…ergebe eine Ersparnis von ca. 220 €. Den "A-Anteil" verwende der Bw. zum G für das F in C. Der entsprechende Anteil der Karte stelle daher "pure Werbungskosten" dar. Dies habe mit der Arbeit in B (als H) und dem Fahrtkostenpauschale nichts zu tun…
…Über die Berufung wurde erwogen: Folgender entscheidungsrelevanter Sachverhalt liegt vor: Die Bw begehrt die Anerkennung von Fahrtkosten in Form von Kilometergeld (4.371,75 Euro), ohne einen Nachweis für die mit dem Pkw gefahrenen Kilometer zu erbringen. Der betriebliche Anteil bei den Telefonausgaben beträgt 50…
…Anerkennung der Familienheimfahrten für das Kalenderjahr 2008 in Höhe von 960 €". Das Finanzamt forderte den Berufungswerber auf, eine Familienstandsbescheinigung seiner Heimatgemeinde sowie einen Einkommensnachweis seiner Ehegattin "vom örtlich zuständigen Finanzamt (zB Einkommensteuerbescheid 2008, Formular E9)" mit deutscher Übersetzung vorzulegen und die entstandenen Fahrtkosten nachzuweisen…
…stand außer Streit. Strittig war vielmehr die Höhe des Privatanteiles, den der Bw mit 20% bezifferte. Hiezu ist Folgendes auszuführen: Der Nachweis von Fahrtkosten bzw. beruflich gefahrenen Kilometern hat grundsätzlich mittels eines Fahrtenbuches zu erfolgen. Dieses hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten (siehe…
…macht (vgl. VwGH v. 20.11.1996, 89/13/0259). Der Nachweis von Fahrtkosten (Kilometergelder) hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Dieses hat die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke (Angabe der Anfangs- und Endkilometerstände) das Datum, die Angabe des PKW, den dientstlichen Zweck und die…
…VwGH v. 20.11.1996, 89/13/0259). Der Nachweis von Fahrtkosten (Kilometergelder) hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Dieses ist fortlaufend und übersichtlich zu führen und hat die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke (Angabe der Anfangs- und Endkilometerstände), das Datum, die Angabe des Fahrzeuges…
…Bw. hat daher im Rahmen des vorliegenden Berufungsverfahrens entsprechend diesen Bestimmungen auf die Anwendung des Betriebsausgabenpauschales verzichtet. Steuerlich abzugsfähig sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte. Der Nachweis von Fahrtkosten hat jedoch grundsätzlich mittels Fahrtenbuches zu erfolgen. Die Führung eines Fahrtenbuches kann entfallen, wenn…
…VwGH v. 20.11.1996, 89/13/0259). Der Nachweis von Fahrtkosten (Kilometergelder) hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Dieses ist fortlaufend und übersichtlich zu führen und hat die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke (Angabe der Anfangs- und Endkilometerstände), das Datum, die Angabe des Fahrzeuges…
Dazu ist festzustellen, dass Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte steuerlich abzugsfähig sind. Der Nachweis von Fahrtkosten hat jedoch grundsätzlich mittels Fahrtenbuch zu erfolgen. Die Führung eines Fahrtenbuches kann entfallen, wenn durch andere Aufzeichnung eine verlässliche Beurteilung möglich ist. Nach § 184 BAO sind die Grundlagen für…
…weiters mitgeteilt, dass mangels tauglicher Nachweise von konkreten beruflichen und privaten Fahrleistungen je Streitjahr, ein als Werbungskosten anzuerkennender Fahrtkostenaufwand, im Falle der Erlassung einer Berufungsentscheidung durch den Unabhängigen Finanzsenat nur im Schätzungswege - unter Mitwirkung beider Verfahrensparteien - zum Ansatz kommen könne. Im Zuge des abgehaltenen Erörterungsgespräches…
…15/001). Nach der Rechtsprechung (z.B. VwGH 24.2.2005, 2003/15/0073) kann der Nachweis von Fahrtkosten in Form von Kilometergeldern nicht nur durch Fahrtenbücher erfolgen, sondern es kommen auch andere Beweismittel in Betracht. Wesentlich waren für den Verwaltungsgerichtshof in dem genannten Fall…
…einzelnen Monatsblätter sind kein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, um diese Fahrten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen und stehen daher unter Anführungszeichen. Rechtlich ist auszuführen: Der Nachweis von Fahrtkosten bzw. von beruflich gefahrenen Kilometern hat grundsätzlich mittels eines Fahrtenbuches zu erfolgen. Dieses hat die beruflichen und privaten…
…2003 folgte das Finanzamt diesen zuvor skizzierten Kürzungen und stellte Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 784.361,00 fest. Dies wurde damit begründet, dass der Nachweis von Fahrtkosten bei Verwendung eines eigenen Kraftfahrzeuges für Dienstfahrten grundsätzlich durch ein laufend geführtes ordnungsgemäßes Fahrtenbuch beziehungsweise…
…erforderlich, dass gleichartige Aufwendungen im Bereich der privaten Lebensführung anfallen, was eine klare Abgrenzung erforderlich macht (VwGH 20.11.1996, 89/13/0259). Der Nachweis von Fahrtkosten (Kilometergelder) hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Ein Fahrtenbuch hat zumindest das Datum, die Dauer, das Ziel…
…beantragt: € 2.320,94 Abzügl. Afa Regale: €52,81 Arbeitsmittel gesamt lt. BVE - Kz 721 - € 2.267,84 Reisekosten Der Nachweis von Fahrtkosten hat mittels eines laufend geführten Fahrtenbuches zu erfolgen, aus dem die Wegstrecke (Ort, Zeit und km- Stand jeweils am Beginn…
…VwGH v. 20.11.1996, 89/13/0259). Der Nachweis von Fahrtkosten (Kilometergelder) hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Dieses ist fortlaufend und übersichtlich zu führen und hat die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke (Angabe der Anfangs- und Endkilometerstände), das Datum, die Angabe des Fahrzeuges…
…4 Abs.5 EStG (Letzteres betrifft insbesondere das Reiseziel Traboch). In Hinblick auf das geltend gemachte Pendlerpauschale wird zudem besonderes Augenmerk auf die Vermeidung eines Doppelabzugs von Fahrtkosten durch Berücksichtigung bei beiden Einkunftsarten der Bw. zu legen sein. Im Zusammenhang mit dem begehrten Pendlerpauschale wird…
…über die betrieblichen und beruflichen Fahrten die Kontrolle des betrieblichen/beruflichen Zweckes und der zurückgelegten Strecke und sind somit grundsätzlich für den Nachweis von Fahrtkosten geeignet - allerdings sind einige Fahrten mangels betrieblichen oder beruflichen Zweckes nicht absetzbar und die geltend gemachten Kilometergelder daher um folgende…
…etc.) Kurs Nr. ..."hinzugedacht" werden. Dies hätte die Finanzverwaltung auch in jüngster Zeit in einigen Entscheidungen untermauert: | - | Der Nachweis von Fahrtkosten hätte grundsätzlich mittels eines Fahrtenbuches zu erfolgen, aus dem die Wegstrecke und Anlass der Fahrt ersichtlich seien. Die Führung eines Fahrtenbuches könne…
…in § 166 BAO der Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel festgelegt, infolge dessen der Verwaltungsgerichtshof in diesem Sinn bereits ausgesprochen habe, dass der Nachweis von Fahrtkosten mittels eines Fahrtenbuches oder auch durch andere Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen, erbracht werden könne (VwGH 23…