…Subkonto (alternativ: dem gebundene Kapitalrücklagen-Subkonto oder dem Nennkapital-Subkonto) vorzunehmen. Die Aufstockung hat im Disponible Einlagen-Subkonto (alternativ beim Bilanzgewinn-Subkonto) zu erfolgen; Bei Bildung einer ungebundenen Rücklage sowie bei Fehlen einer Rücklagenbildung ist der Betrag alternativ beim ungebundene Kapitalrücklagen-Subkonto oder Bilanzgewinn-Subkonto…
…buchen gewesen. Grundsätzlich ergibt sich eine Verminderung des Standes eines Kapitalrücklagen-Subkontos durch die Auflösung einer Einlagen enthaltenden Rücklage zu Gunsten des Nennkapitals auf Grund einer Kapitalberichtigung durch die Umbuchung auf das Nennkapital-Subkonto oder des Bilanzgewinnes/verlustes durch die Umbuchung auf das Bilanzgewinn-Subkonto…
…Einlagen-Subkonto (alternativ: Nennkapital-Subkonto) entsprechend zu vermindern. Beispiel: Die A-GmbH spaltet laut Spaltungsplan einerseits einen ihrer Betriebe auf die neue B-GmbH und andererseits eine hundertprozentige Beteiligung auf die neue C-GmbH ab. Das bilanzmäßige Eigenkapital der A-GmbH beträgt 2.000 (Nennkapital…
…nicht in gebundenen Rücklagen ausgewiesen sind; Einlagen, die auf Grund einer Auflösung von gebundenen Kapitalrücklagen disponibel geworden sind; Einlagen, die auf Grund einer vereinfachten Kapitalherabsetzung disponibel geworden sind; verdeckte Einlagen; Einlagen, die auf Grund einer Umgründung übertragen wurden und nicht im Nennkapital oder in gebundenen…
…dem Nennkapital, den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen und dem Bilanzgewinn/Bilanzverlust zusammen. In der Bilanz zum Ermittlungsstichtag ausgewiesene unversteuerte Rücklagen sind für Zwecke der erstmaligen Ermittlung der Innenfinanzierung zur Gänze als Teil der Gewinnrücklagen zu behandeln. Soweit steuerliches Surrogatkapital oder verdecktes Eigenkapital unternehmensrechtlich als Fremdkapital oder…
…Punkt 3.2.1 des Einlagenrückzahlungserlasses (AÖF 1988/88) sieht vor, dass das Nennkapital-Subkonto ab dem elften Jahr um den aus der Gewinnrücklage übertragenen Betrag aufgestockt wird. § 6 Z 15 EStG 1988 regelt die Qualifikation der Anschaffungskosten bzw Buchwerte der Anteile nach Ablauf der…
…im Falle einer Rückzahlung die rechtliche Situation dahingehend, dass an Stelle einer fingierten Ausschüttung eine Einlagenrückzahlung vorliegt. Mit Ablauf des zehnten Jahres tritt eine Bestandserhöhung um den Betrag der thesaurierten Gewinne im Nennkapital-Subkonto ein. Da sich allerdings nach § 6 Z 15 EStG 1988 die…
…Doralt (vgl. Doralt, EStG11, Rz 453) vertritt die Meinung, dass am (Kapital-)Rücklagen-Subkonto der steuerliche Einlagenstand in den Kapitalrücklagen ausgewiesen wird. Er geht davon aus, dass in vielen Fällen der Einlagenstand auch den Kapitalrücklagen in der unternehmensrechtlichen Bilanz entspricht. 6.) Zutreffend mag sein, dass §…
…Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, Umgründungssteuergesetz4, § 18 Rz 62). 3. Das Rücklagensubkonto erfasst die Einlagenbewegungen bei den Kapital- und Gewinnrücklagen. Die Abweichungen zwischen den unternehmensrechtlichen ausgewiesenen Kapitalrücklagen und den steuerlichen Einlagen gem. § 4 Abs. 12 EStG 1988 ergeben sich im gegenständlichen Beschwerdefall aufgrund der Umgründung gem…
…1 lit. c der KapAnsRl ordnet an, dass bei Erhöhung des Kapitals durch Umwandlung von Gewinnen, Rücklagen oder Rückstellungen gemäß Art. 4 Abs. 2 Buchstabe a) der KapAnsRL die Steuer auf den Nennbetrag dieser Erhöhung erhoben wird, weshalb als Wert der Gesellschaftsrechte für einen Fall…
…vertrat die dänische Finanzverwaltung die Auffassung, dieser Vorgang könne der Ausgabe von Gratisaktien gleichgestellt werden und stelle die Erhöhung des Nennkapitals eine Umwandlung von Gewinnen, Rücklagen oder Rückstellungen dar. Damit ist dieser Fall mit dem gegenständlichen nicht zu vergleichen, da bei der Dansk Investment nur…
…in §§ 52f GmbHG geregelten ordentlichen oder effektiven Kapitalerhöhung ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu unterscheiden. Bei einer (nominellen) Kapitalerhöhung, bei der die Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt, kommt es zu einer Umwandlung offener Rücklagen in Stammkapital. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist Gegenstand des Kapitalberichtigungsgesetzes 1967 (KapBG…
…Gratisaktien bzw. Freianteile wachsen den Aktionären/Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zu. Zu den umwandlungsfähigen Rücklagen iSdsiehe § 2 Abs. 3 Kapitalberichtigungsgesetz gehören: Offene freie und offene gebundene versteuerte Gewinnrücklagen unter Einbeziehung von Reingewinn- oder Reinverlust; Investitionsfreibeträge nach Ablauf der vierjährigen Behaltefrist; Investitionsprämien; stille Rücklagen, soweit…
…Abs. 1 Z 2 lit. b sublit. bb KVG nimmt Rechtsvorgänge von der Besteuerung aus, wenn und soweit der Erwerb von Gesellschaftsrechten oder deren Erhöhung auf einer Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen beruht, die aus Mitteln, die der Gesellschaftsteuer unterlegen haben, gebildet wurden…
…Nach der vorliegenden Rspr zur steuerlichen Behandlung von Zuschüssen geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass bei Gesellschafterzuschüssen entweder Anschaffungskosten (bei gleichzeitiger Leistung des Nennkapitals) oder nachträgliche Anschaffungskosten (bei späterer Leistung) vorliegen, sofern der Zuschuss wirtschaftlich geboten ist und dieser auf Dauer in der Kapitalgesellschaft verbleiben…
…2 lit. b sublit. bb KVG sind von der Besteuerung Rechtsvorgänge ausgenommen, wenn und soweit der Erwerb von Gesellschaftsrechten oder deren Erhöhung auf einer Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen, die aus Mitteln, die der Gesellschaftsteuer unterlegen haben, gebildet wurden. Erwägungen Auf die in…
…15). Mit der KWG -Novelle 1986 (BGBl. 325/1986) wurde das Haftkapital der Banken neu geregelt. Zum Haftkapital gehören das Eigenkapital, das sich aus dem Nennkapital und den offenen Rücklagen abzüglich Verlusten zusammensetzt, sowie dem Partizipations- und Ergänzungskapital. (Gassner, Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht…
…15). Mit der KWG -Novelle 1986 (BGBl. 325/1986) wurde das Haftkapital der Banken neu geregelt. Zum Haftkapital gehören das Eigenkapital, das sich aus dem Nennkapital und den offenen Rücklagen abzüglich Verlusten zusammensetzt, sowie dem Partizipations- und Ergänzungskapital. (Gassner, Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht…
…15). Mit der KWG -Novelle 1986 (BGBl. 325/1986) wurde das Haftkapital der Banken neu geregelt. Zum Haftkapital gehören das Eigenkapital, das sich aus dem Nennkapital und den offenen Rücklagen abzüglich Verlusten zusammensetzt, sowie dem Partizipations- und Ergänzungskapital. (Gassner, Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht…
…15). Mit der KWG -Novelle 1986 (BGBl. 325/1986) wurde das Haftkapital der Banken neu geregelt. Zum Haftkapital gehören das Eigenkapital, das sich aus dem Nennkapital und den offenen Rücklagen abzüglich Verlusten zusammensetzt, sowie dem Partizipations- und Ergänzungskapital. (Gassner, Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht…