…LStR 2002; UFS [Innsbruck], Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in…
…der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes, wird Unzumutbarkeit infolge langer…
…zu unterstellen. Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Erwägungen und des ermittelten Sachverhaltes ist die erkennende Behörde zur Überzeugung gelangt, dass der Bw. im streitgegenständlichen Jahr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel weder auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit noch wegen langer Wegzeiten unzumutbar gewesen ist. Der Einschreiterin ist zwar zuzustimmen…
…ist die erkennende Behörde im Berufungsfall zur Überzeugung gelangt, dass der Bw. im streitgegenständlichen Jahr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel weder auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit noch wegen langer Wegzeiten unzumutbar gewesen ist. Der Einschreiterin ist zwar zuzustimmen, dass ihr Wohnort an das öffentliche Verkehrsnetz nur schlecht…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft…
…Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist auszuführen, dass nach der für den Berufungszeitraum zunächst maßgebenden Verwaltungspraxis (LStR 2002 RZ 257 a.F.) die Finanzämter die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels als nicht zumutbar ansahen, wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: Einfache Wegstrecke unter 20 Kilometer: Zumutbare Wegzeit: 1…
…| Resümee: 2 von 4 Fahrten nach Linz würden länger als 2 Stunden dauern. Die längste Fahrt pro Tag dauere länger als 2 Stunden. Die Fahrtdauer einer Heimfahrt dauere mehr als 5,5 Stunden (unzumutbare Wegzeit von fast einem Arbeitstag). Variante 2 sei unmöglich…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft…
…kann - bezogen auf die oben dargestellte Rechtslage bzw. auf die der einheitlichen Verwaltungsübung dienenden Verwaltungspraxis - von einer auf Grund langer Wegzeit verwirklichten "Unzumutbarkeit" der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht ausgegangen werden, zumal diese weder 90 Minuten überschreitet noch mehr als drei Mal so lang ist wie…
…vorliegenden Fall kann auch - bezogen auf die oben dargestellte Rechtslage bzw. auf die der einheitlichen Verwaltungsübung dienenden Verwaltungspraxis - von einer auf Grund langer Wegzeit verwirklichten "Unzumutbarkeit" der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht ausgegangen werden, zumal diese zwar 90 Minuten überschreitet jedoch nicht mehr als drei Mal…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft…
…30 Uhr). Die Heimreise dauert aufgrund der längeren Wartezeit am Wiener Südbahnhof weit mehr als 2 Stunden. Für meinen Sohn B ergibt sich ebenfalls eine tägliche Anreisezeit von etwas mehr als 1 3/4 Stunden (Verlassen des Wohnhauses um 06.12 Uhr, Unterrichtsbeginn um 08…
…ist daher nicht die Wegzeit Neunkirchen - Technische Universität Wien, sondern die (kürzere) Wegzeit Neunkirchen - Südbahnhof Wien. Abzustellen ist jedoch in Wien auf den Südbahnhof und nicht etwa auf die Haltestelle Wien Meidling, auch wenn diese oft als Umsteigestation verwendet wird. Der Nachweis einer eine Stunde…
…Bahnhof) maßgebend. Da selbst die längere (unzutreffenderweise nach § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 ermittelte) Wegzeit zwischen Langenlebarn (Bahnhof) und Wien (Haltestelle Schottentor) nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen unter einer Stunde je Richtung liegt, wurde der Nachweis einer eine Stunde überschreitenden Fahrzeit nicht…
…Übernachtung am auswärtigen Ort vorzuziehen hätte. Aus den Lohnsteuerrichtlinien gehe hingegen hervor, dass Wegzeiten von 2,5 Stunden für eine einfache Strecke durchaus zumutbar seien. Im konkreten Fall betrage die einfache Fahrtstrecke zwischen 1 Stunde (Klagenfurt) und 2 Stunden (Klosterneuburg), was den geltenden Lohnsteuerrichtlinien zufolge…
…Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln hingewiesen, sodass davon auszugehen ist, dass der Gerichtshof auch bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel - und dadurch wohl auch längerer Wegzeit - die tägliche Heimfahrt für zumutbar gehalten hat. Auch im Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340, wurde bei einer Entfernung von…
…eigenen PKW. Der Unabhängige Finanzsenat ist daher abschließend zur Überzeugung gelangt, dass die Anspruchsvoraussetzungen für das große Pendlerpauschale im Jahr 2008 weder auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit noch wegen langer Wegzeiten erfüllt sind. Das Finanzamt hat zu Recht das große Pendlerpauschale aberkannt und in der Berufungsvorentscheidung…
…das Finanzamt aus, dass die Berufung abzuweisen gewesen wäre, da die entsprechende Wegzeit, unter Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrsmittels (B Abfahrt 5:33 Uhr) auch bei langsamer Gangart nicht überschritten werde. In dem in der Folge eingebrachten Vorlageantrag ergänzte der Berufungswerber sein Vorbringen dahingehend, als zu…