…dem Bw. und NN getroffenen Vereinbarung vom 03.02.2005 sowie Nachweise hinsichtlich diesbezüglich erfolgter Zahlungen zu übermitteln. Mit Berufungsvorentscheidung vom 15.01.2009 wies das Finanzamt die Berufung ab und begründete: Da trotz mehrmalig erfolgter schriftlicher Aufforderungen der Nachweis über die Teil- bzw. Nichtauszahlung…
…schließen ist der Berufungswerber im Bereich der Karosserie, Lackiererei einer Autowerkstätte tätig (Karosserieschweißen, Ausbeulen). Der Berufungswerber hat trotz nachweislicher Aufforderung des Finanzamtes sowie des Unabhängigen Finanzsenates keinen Nachweis bzw. keine Darstellung über die berufliche Nutzung eines PC nachgereicht. Auch aufgrund der Tätigkeit des Berufungswerbers kann…
…2002). Die Zahlungen an die Subhonorarempfänger sind somit mangels nachgewiesenen Zahlungsflusses bzw. mangels erfolgter Glaubhaftmachung nur teilweise anzuerkennen: | Name | anzuerkennende Zeiträume | Summe der anzuerkennenden Beträge | E.K. | Jänner bis April 2002 | 1.020,00 | K.L. | September…
…August 2009) überhaupt "unzumutbar" ist, einen tatsächlichen Nachweis für sein Vorbringen, der Kredit sei durch ihn selbst getilgt worden, zu erbringen. Im gegenständlichen Fall war nämlich zunächst vor den Abgabenbehörden und dann vor dem VwGH strittig, ob bzw. in welchen Veranlagungszeiträumen diese Fremdmittelzinsen anzuerkennen seien…
…gelegen ist, an welchen Dienstorten (Baustellen) er in welchen Zeiträumen tätig gewesen sei, ob die Fahrt zum und vom Arbeitsplatz vom Arbeitgeber organisiert worden sei und entsprechende Arbeitsaufzeichnungen bzw. ein Fahrtenbuch vorzulegen. Dieser Vorhalt verblieb seitens des Abgabepflichtigen unbeantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Nach §…
…nachzuweisen, um die geltend gemachten Ausgaben bzw. Kosten steuermindernd absetzen zu können. Die Bw. ist wiederholt aufgefordert worden, sämtliche diesbezüglichen Belege für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten vorzulegen. Es gab und gibt unverändert keine Nachweise über Familienheimfahrten überhaupt und darüber hinaus über die Höhe der Aufwendungen…
…die Berufung wurde erwogen: I) STREITPUNKTE: 1) Einkommensteuer 2002 bis 2005: Im gegenständlichen Berufungsverfahren war zunächst die Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, insbesonders der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen sowie die Höhe der Privatanteile, für die Jahre 2002 bis 2005 strittig…
…führte die Anwendung dieser allgemeinen Ausführungen in Bezug auf die ausreichende Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung der einzelnen geltend gemachten Betriebsausgaben-Posten laut Überschussrechnung zu folgendem Ergebnis: Werbung: Bei den entsprechenden Aufwendungen 2005 handelte es sich zum Teil um solche für Parfum und Schmuck (brutto 131,80…
…weil der Rechtsrichtigkeit der Bescheide im Hinblick auf die (mangels Nachweises bzw. Glaubhaftmachung der Betriebsvermögenseigenschaft) zu Unrecht geltend gemachten Aufwendungen für ein Luxus- und Freizeitwirtschaftsgut der Vorrang einzuräumen war und keine gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens sprechenden Billigkeitsgründe vom Unabhängigen Finanzsenat erkannt werden konnten und…
…nützen wollen. "Die steuerliche Vertretung der Fa. B GesmbH wurde mehrmals aufgefordert, (...) Unterlagen vorzulegen, die der geprüften Gesellschaft als Nachweis der Leistungserbringung gedient haben bzw. die sie in die Lage versetzten, die Beratungsleistung als erbracht anzusehen. Der Betriebsprüfung wurde lediglich der bereits erwähnte Beratungsvertrag vorgelegt…
…der Art einer Pauschale als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigen, eine Pauschalierung, für die das Gesetz keine Grundlage bietet. Dass die Betriebsprüfung angesichts solchen Vorbringens im Schätzungswege Fahrtkosten überhaupt als Betriebsausgaben und Werbungskosten berücksichtigt hat, ist für den Bw nicht von Nachteil. Wenn der Bw…
…dessen Richtigkeit zu beweisen haben. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung hat im Allgemeinen durch schriftliche Belege zu erfolgen, die der Abgabenbehörde auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen sind. Gemäß § 161 BAO hat…
…Abschluss der 10. Klasse wurde er in der 11. Klasse im Schuljahr 2012/2013 immatrikuliert (S 24 E-Akt). Die vom Finanzamt abverlangten Nachweise (bzw. die Glaubhaftmachung) betreffend die Familienheimfahrten (siehe oben Punkte h) und i) des Ergänzungsersuchens) wurden vom Bw. nicht erbracht. Diesbezüglich hat…
…Schließlich mangelt es auch den von der Abgabepflichtigen genannten Projekt "E. " am Nachweis bzw. an der Glaubhaftmachung entsprechender Vorleistungen durch die Person Dr. J.. Keine der in der Vereinbarung und in der Vorhaltsbeantwortung genannten Leistungshintergründe konnten somit durch einschlägige Unterlagen gestützt werden. Abgang von Vermögenswerten…
…eindeutig nachgewiesen werden, genügt auch deren Glaubhaftmachung. Aufgrund der im Rechtsmittelverfahren hervorgekommenen Ermittlungsergebnisse und insbesondere durch die Akteneinsichtnahme in den Akt der Ehegattin lässt sich die Begründung, es sei der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Wohnsitzänderung durch die Ehegattin nicht erbracht worden, nicht mehr aufrechterhalten…
…seinen Anbringen dargetanen Umstände zu beweisen oder glaubhaft zu machen (§ 138 BAO) bzw. die für den Bestand und Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung jener Umstände, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung (hier der Betriebsausgaben) gestützt…
…die für eine Abschreibung erforderliche Gefährdung der Einbringlichkeit (Uneinbringlichkeit) darzutun, welche eine Teilwertabschreibung zulässt. Da im gegenständlichen Fall die Gründe für eine Wertberichtigung nicht konkret erläutert wurden und es daher am Nachweis bzw. der Glaubhaftmachung fehlt, ist die Versagung der Abschreibung die Folge. Somit war…
Nach den Feststellungen des Unabhängigen Finanzsenates, soweit er diese anhand der ihm vorgelegten, vom Bw beigebrachten Unterlagen und Nachweise- diesbezüglich wird auf den Grundsatz verwiesen, dass der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Umstände, auf die sich die Abgabenbegünstigung gründet, grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist (vgl…
…entnommen werden, sodass auch diese Liste als Nachweis für die tatsächliche Abhaltung von Vorstellungsgesprächen in N. und Og. nicht geeignet ist. Außer diesen Einwendungen hat die Bw. nichts vorgelegt oder vorgebracht, das als Nachweis bzw. Glaubhaftmachung der Absolvierung der Vorstellungsgespräche in N und Og. angesehen…
…sobald sie der Abgabenbehörde bekannt werden, allerdings ist die Behörde- wie im Übrigen bei sämtlichen im Interesse des Steuerpflichtigen gelegenen Abzugsposten- nicht zu besonderen Ermittlungen verpflichtet. Der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung jener Umstände, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt wird, obliegt also in erster Linie…