…iSd § 138 KO stattzufinden haben, auch wenn letztlich nur Massegläubiger Befriedigung erlangen. Der Massegläubiger könne sich also vorweg (vor einer gerichtlich angeordneten Nachtragsverteilung) auf keine "Sonderstellung" bzw. "Sonderabwicklung" berufen und müsse sich insofern den Konditionen des § 138 KO unterziehen. Dabei sei ohne Relevanz, dass zwischen…
…im Juli 2008 floss den Konkursgläubigern aus einer Nachtragsverteilung noch eine geringfügige weitere Konkursquote zu (an das Finanzamt wurde mit Wirksamkeit 15.7.2008 ein Betrag von 29,17 € überwiesen). In einem Vorhalt vom 5.7.2007 wies das Finanzamt den Berufungswerber darauf hin…
…aufgehoben. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 12. November 2007 wurde das am 1. Oktober 2004 über das Vermögen der C-GmbH eröffnete Konkursverfahren nach Verteilung einer Konkursquote von insgesamt 8,616 % (nach Nachtragsverteilung) aufgehoben. Mit Bescheid vom 23. November 2007 wurde der Bw. gemäß …
… 231 BAO ausgesetzten) Rückstand verrechnet. Im Zuge einer Nachtragsverteilung wurde eine weitere Quote von rund 0,29 % ausgeschüttet, die wiederum auf den ältesten Rückstand verrechnet wurde. Mit Vorhalt vom 7.7.2010 wies das Finanzamt den Berufungswerber auf das bereits abgeschlossene Konkursverfahren sowie den Umstand…
…fest, dass eine Kompensation von Steuerschulden aus der Zeit vor Konkurseröffnung gegen das ein Massevermögen (oder nach Konkursaufhebung ein Vermögen des Gemeinschuldners) darstellende Einkommensteuerguthaben nicht stattfinden könne. Allenfalls hätte über das nachträglich hervorgekommene Guthaben eine Nachtragsverteilung stattzufinden (OLG Linz 10.8.1995, ZIK 1996, 62…
…und der Firma N GmbH (Forderung 5.368,17 €) gehandelt. Beide Konkursverfahren seien derzeit noch nicht abgeschlossen und es werde nach erfolgten Verteilungen noch zu einer Nachtragsverteilung im Konkursverfahren der Primärschuldnerin kommen. Dabei werde selbstverständlich auch die Forderung des Finanzamtes Linz noch Berücksichtigung finden…
…Bereits in einem Bericht vom 11. November 2002 hatte der Masseverwalter dem Konkursgericht gegenüber die Auffassung vertreten, dass es zu einer Nachtragsverteilung kommen werde, weil die Quotenzahlungen an die Konkursgläubiger zu einem "Vorsteueranspruch" von 27.930,40 € führen würden, welcher gegenüber dem Finanzamt geltend…
…wurde das Konkursverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. Mit weiterem Beschluss vom 10.3.2011 wurde ein Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters genehmigt. Das Finanzamt wies den Berufungswerber mit Vorhalt vom 31.5.2010 auf die bei der Primärschuldnerin offenen Lohnabgaben 10/2005 hin, für deren Entrichtung er als…
…September 2004 wurde der Konkurs mangels kostendeckenden Vermögens gemäß § 166 Abs. 2 KO aufgehoben. In der Folge wurde ein Nachtragsverteilungsverfahren gemäß § 138 Abs. 1 KO eingeleitet, in dem eine an die Masse ausbezahlte Umsatzsteuergutschrift für August 2004 (1.032,66 €) an die im Verteilungsentwurf…
…FBG amtswegig gelöscht. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien wurde am 7. März 2011 eine Nachtragsverteilung mit einer Quote von 2,467408% genehmigt. Ein Zugriff auf Geldmittel der Gesellschaft ist somit nicht möglich, die Einbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten beim Primärschuldner nicht gegeben. Der Bw. fungierte ab 27…
…20. August 2008 wurde der Konkurs nach erfolgter Schlussverteilung aufgehoben und die Firma per 23. Dezember 2008 im Firmenbuch gelöscht. Die Konkursquote betrug 19,435845% (19,0280% sowie Nachtragsverteilung in Höhe von 0,407845%). Die haftungsgegenständlichen Abgaben sind uneinbringlich. Der Bw. war seit 27. Juni…
…Handelsgerichtes Wien vom 28. Juni 2010 wurde eine Nachtragsverteilung mit einer Quote von 0,0199% genehmigt. Der die Konkursquote übersteigende Teil der Abgabenforderung ist somit bei der Gesellschaft uneinbringlich. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen erstreckt sich die Haftung vor allem auf Abgaben, deren Zahlungstermin (Fälligkeitszeitpunkt…
…oben Gesagten zur Haftung heranzuziehen, wobei sich allerdings der im bekämpften Bescheid vorgeschriebene Betrag in der Höhe von € 64.360,84 um € 3.194,77 vermindert. Dabei handelt es sich um eine Nachtragsverteilung, welche dem Abgabenkonto der Fa.M-KG am 30. 3…
…02 fest. Die Verminderung der Haftungsschuld in Höhe von € 429,90 ergibt sich aus Quotenzahlungen im Konkurs der Primärschuldnerin aufgrund des Verteilungsbeschlusses vom 25. Februar 2003 (Quote 1,1507%) und der Nachtragsverteilungsbeschlüsse vom 31. März 2003 (Nachtragsquote 0,3247%) und vom 8. März 2004…
sein, hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Aufwendungen bei der Bw abzugsfähig sind oder nicht. Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das…
sein, hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Aufwendungen bei der KG abzugsfähig sind oder nicht. Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X. GmbH & Co KEG, Adr., vertreten durch Münzenrieder, Karner & Weinhandl Stb GmbH, 7100 Neusiedl am See, Bergäckersiedlung 6, vom 12. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 8. März 2010 betreffend Feststellung…
Bei der im Umsatzsteuerrecht bedeutsamen Außenwirkung ist festzuhalten, dass keiner der genannte Ärzte bei seiner konsiliarärztlichen Tätigkeit als Arzt der Bw gekennzeichnet ist und sich bei dieser Tätigkeit auch nicht als "Arzt der Bw " bezeichnet oder bezeichnen darf. Dies gilt für alle konsiliarärztlichen Tätigkeiten, gleich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, Mag. Herwig Draxler und Mag. Josef Bramer im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung der Bw., Ort1, Str1, vertreten durch StB GmbH, Ort2…
Eine Schätzung ist aber nicht ein Akt des Ermessens, sondern das Ergebnis von Überlegungen, die sich an einen bestimmten Tatbestand knüpfen. Ob und inwieweit ein Sicherheitszuschlag vorzunehmen ist, hängt von den Besonderheiten des Schätzungsfalles ab. Strittig ist die Zuschätzung eines Sicherheitszuschlages. Auf Basis der festgestellten…