…am 23. März 2000. Da nach der Einantwortung ein die Verlassenschaft als Beteiligten ausweisender Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO ein Nichtakt ist, vermochten die bescheidmäßigen Erledigungen vom 13. Dezember 2000 und vom 5. Februar 2001 deshalb keine Wirksamkeit zu entfalten, weil in deren Adrema der Verstorbene…
…Verstorbenen (und nicht an die Verlassenschaft) zu adressieren. Ein die Verlassenschaft als Beteiligen ausweisender Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO ist ebenso wie ein an die Verlassenschaft adressierter Einkommensteuerbescheid ein Nichtakt. Ein solcher nichtiger Feststellungsbescheid ist dem Einkommensteuerbescheid nicht gemäß § 192 BAO zu Grunde zu legen und…
…Gewinne oder Verluste ab dem Todeszeitpunkt in den Feststellungsbescheid als Beteiligte aufzunehmen. Ein die Verlassenschaft als Beteiligen ausweisender Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO ist ein Nichtakt. Ein solcher nichtiger Feststellungsbescheid ist dem Einkommensteuerbescheid nicht gemäß § 192 BAO zu Grunde zu legen und berechtigt auch nicht zu…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen EH, EDV-Dienstleister, geb. xxxxx, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach…
…liege ein unheilbarer Zustellmangel vor, weshalb der angefochtene Bescheid einen Nichtakt darstelle und rechtlich nicht existent sei. Mit Bescheid vom 28. Juli 1999 setzte das Finanzamt wiederum unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von S 54,302.568.- Börsenumsatzsteuer in Höhe von S 1,357.565.- fest…
…Nichtaktivierung [des Aufwandes für eine] Nietmaschinensteuerung) eine Verkürzung an Körperschaftsteuer [betreffend die genannte GmbH] hinsichtlich der Veranlagungsjahre 2002 bis 2004 in Höhe von insgesamt € 181.390,58 (2002 € 83.300,00 + 2003 € 83.300,00 + 2004 € 14.790,58) bewirkt und…
…Wir beantragen hinsichtlich Einkommensteuer eine Nichtaktivierung des Materialaufwandes in Höhe von ATS 1,138.946,00 sodass die Einkünfte aus selbständiger Arbeit wie folgt berechnet werden: ATS - 60.522,00 ATS - 1,138.946,00 ATS - 1,199.468,00 ... Begründung: Die Bescheidbegründung vom 28…
…und die Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2004 vom 16. Dezember 2010 nicht einmal ein gesetzwidriger Verwaltungsakt, sondern nach Ansicht des mit der Rechtssache befassten Unabhängigen Finanzsenates ein Nichtakt gewesen sei. Daher sei Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer 2004 bereits per 31. Dezember 2010 eingetreten. Zusammenfassend sei daher…
…783/89) die Frage zum Gegenstand hatte, ob die nachträgliche Änderung der behördlichen Auffassung zur Frage der Aktivierung oder Nichtaktivierung eines Aufwandes für ein bestimmtes Veranlagungsjahr zur Wiederaufnahme nachfolgender - bereits rechtskräftiger - Veranlagungsjahre zwecks Berücksichtigung der AfA führen kann. Der Verfassungsgerichtshof ist dabei zum Ergebnis gelangt…
…vorliegende Fall unterscheidet sich nur insofern vom Fall des Vorerkenntnisses.... Letzteres schadet aber der Qualifikation als Genußrecht nicht. In der Literatur ist diesbezüglich klargestellt, daß Genußrechte dem Zweck dienen, Aktionären und Nichtaktionären gegenüber Leistungen unterschiedlichster Art abzugelten, so z. B. Sanierungshilfen durch freiwillige Zuzahlungen (vgl…
…vorliegende Fall unterscheidet sich nur insofern vom Fall des Vorerkenntnisses.... Letzteres schadet aber der Qualifikation als Genußrecht nicht. In der Literatur ist diesbezüglich klargestellt, daß Genußrechte dem Zweck dienen, Aktionären und Nichtaktionären gegenüber Leistungen unterschiedlichster Art abzugelten, so z. B. Sanierungshilfen durch freiwillige Zuzahlungen (vgl…
…vorliegende Fall unterscheidet sich nur insofern vom Fall des Vorerkenntnisses.... Letzteres schadet aber der Qualifikation als Genußrecht nicht. In der Literatur ist diesbezüglich klargestellt, daß Genußrechte dem Zweck dienen, Aktionären und Nichtaktionären gegenüber Leistungen unterschiedlichster Art abzugelten, so z. B. Sanierungshilfen durch freiwillige Zuzahlungen (vgl…
…vorliegende Fall unterscheidet sich nur insofern vom Fall des Vorerkenntnisses.... Letzteres schadet aber der Qualifikation als Genußrecht nicht. In der Literatur ist diesbezüglich klargestellt, daß Genußrechte dem Zweck dienen, Aktionären und Nichtaktionären gegenüber Leistungen unterschiedlichster Art abzugelten, so z. B. Sanierungshilfen durch freiwillige Zuzahlungen (vgl…
…vorliegende Fall unterscheidet sich nur insofern vom Fall des Vorerkenntnisses.... Letzteres schadet aber der Qualifikation als Genußrecht nicht. In der Literatur ist diesbezüglich klargestellt, daß Genußrechte dem Zweck dienen, Aktionären und Nichtaktionären gegenüber Leistungen unterschiedlichster Art abzugelten, so z. B. Sanierungshilfen durch freiwillige Zuzahlungen (vgl…
…vorliegende Fall unterscheidet sich nur insofern vom Fall des Vorerkenntnisses.... Letzteres schadet aber der Qualifikation als Genußrecht nicht. In der Literatur ist diesbezüglich klargestellt, daß Genußrechte dem Zweck dienen, Aktionären und Nichtaktionären gegenüber Leistungen unterschiedlichster Art abzugelten, so z. B. Sanierungshilfen durch freiwillige Zuzahlungen (vgl…
…Höhe von netto 160.000,00 € (2x 80.000,00 €) und 32.000,00 € Vorsteuer, an den Sohn G (Dienstnehmer) und Nichtaktivierung dieser Lizenzzahlungen auf die Nutzungsdauer. EST-Rechtliche Konsequenz bei voller Stattgabe der Berufung in diesem Punkt: Entsprechend der Definition lt. …
…Erwägung gezogen. Trotz Mitteilung des im vorherigen Absatz dargestellten Sachverhaltes habe der Prüfer gemeint, bei steuerlich Vertretenen widerspräche die Nichtaktivierung der Lebenserfahrung. Der Prüfer habe von den aufgezählten nicht belegten Leistungen nur jene mit Privatbezug genannt und sei auf die anderen überhaupt nicht eingegangen. Gerade…
…den Wertansätzen des Gutachtens Eingang gefunden, weshalb die Berg- bzw Talstation als Gebäude nur im Wert von € 119.240,00 auszuscheiden sind. Hinsichtlich des Berufungsvorbringens der nichtaktivierungsfähigen Wechselspesen bzw. Kurskosten im gerundeten Betrag von € 5.500,-- wurde die Bw mehrmals aufgefordert, Belege beizubringen…
…ATS 355.000,00 weggefallen wären und in den ersten Jahren Aufwendungen enthalten gewesen seien, die im erheblichen Ausmaß nichtaktivierungsfähige Instandhaltungen enthalten hätten. Es sei auch dem Finanzamt eine positive Prognoserechnung vorgelegt worden. Die Feststellung der Liebhaberei für sich alleine stelle auch keinen Wiederaufnahmegrund gem. …
…Prüfungsgesellschaft NN in Frage gestellt worden. Konkret sei ventiliert worden, dass durch die Nichtaktivierung dieser Wirtschaftsgüter infolge der - unrichtigen - steuerlichen Beurteilung das Vermögen handels- und steuerrechtlich unterbewertet wäre. Aufgrund dieser Feststellungen habe man im Frühjahr 2002 den Beschluss gefasst, sämtliche Neuanschaffungen im Fuhrpark ab dem…