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UFSF RV/0508-F/07Subprovisionen für Namensnennungen als Werbungskosten eines Wüstenrotberaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2008

…in vorliegendem Fall hingegen jeder Hinweis. Zu Recht hat der Berufungswerber darauf hingewiesen, dass die Namensnennung nicht einfach als übliche Handlung unter Verwandten oder Bekannten oder auch Fremden anzusehen, sondern aufgrund einer im Vorhinein getroffenen Vereinbarung zwischen dem Berufungswerber und dem Ehepaar S. erfolgt ist…

UFSI RV/0342-I/05Mit der Namensnennung allein ist der Aufforderung nach § 162 BAO nicht Genüge getan.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 18. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 nach der am 18. Jänner 2006 in 6020 Innsbruck, Innrain 32, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als…

UFSW RV/1321-W/02Firmenwertabschreibung nach Fusion (Art. I UmgrStG); Empfängernennung nach § 162 BAO; Gesellschafterdarlehen - Zinsaufwand verdeckte Ausschüttung; Verspätungszuschlag iVm ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Wilfried Marzi, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 - 1996, Festsetzung der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1993-1995, Festsetzung der Verspätungszuschläge für die Jahre…

UFSL RV/0983-L/10Sachbezug wegen Zinsenersparnis bei zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…eigener Kunden sowie in von Kunden vorgelegte verbindliche Offerte von Mitbewerbern. Aus Gründen des Bankgeheimnisses dürfe er keine Namen nennen, er wolle jedoch nachfolgend einen Fremdvergleich mit tatsächlichen Beispielen - ohne Namensnennung - anführen. Generell sei anzumerken, dass die Bonitätsprüfung die wichtigste Aufgabe bei der Kreditvergabe an…

UFSW RV/0182-W/10Umsatzsteuer(Vorsteuer-)beträge die im Unternehmen keinen Durchlaufcharakter besitzen (z.B. USt kraft Rechnungslegung) weisen Kostencharakter auf und stellen im Falle sofort abzugsfähiger Aufwendungen eine sofortige Betriebsausgabe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2011

…Sofortstorni, der Ankauf von Karkassen ohne Namensnennung des Verkäufers sowie Verkäufe im Inland die als innergemeinschaftliche Leistungen ausgewiesen worden seien vor, die umsatzsteuerlich zu korrigieren seien. Die Außenprüfung (Ap.) verminderte die laut Erklärung geltend gemachte Vorsteuer und unterzog die innergemeinschaftlichen Leistungen der 20%igen Umsatzsteuer…

UFSW RV/1856-W/04Privatfahrten mit dienstgebereigenem KfZ und Ersatz der Kosten für Fitnesscenter als Sachbezugswerte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2011

…wäre. Diese Form der Mitgliedschaft umfasse die Berechtigung, dass neben dem jeweiligen Erstberechtigten pro Karte jeweils eine weitere Person ohne Namensnennung und ohne Begleitung durch den Karteninhaber den Fitnessclub habe besuchen können. Die Karten wären daher über die Gästeberechtigung allen Mitarbeitern zur Verfügung gestanden. Da…

UFSL RV/1020-L/08Werbungskosten eines Journalisten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…€ korrigiert werden. Als Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Bewirtungskosten im Ausmaß von 50 % geltend gemacht wurden. Die Namensnennung des Bewirteten sei nicht Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit. Laut VwGH vom 14.1.2002, 97/13/0238 können Bewirtungsspesen als Informationsausgaben steuerlich in Abzug…

UFSW RV/3113-W/02Zufluss einer Mieterzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2010

…anhaltende physische und psychische Krankheitssituation der Bw. Der Lebensunterhalt der Bw. sei durch Unterstützung von dritter Seite finanziert worden und bedürfe es aufgrund der gesetzlichen Situation keine diesbezügliche Namensnennung. Zusammenfassend sei daher festzuhalten, dass im Jahr 1999 kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen erzielt worden sei und daher…

UFSW RV/3812-W/02Lebensunterhalt wird nur durch Unterstützung von dritter Seite finanziert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.08.2009

…Situation bedinge auch eine lang anhaltende physische und psychische Krankheitssituation der Bw. Ihr Lebensunterhalt sei durch Unterstützung von dritter Seite finanziert worden. Aufgrund der gesetzlichen Situation bedürfe es keiner diesbezüglichen Namensnennung. Im Zuge des Berufungsverfahrens wurde die Bw. abermals ersucht, ihre monatlichen Ausgaben für Miete…

UFSW RV/1061-W/06Erhöhte Beweislast bei Behauptung der betrieblichen Veranlassung von Kosten für die Neueinrichtung eines Badezimmers, wenn der Geschäftsführer der GmbH Hauptmieter einer für Wohnzwecke in Bestand genommenen Wohnung war, die Verletzung der ihm als Hauptmieter obliegenden Anzeigepflicht gemäß § 12 MRG als Täuschungshandlung mit Bereicherungsvorsatz zu deuten war, der Mieter auf den Ersatz der Badezimmerkosten gem. §10 MRG verzichtet hatte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2009Teil 1/2

…A., C. und DI. D. B. sind - in der Reihenfolge ihrer Namensnennung - mit einem Anteil von 15 %, 10 % und 75 % am Stammkapital der GmbH beteiligt. Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist DI. D. B.. Die Abgabenerklärungen für das Jahr 2001 wurden von der "A-GmbH - X…

UFSW RV/1365-W/05Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten und Kosten für den Blumenschmuck eines Büroraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.11.2005

…lediglich, dass "ein Werbecharakter ableitbar" sei. Das Überwiegen werde dabei nicht gefordert. Zusätzlich sei die Namensnennung der Bewirteten nicht gefordert und die allgemeine Bezeichnung des Anlasses ausreichend. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 9. Juli 2004 als unbegründet ab. BJ stellte am 13…

UFSW RV/1515-W/12Kein Nachweis von beruflich veranlassten Bewirtungsaufwendungen mittels bloßer "Gasthauszettel"
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.09.2012

…0113 ). Ebenso sind Aufwendungen für vorrangig aus Repräsentationsgründen veranstaltete Feste nicht abzugsfähig (siehe VwGH 14.12.2000, 95/15/0040 ). Die allgemeine Bezeichnung des Anlasses (ohne Namensnennung der Bewirteten) ist grundsätzlich ausreichend; der entsprechende Vermerk kann durch den Politiker unmittelbar auf dem Beleg angebracht werden…

UFSG RV/0588-G/07Geltendmachung eines Verlustabzuges iZm einer treuhändigen Gesellschafterstellung an umgewandelter GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.04.2012

…war. Dies ließe sich auch - wie der Zeuge in der mündlichen Berufungsverhandlung glaubhaft dargelegt hat - durch die Teilnahme des Bw. an diversen Sitzungen in der Planungsphase (mit Namensnennung in den Sitzungsprotokollen) dokumentieren. Dazu kommt, dass sich auch aus dem Ausmaß der Nutzflächenrelationen - die rd. 180…

UFSW RV/2361-W/07Pensionsrückstellung, Privatanteil PKW
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2012

…ist. Die Wertsicherung wurde bereits in der Zusage im Vertrauen auf eine stabile Währung vorweggenommen. Die Branchenüblichkeit ist nicht zu prüfen! Unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht konnte die steuerliche Vertreterin keine konkreten Vergleichsfälle aus ihrem Klientel unter Namensnennung vorbringen. Im Übrigen müsste es für die Finanzverwaltung…

UFSL RV/0114-L/10Erhöhte Mitwirkungspflicht für die Nachweiserbringung und Glaubhaftmachung von Subprovisionszahlungen an einen nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2012Teil 2/2

…erledigen hatte oder ob diese Tätigkeiten auch vom Subvermittler zu erbringen waren, um die vereinbarten Provisionen zu erhalten. Bei einer bloßen Namensnennung ist dem Finanzamt darin zuzustimmen, dass niemand 80 % von Provisionen weitergeben würde, wenn der Subvermittler keine Aufklärungsarbeit über das vermittelte Versicherungsprodukt gegenüber den…

UFSW RV/3895-W/09Aufwendungen eines Ortsvorstehers und Personalvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.02.2012

…0113 ). Ebenso sind Aufwendungen für vorrangig aus Repräsentationsgründen veranstaltete Feste nicht abzugsfähig (siehe VwGH 14.12.2000, 95/15/0040 ). Die allgemeine Bezeichnung des Anlasses (ohne Namensnennung der Bewirteten) ist grundsätzlich ausreichend; der entsprechende Vermerk kann durch den Politiker unmittelbar auf dem Beleg angebracht werden…

UFSW RV/2051-W/10Auch Projekthonorare eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind DB- und DZ-pflichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2012

…Vertrag, bezogen auf die in diesem Vertragspunkt genannten Leistungen, außer ihnen zustehende Zahlungen aus Verwertungsgesellschaften, zur Gänze abgegolten. 8. Namensnennung in den Titeln: Drehbuch: AB, CD. 9. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die allfällige Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung lässt den übrigen Vertrag unberührt…

UFSK RV/0143-K/11Werbungskosten eines Bürgermeisters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2011

…Ebenso sind Aufwendungen für vorrangig aus Repräsentationsgründen veranstaltete Feste nicht abzugsfähig. Die allgemeine Bezeichnung des Anlasses (ohne Namensnennung der Bewirteten) ist grundsätzlich ausreichend; der entsprechende Vermerk kann durch den Politiker unmittelbar auf den Beleg angebracht werden. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage ergab eine Prüfung jedes…

UFSG RV/0595-G/09Zurechnung der Umsätze eines Lerninstitutes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.11.2011

…bietet ebenfalls keinen Hinweis auf das behauptete Agenturverhältnis. Der Namensnennung des Nachhilfelehrers kommt lediglich eine Bedeutung im Zusammenhang mit der Verprobung der Unterrichtsstunden im Zuge der Abrechnung der geleisteten Stunden einerseits zwischen dem Lerninstitut und dem Nachhilfeschüler bzw. Auftraggeber und andererseits zwischen dem Nachhilfeinstitut und…

UFSG RV/0263-G/08Örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes, Umfang der betrieblichen Gebäudenutzung, Nahbereichsreisen, Kraftfahrzeugkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011Teil 2/2

…Zu der vom Bw. als Beweis beantragten zeugenschaftlichen Befragung und Ladung der Empfänger ist zu bemerken, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes mangels Namensnennung und Bezeichnung der Adresse der Zeugen kein tauglicher Beweisantrag vorliegt (vgl. VwGH 28.9.2004, 2002/14/0021). 7) Absetzung für…