…LStR 2002; UFS [Innsbruck], Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in…
…der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes, wird Unzumutbarkeit infolge langer…
…zu unterstellen. Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Erwägungen und des ermittelten Sachverhaltes ist die erkennende Behörde zur Überzeugung gelangt, dass der Bw. im streitgegenständlichen Jahr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel weder auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit noch wegen langer Wegzeiten unzumutbar gewesen ist. Der Einschreiterin ist zwar zuzustimmen…
…ist die erkennende Behörde im Berufungsfall zur Überzeugung gelangt, dass der Bw. im streitgegenständlichen Jahr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel weder auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit noch wegen langer Wegzeiten unzumutbar gewesen ist. Der Einschreiterin ist zwar zuzustimmen, dass ihr Wohnort an das öffentliche Verkehrsnetz nur schlecht…
…Pendlerpauschale als ein Instrument zur Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel auszugestalten, ist eine spürbar längere Wegzeit für die Fahrt zum/vom Dienstort bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gegenüber jener im Individualverkehr vom Zweck der Bestimmung grundsätzlich getragen. Vom Erfordernis die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an bestimmte…
…eine Wegzeit von weniger als 90 Minuten ergebe. Auch der beiliegende Ausdruck des Pendlerrechners, dessen Ergebnisse jedoch grundsätzlich erst ab 2014 heranzuziehen seien, ergebe keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale. Da auf die überwiegenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum abzustellen sei, hätten vereinzelt auftretende Verspätungen oder längere Arbeitszeiten…
…2016). Ohne Berücksichtigung alltäglicher verkehrsbedingter (weiterer) Verzögerungen hätte sich somit die tägliche Wegzeit des Abgabepflichtigen mit dem von ihm benutzten Verkehrsmittel PKW auf wesentlich über zwei Stunden (132 Minuten) belaufen. Angemerkt wird, dass die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zweifellos erheblich längere Wegzeiten begründet hätte bzw…
…wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert als die Fahrzeit mit dem KFZ. Ist die Wegzeit bei der Hinfahrt oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung…
…konkreten) Nachweise vorlegte und die vom FA im bekämpften Bescheid berücksichtigten 60 % im Wesentlichen auch den Nutzungsangaben des Bf. entsprechen, sieht das Gericht keinen Anlass von diesem Ansatz abzuweichen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ist bei Arbeitsmitteln deren Nutzungsdauer länger als ein…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft…
…Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist auszuführen, dass nach der für den Berufungszeitraum zunächst maßgebenden Verwaltungspraxis (LStR 2002 RZ 257 a.F.) die Finanzämter die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels als nicht zumutbar ansahen, wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: Einfache Wegstrecke unter 20 Kilometer: Zumutbare Wegzeit: 1…
…| Resümee: 2 von 4 Fahrten nach Linz würden länger als 2 Stunden dauern. Die längste Fahrt pro Tag dauere länger als 2 Stunden. Die Fahrtdauer einer Heimfahrt dauere mehr als 5,5 Stunden (unzumutbare Wegzeit von fast einem Arbeitstag). Variante 2 sei unmöglich…
…oder mit dem eigenen Kfz zurückgelegt werden muss); b) wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit). Der unbestimmte Rechtsbegriff der (Un)Zumutbarkeit ist in einer typisierenden Betrachtungsweise auszulegen, weil zum Einen auch die Gesetzesmaterialien (621…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft…
…kann - bezogen auf die oben dargestellte Rechtslage bzw. auf die der einheitlichen Verwaltungsübung dienenden Verwaltungspraxis - von einer auf Grund langer Wegzeit verwirklichten "Unzumutbarkeit" der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht ausgegangen werden, zumal diese weder 90 Minuten überschreitet noch mehr als drei Mal so lang ist wie…
…vorliegenden Fall kann auch - bezogen auf die oben dargestellte Rechtslage bzw. auf die der einheitlichen Verwaltungsübung dienenden Verwaltungspraxis - von einer auf Grund langer Wegzeit verwirklichten "Unzumutbarkeit" der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht ausgegangen werden, zumal diese zwar 90 Minuten überschreitet jedoch nicht mehr als drei Mal…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft…
…eigenen KFZ auf die Baustellen gefahren seien. Da nicht alle Baustellen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen seien, und bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel auch längere Wegzeiten hätten bezahlt werden müssen, seien den Dienstnehmern die Kosten ersetzt worden. Nach den einzelnen Monaten sei dabei…