftsjahr 1996 keinerlei Feststellungen zu einer Nichtordnungsmäßigkeit der Buchhaltung getroffen worden seien und diese Prüfungen nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt haben. Eine strafrechtliche Verfolgung des Bf. erscheine nicht…
…worden, aus denen zu entnehmen gewesen sei, dass die Bw. Wareneinkäufe bei der Firma R nicht verbucht habe.Aufgrund dieser Nichtordnungsmäßigkeit der Bücher gem. § 131 BAO seien die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln gewesen. In Anlehnung auf gleichgelagerte Fälle sei auf die übrigen Erlösgruppen (Wein…