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207 Treffer1914 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2587-W/08Die Vorlage des Einlagenevidenzkontos ist keine materiellrechtliche Voraussetzung für das Vorliegen einer Einlagenrückzahlung (§ 4 Abs. 12 EStG 1988).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.05.2012

…buchen gewesen. Grundsätzlich ergibt sich eine Verminderung des Standes eines Kapitalrücklagen-Subkontos durch die Auflösung einer Einlagen enthaltenden Rücklage zu Gunsten des Nennkapitals auf Grund einer Kapitalberichtigung durch die Umbuchung auf das Nennkapital-Subkonto oder des Bilanzgewinnes/verlustes durch die Umbuchung auf das Bilanzgewinn-Subkonto…

UFSS RV/0253-S/04Einlagenrückzahlung nach Ablauf der Zehnjahresfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2009

…im Falle einer Rückzahlung die rechtliche Situation dahingehend, dass an Stelle einer fingierten Ausschüttung eine Einlagenrückzahlung vorliegt. Mit Ablauf des zehnten Jahres tritt eine Bestandserhöhung um den Betrag der thesaurierten Gewinne im Nennkapital-Subkonto ein. Da sich allerdings nach § 6 Z 15 EStG 1988 die…

UFSI RV/0506-I/11Einlagenrückzahlung; Bewertung Einlagenevidenzkonto bei Einbringung gem. Art. III UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.11.2013

…Doralt (vgl. Doralt, EStG11, Rz 453) vertritt die Meinung, dass am (Kapital-)Rücklagen-Subkonto der steuerliche Einlagenstand in den Kapitalrücklagen ausgewiesen wird. Er geht davon aus, dass in vielen Fällen der Einlagenstand auch den Kapitalrücklagen in der unternehmensrechtlichen Bilanz entspricht. 6.) Zutreffend mag sein, dass §…

UFSW RV/4379-W/02Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…1 lit. c der KapAnsRl ordnet an, dass bei Erhöhung des Kapitals durch Umwandlung von Gewinnen, Rücklagen oder Rückstellungen gemäß Art. 4 Abs. 2 Buchstabe a) der KapAnsRL die Steuer auf den Nennbetrag dieser Erhöhung erhoben wird, weshalb als Wert der Gesellschaftsrechte für einen Fall…

UFSG RV/0481-G/02Kapitalerhöhung durch Umwandlung freier Gewinnrücklage in Nennkapital ist gesellschaftsteuerpflichtig: keine EU-Widrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…vertrat die dänische Finanzverwaltung die Auffassung, dieser Vorgang könne der Ausgabe von Gratisaktien gleichgestellt werden und stelle die Erhöhung des Nennkapitals eine Umwandlung von Gewinnen, Rücklagen oder Rückstellungen dar. Damit ist dieser Fall mit dem gegenständlichen nicht zu vergleichen, da bei der Dansk Investment nur…

UFSI RV/0213-I/04Widerspricht die nach § 2 Z 1 KVG vorgenommene Besteuerung einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dem Gemeinschaftsrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…in §§ 52f GmbHG geregelten ordentlichen oder effektiven Kapitalerhöhung ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu unterscheiden. Bei einer (nominellen) Kapitalerhöhung, bei der die Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt, kommt es zu einer Umwandlung offener Rücklagen in Stammkapital. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist Gegenstand des Kapitalberichtigungsgesetzes 1967 (KapBG…

UFSW RV/1945-W/101. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftssteuer? 2. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, volle Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös erhält und er kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012Teil 1/3

…15). Mit der KWG -Novelle 1986 (BGBl. 325/1986) wurde das Haftkapital der Banken neu geregelt. Zum Haftkapital gehören das Eigenkapital, das sich aus dem Nennkapital und den offenen Rücklagen abzüglich Verlusten zusammensetzt, sowie dem Partizipations- und Ergänzungskapital. (Gassner, Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht…

UFSW RV/2608-W/101. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…15). Mit der KWG -Novelle 1986 (BGBl. 325/1986) wurde das Haftkapital der Banken neu geregelt. Zum Haftkapital gehören das Eigenkapital, das sich aus dem Nennkapital und den offenen Rücklagen abzüglich Verlusten zusammensetzt, sowie dem Partizipations- und Ergänzungskapital. (Gassner, Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht…

UFSW RV/1933-W/091. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht, sondern nur ein Teilnahme und Auskunftsrecht gemäß §112/118 AktG hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…15). Mit der KWG -Novelle 1986 (BGBl. 325/1986) wurde das Haftkapital der Banken neu geregelt. Zum Haftkapital gehören das Eigenkapital, das sich aus dem Nennkapital und den offenen Rücklagen abzüglich Verlusten zusammensetzt, sowie dem Partizipations- und Ergänzungskapital. (Gassner, Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht…

UFSW RV/0977-W/101. Kann die selbstberechnete Gesellschaftsteuer rückerstattet werden, wenn Partizipationskapital iSd BWG begeben und als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitzt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer unterzogen wurde? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…15). Mit der KWG -Novelle 1986 (BGBl. 325/1986) wurde das Haftkapital der Banken neu geregelt. Zum Haftkapital gehören das Eigenkapital, das sich aus dem Nennkapital und den offenen Rücklagen abzüglich Verlusten zusammensetzt, sowie dem Partizipations- und Ergänzungskapital. (Gassner, Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht…

UFSW RV/0976-W/101. Kann die selbstberechnete Gesellschaftsteuer rückerstattet werden, wenn Partizipationskapital iSd BWG begeben und als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer unterzogen wurde? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…15). Mit der KWG -Novelle 1986 (BGBl. 325/1986) wurde das Haftkapital der Banken neu geregelt. Zum Haftkapital gehören das Eigenkapital, das sich aus dem Nennkapital und den offenen Rücklagen abzüglich Verlusten zusammensetzt, sowie dem Partizipations- und Ergänzungskapital. (Gassner, Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht…

UFSW RV/1296-W/101. Ist die Einbeziehung von Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, in den Kreis der Kapitalgesellschaften für Zwecke der Gesellschaftsbesteuerung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG unions- und verfassungswidrig? 2. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 3. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 4. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…15). Mit der KWG -Novelle 1986 (BGBl. 325/1986) wurde das Haftkapital der Banken neu geregelt. Zum Haftkapital gehören das Eigenkapital, das sich aus dem Nennkapital und den offenen Rücklagen abzüglich Verlusten zusammensetzt, sowie dem Partizipations- und Ergänzungskapital. (Gassner, Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht…

UFSW RV/0345-W/06Höhe der Haftungsprämie an den Komplementär
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2010Teil 1/2

…Höhe von 13.964.000 € würden die im Rahmen der Ausgliederung gebildeten Rücklagen nach dem StruktVG betreffen und dürften nur zur Verlustabdeckung aufgelöst werden. Für diesen Betrag ergebe sich neben dem Nennkapital die stärkste Bindung an das Unternehmen und ist er daher auch als…

UFSG RV/0077-G/03Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mittels Stückaktien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2003

…cit. befreit die Fälle einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder einer GesmbH, die ausschließlich aus Gesellschaftsmitteln erfolgen, von Einkommen- und Ertragsteuern. Ziel dieser Bestimmung war die Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Rücklagen und Eigenkapital und die gegenständliche Steuerbefreiung sollte eine Motivation darstellen, Gewinnrücklagen in Nennkapital umzuwandeln. Diese…

UFSF RV/0192-F/06Gemeiner Wert einer Kapitalgesellschaft die an einer Personengesellschaft beteiligt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2007

…Vermögenswert V je € 100 Nennkapital Handelsrechtlicher Ausgangswert: | Handelsrechtliche Bilanzsumme | 610.884,31 | - Passivposten (§ 224 (3) C, D, E) | -264.133,47 | 346.750,84 | Pos 1: | Betriebsgrundstücke: Bilanzansatz, mindestens 3-facher Einheitswert oder Gemeiner Wert über Antrag…

UFSW RV/4374-W/02als Zuschüsse bezeichnete Anschlussgebühren bei einer Fernwärmegenossenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2004

…Zuschüsse von Gesellschaftern unter der Position "Freie Rücklage" auszuweisen. Die Einbringung der Genossenschafterzuschüsse in eine gebundene Kapitalrücklage solle sicherstellen, dass es sich um Beträge handelt, die ohne Forderungs- oder Gläubigerrechte zur Verfügung gestellt werden und dass im Einzelfall dem austretenden Genossenschafter Haftkapital rückgewährt werde und…

UFSW RV/2954-W/08Berechnung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen (Wiener Verfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2013

…oder Nettomethode bilanziert werden können; es wurde aber nicht näher erläutert, ob bezüglich der Subventionen eine Rückzahlungsverpflichtung besteht, sodass diese als Passivpost bei der gemeinen Wertberechnung beim Substanzwert anerkannt werden kann. Dem Alternativantrag des steuerlichen Vertreters, wonach latente Steuern auf Subventionen und den unversteuerten Rücklagen…

UFSW RV/3455-W/11Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei GmbH & Still
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2012Teil 1/3

…(kurz N) und O, (kurz O) folgende Vereinbarungen zur Errichtung atypisch stiller Gesellschaften mit ihrer Gesellschaft (idF P.&Still oder GmbH&Still): Die Gesellschafter der P. leisten alle im gleichen proportionalen Verhältnis zu ihrem Anteil am Stammkapital eine Einlage als atypisch Stiller in der Absicht…

UFSW RV/2754-W/07Bewertung nach dem Wiener Verfahren - Subventionen unter auflösender Bedingung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2011

…10% € 21,61, der Ertragswert (E) € -2,48 und der gemeine Wert je 1 € Nennkapital € 9,57 (ergibt € 347.739,44 für den Erwerb von der Mutter und € 69.547,87 für den Erwerb vom Vater, somit insgesamt €…

UFSW RV/0345-W/06Höhe der Haftungsprämie an den Komplementär
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2010Teil 2/2

…gegenüber den Gesellschaftern) betrachtet werden. ... Die stärkste Bindung an das Unternehmen ergibt sich beim Nennkapital und den gebundene Rücklagen, die nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aufgelöst werden können." Der Komplementär-GmbH ist neben dem Ersatz der Geschäftsführervergütung das Haftungsrisiko abzudecken. Dabei ist eine getroffene handelsrechtliche…