…des bestehenden Wohnsitzes in A, C-Gasse D kann im Fall der Bw. aber schon deshalb nicht vorliegen, weil sie laut Aktenlage (Meldezettel) diesen Wohnsitz erst am 30. Dezember 1998 begründet hat. Gegen die Richtigkeit dieses ihres Meldezettels bringt die Bw. nichts vor. Die Neubegründung…
…des bestehenden Wohnsitzes in A, C-Gasse D kann im Fall der Bw. aber schon deshalb nicht vorliegen, weil sie laut Aktenlage (Meldezettel) diesen Wohnsitz erst am 30. Dezember 1998 begründet hat. Gegen die Richtigkeit dieses ihres Meldezettels bringt die Bw. nichts vor.Die Neubegründung…
…nach Wt. und die Neubegründung eines Haushaltes eine physisch und psychisch nicht zumutbare Belastung bedeuten, die entsprechende gesundheitliche Risiken mit sich bringen würde. Bereits in der Berufungsvorentscheidung wurde zutreffend darauf hingewiesen, dass nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichthofes die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nur zu bejahen ist, wenn…
…Haus_3). Dieses Mietverhältnis habe etwa ein Jahr gedauert. Danach sei die Liegenschaft für ein paar Monate leer gestanden. Über Auftrag des Unabhängigen Finanzsenats befragte das Finanzamt Frau Mieterin_Haus_3 ergänzend als Auskunftsperson. Diese gab am 19. Oktober 2011 zu Protokoll, sie habe von…
…Normverbrauchsabgabe und die Umsatzsteuer für den Zeitraum Mai 2004 festgesetzt werden. 2.) Die Berufung wird im Übrigen als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe 1.) Aufgrund einer anonymen Anzeige im März 2007 wurde durch Organe des Finanzamtes Innsbruck (Steuerfahndung) ua. erhoben: Das Kraftfahrzeug der Marke "Porsche Cayenne V6…
…Schreiben von XY vom 17. März 2010); tatsächlich hat der Aufenthalt in Land1 tatsächlich ca. ein Jahr und zwei Monate angedauert. Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er beabsichtigt habe, deutlich länger, sogar bis zu seiner Pensionierung in Land1 zu bleiben, geht über eine reine Behauptung…
…B* Voreigentümer_Waldhaus, sowie Herrn VN_D*** Bauer_D* zu dessen Zustand und zur (Nach)Nutzung bzw. der Schneeräumung. Der Außenprüfer des Finanzamts nahm Einsicht in den Gewerberechtsakt zu dieser Liegenschaft bei der Bezirkshauptmannschaft, die aber keine weiteren Erkenntnisse ergab (vgl. Sachverhalt, beiliegende Niederschriften und…
…Bestätigung seiner Arbeitgeberin der HAG. In ihr wird bescheinigt, dass der Bw ab 1.3.1997 eine neue Tätigkeit in den USA innerhalb des Konzerns (HUS) aufnehmen werde. Er werde seinen ordentlichen Wohnsitz in A haben und dort steuerpflichtig sein. Der Auslandsaufenthalt werde voraussichtlich zwei…
…welche den Kreis der steuerbaren Tatbestände erweitert. Neu ist, dass seit 23. Juli 1999 alle jene Kraftfahrzeuge in der Fiktion des Gesetzes in Österreich als zugelassen gelten, welche - in Österreich verwendet (gefahren) werden, - dabei aber ein ausländisches Kennzeichen tragen und - nach dem österreichischen Kraftfahrgesetz in…
Im Übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht (§ 167 Abs. 2 BAO BGBl. Nr. 194/1961). Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig…
…Bezug (220) nach Abzug der darauf entfallenen SV-Beiträge (225) und des Freibetrages von 8.500 S mit 6 % | 2.866,74 S | Einkommensteuer | 157.383,18 S | Ausländische Steuer | - 86.547,75 S | Festgesetzte Einkommensteuer | 70.835…
…Bezug nach Abzug der darauf entfallenen SV-Beiträge und des Freibetrages von 8.500 S mit 6 % | 2.072,97 S | 150,64 € | Einkommensteuer | 72.205,55 S | 5.247,23 € | Ausländische Steuer | - 612,99 S…
…der Bw., vertreten durch Dr. Alois Strasser, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…doppelte Haushaltsführung (Kz 723): 3.151,50 € sonstige Werbungskosten (Kz 724): 235,80 €. b) Am 19. Jänner 2010 erging ein Ergänzungsersuchen des Finanzamtes an den Bw., das folgenden Wortlaut aufweist: "Ersuchen um Ergänzung betreffend Arbeitnehmerveranlagung [...] Frist zur Beantwortung bis zum 26.2.2010…
…Ehegatten in keiner Weise berührt worden wäre. Schon auf Grund der allgemeinen Grundsätze des Zivilrechtes sei sie zur Mitbenützung der Liegenschaft berechtigt gewesen, sodass es keiner Neubegründung des Wohnrechtes bedurft hätte. Das berufungsgegenständliche Wohnrecht im Sinne des gesetzlichen Vorausvermächtnisses gemäß § 758 ABGB stelle keinen Erwerb…
…der vertragsbezogenen Gestaltungsrechte. Dem Vorbringen der Berufungsführerin dass der VwGH in einer Vielzahl von Erkenntnissen (beispielsweise vom 26.11.1982, 3243/80) die Auffassung wonach die Vertragsübernahme gebührenrechtlich wie die Neubegründung des übertragenen Rechtsverhältnisses zu behandeln sei abgelehnt habe, ist zu entgegnen, dass der dem…
… 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG. Bei der (Neu)Begründung eines Baurechtes unterliegt daher der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche…
… 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG. Bei der (Neu)Begründung eines Baurechtes unterliegt daher der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche…
… 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG. Bei der (Neu)Begründung eines Baurechtes unterliegt daher der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche…
… 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG. Bei der (Neu)Begründung eines Baurechtes unterliegt daher der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche…