…der unselbständigen Nebenleistung erfülle, zumal ihr Umfang stets im Verhältnis zur Dauer der Beförderungsleistung stehe. Gleicher Ansicht seien wohl auch Dorazil/Frühwald/Hock/Mayer/Paukowitsch in ihrem UStG-Kommentar. Wie soeben ausgeführt wurde, äußern sich diese Autoren allerdings nur zu der Verpflegung auf einer Flugreise…
…Beförderungsleistung habe am Brenner geendet. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung folgte das Finanzamt der Auffassung der Betriebsprüfung, wonach es sich bei den weiterverrechneten Kosten um Aufwendungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender innergemeinschaftlicher Güterbeförderung gehandelt habe, welche gemäß Art. 3a Abs. 2 UStG 1994 als Nebenleistung zu einer…
…allerdings zu beachten sei, dass die englische und die französische Fassung der beiden Richtlinien jeweils idente Begriffe verwenden ("on his behalf"; "pour son compte"). In diesem Urteil C-296/95 habe sich der EuGH der von einer Partei des seinerzeitigen Verfahrens vertretenen Zuordnung der Beförderungsleistung…
…beginnt. Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber dem Beförderungsunternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt die unter dieser Nummer in Anspruch genommene Beförderungsleistung als in dem Gebiet des anderen Mitgliedstaates ausgeführt. Leistungen, die als unselbständige Nebenleistungen zu einer Hauptleistung anzusehen sind, gehen…
…Beistellung des Fahrers ist nur eine unselbständige Nebenleistung zur Vermietung des Beförderungsmittels zu sehen. Eine vertragliche Bindung an eine bestimmte Fahrtstrecke oder an bestimmte Fahrziele ist diefalls nicht gegeben. Das auf eine bestimmte Dauer abgestellte Mietverhältnis endet auch nicht schon mit der Erbringung einer Beförderungsleistung…
…Auge gefassten Anlageobjekt ergeben. Wie dem § 11 Abs 1 WAG eindeutig zu entnehmen sei, würden auch bestimmte Vermittlungsleistungen den Wohlverhaltensregeln nach § 13 WAG und damit einer Beratungspflicht unterliegen, die in diesem Zusammenhang eindeutig als unselbständige Nebenleistung anzusehen sei, da die Dienstleistung selbst die Vermittlung (Besorgung…
…Leistungen stehen tatsächlich in einem unteilbaren Verhältnis zueinander. Ein vergleichbarer enger Zusammenhang der Leistungen ist im Berufungsfall aber nicht erkennbar. Auch ein Verhältnis zwischen Hauptleistung und unselbständigen Nebenleistungen liegt in diesem Fall nicht vor. Die Eigenleistungen sind daher umsatzsteuerrechtlich je für sch zu beurteilen (vgl…
…würde. Auf die Frage, dass es sich bei der in Streit stehenden Beförderung um eine Nebenleistung handeln würde, gibt der steuerliche Vertreter an, dass die Bw. damit ein gutes Geschäft mache, indem sie rasch die von den Kunden benötigten Arbeitskräfte zu ihnen befördere. Herr T…
…handle sich nur um eine bloße Mitnahme, wenngleich er auch behaupte, dass der Mittransport im Pauschalhonorar, das er den jeweiligen Behörden verrechne, auch die Personenbeförderung inkludiert sei. Es handle sich dennoch nur um eine geringfügige Nebenleistung zur Haupttätigkeit der Gutachtertätigkeit, zu deren Zweck die Fahrten…
…Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen - zu unterwerfen, konnte aus folgenden Erwägungen nicht entsprochen werden: Da die Bw., die im Übrigen Inhaberin einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Gewerbes "Reisebüro, eingeschränkt auf die Vermittlung und Besorgung von für Reisende bestimmte Unterkunft und Verpflegung…
…nicht nur eine Beförderungsleistung erbracht. Die Beförderung ist nicht alleiniger Hauptzweck. Daneben wird auch u.a. die zeitweise Überlassung moderner, exklusiver und repräsentativer Personenkraftfahrzeuge sowie die Gestellung professioneller Chauffeure vereinbart. Auch wenn Zeit, Ort, zu befördernde Personen und Umfang der Fahrten im Voraus mit der…
…vom Finanzamt zu Grunde gelegten Argumentation auch ein tauschähnlicher Umsatz vorliegen. Für den Fall, dass die Fahrzeughändler ihre Fahrzeuge dem jeweiligen potentiellen Kunden selbst zur Verfügung stellten, ergebe sich unter Berücksichtigung der Argumentation der Betriebsprüfung, dass - sollte der Kunde umsatzsteuerlicher Unternehmer sein - bei einer Probefahrt…
…Nebenleistungen bilden, die steuerlich wie die Hauptleistung behandelt werden. Eine Leistung ist insbesondere dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Eine…
…wurden dagegen als unselbstständige Nebenleistungen zum Fahrschulunterricht mit 20 % besteuert. Nach Ansicht des Bw. sind sämtliche Umsätze von Büchern und Skripten als selbstständige Hauptleistung mit 10 % zu versteuern. Mit Schreiben vom 2. März 2006 wurden sowohl der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als auch…
… 303 Abs. 4 BAO auf neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel. Der angefochtene Bescheid enthält damit zwar eine Zuordnung zu einer Fallgruppe, es ist aus der Begründung des Bescheides aber wiederum nicht erkennbar, welche konkreten neuen Tatsachen und/oder neuen Beweismittel dem Finanzamt bekannt geworden wären…
…Bw. ein Hauptinteresse für den Vertragsabschluss darstellte. Das Interesse des Leistungserbringers ist jedoch für die Beurteilung des Vorliegens einer Haupt- oder Nebenleistung nicht von entscheidender Bedeutung. Das zu beurteilende Rechtsverhältnis stellt auch kein (un-) echtes Factoring dar iSd. EuGH Urteils vom 22.6.2003, Rs…
…nämlich auch nicht entscheidend, ob die Kosten (und die Zeit) für die Nebenleistung höher sind als die Hauptleistung. Ob mehrere Leistungen eine Einheit bilden, sei an Hand der Leistung zu beurteilen und nicht an Hand des Entgeltes oder der Zeit (vgl. VwGH vom 24.6…
…prägen, wenn nicht eine Trennung erfolgen kann. (Prinzip der Einheitlichkeit der Leistung). Im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Kosten und die mangelnde Offenlegung geht der Unabhängige Finanzsenat davon aus, dass die Umsätze nicht zu trennen sind und die Vermögensverwaltung als Nebenleistung zu beurteilen ist, die…
…Land. Weder Haupt- noch Nebenleistungen seien daher in Österreich steuerbar. Bank2/BANK und nicht NAME erbringe die Vermögensverwaltungsleistung. Die Bw. übernehme die Rolle der Kapitalanlagegesellschaft eines Dachfonds und beauftrage Bank2/BANK mit dem Fondsmanagement. Die Frage, ob eine Nebenleistung zu den Versicherungsprodukten der NAME vorliege…
…prägen, wenn nicht eine Trennung erfolgen kann. (Prinzip der Einheitlichkeit der Leistung). Im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Kosten und die mangelnde Offenlegung geht der Unabhängige Finanzsenat davon aus, dass die Umsätze nicht zu trennen sind und die Vermögensverwaltung als Nebenleistung zu beurteilen ist, die…