…Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) seien mit dem in der Berufungsvorentscheidung angeführten Musterstücken verglichen worden und die Wertzahlen der streitgegenständlichen Klassenflächen auf Grund dieses Vergleichs abgeleitet worden. Bei diesem Vergleich hätten sich die im Spruch der Berufungsvorentscheidung angeführten Änderungen der Klassenflächen und Wertzahlen ergeben. Mit Eingabe…
…Wertzahl) auszudrücken. Die ertragsfähigste Bodenfläche erhält die Wertzahl 100. (4) Das Bundesministerium für Finanzen oder eine vom Bundesminister für Finanzen beauftragte besondere Organisationseinheit hat im Bedarfsfall unter Beachtung der für die Bundesmusterstücke geltenden Grundsätze weitere Musterstücke (Landesmusterstücke) nach Beratung im Landesschätzungsbeirat des Bundeslandes, in dem…
…Der Einwand geht ins Leere. Die zu unterstellenden Klimadaten basieren auf den Grundlagen der amtlichen Klimamessstellen aus dem Zeitraum 1961 bis 1990 und werden mit dem Klimaberechnungsmodell, welches auch bei der Schätzung der rechtsverbindlich kundgemachten Musterstücke angewendet wurde, ermittelt. Natürlich werden Besonderheiten des Lokalklimas im…
…3+- mit der Wertzahl 28/16 Hu, wurden also als Hutweide eingewertet. Gemäß § 7 Bodenschätzungsgesetz handelt es sich hierbei um die Nutzungsart Grünland-Hutweide. Gemäß § 5 Bodenschätzungsgesetz sind diese Vergleichsstücke Musterstücken im Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit, Bodentyp, Nutzungsart, Bodenart, Klimastufe und Wasserverhältnisse zuzuordnen. Gegenständliches Vergleichsstück Nr…
…dieser Begehung ein Auszug aus der digitalen Schätzungskarte ausgehändigt worden. Die im Einspruch angeführten Punkte seien im Einzelnen besprochen worden. Die Bewertung der Grundstücke entspreche der gültigen Musterstückbewertung und sei daher nicht zu ändern. Die gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz 1970 vorgesehenen Erfordernisse hinsichtlich der Einsichtnahmemöglichkeit und…
…Sachlich sind die Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis zuständig. § 2. (1) Die Musterstücke der Bodenschätzung (§ 5) sind in Zeitabschnitten von zwanzig Jahren zu überprüfen. Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob und in welchem Umfang sich das Ertragsverhältnis der Bodenflächen innerhalb des Bundesgebietes zueinander verschoben…
…durchzuführen. Die Vorbringen des Bw. - (neue) Fotos, die beweisen, dass sein Grund nur aus Schotter bestehe und im Vergleich zum Musterstück ("Ri.") wesentlich geringere Ertragsfähigkeit habe, die durch die Dürre 2006 verursachten Ertragsausfälle bei Mais, seine unfruchtbaren Streu- und Magerwiesen, die durch die seinerzeitige private…
…Fingerprobe ist in der wissenschaftlichen Feldbodenkunde eine anerkannte Methodik. Zur vom Gutachter vorgeschlagenen Kulturart ist festzuhalten: Gemäß § 7 Abs. 1 BoschG 1970 sind alle landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen einschließlich der Musterstücke nach ihren natürlichen Ertragsbedingungen 1. dem Ackerland mit den Kulturarten Ackerland und Acker-Grünland; 2…
…Sterne usw. verkauft. Es wurden auch schon Musterstücke an verschiedenste Großhandelspartner versendet und es wurden auch schon Bestellungen angenommen. Auch über das Internet wird versucht die Waren zu verkaufen." E-Mail des FA Mödling an das FA Neunkirchen Wr. Neustadt: "An der Mödlinger Adresse wurde…
…durch Gasleitungs- und Kanalbau, nicht ausreichend berücksichtigt hätte. Bei der Begehung der Grundstücke wurden die entnommenen Bohrproben durch den Landesschätzungsbeirat eingeschätzt und festgestellt, dass die vom Finanzamt zur Einsichtnahme aufgelegten Ergebnisse der Bodenschätzung im richtigen Verhältnis zu kundgemachten Musterstücken (BMSt 146, LMSt 020, LMSt 071…
…Landesschätzungsbeirat eingeschätzt und festgestellt, dass die vom Finanzamt zur Einsichtnahme aufgelegten Ergebnisse der Bodenschätzung der Grundstücke Nr. 1, 2 und 3 im richtigen Verhältnis zu kundgemachten Musterstücken (BMSt 146, LMSt 020, LMSt 073 und LMSt 256) stehen und daher nicht abzuändern sind. Für das Grundstück…
…Nr. 148) und Wasserverhältnisse. Im Zusammenhang mit der gemäß § 2 Abs. 1 BoSchätzG durchzuführenden Überprüfung der Musterstücke sind nach Abs. 2 dieses Paragraphen auch die Ergebnisse der Bodenschätzung zu überprüfen. Hiebei ist zu erheben, inwieweit die den Bodenschätzungsergebnissen zugrunde gelegten Gegebenheiten noch mit der Natur…
…Nr. 148) und Wasserverhältnisse. Im Zusammenhang mit der gemäß § 2 Abs. 1 BoSchätzG durchzuführenden Überprüfung der Musterstücke sind nach Abs. 2 dieses Paragraphen auch die Ergebnisse der Bodenschätzung zu überprüfen. Hiebei ist zu erheben, inwieweit die den Bodenschätzungsergebnissen zugrunde gelegten Gegebenheiten noch mit der Natur…
…Nr. 148) und Wasserverhältnisse. Im Zusammenhang mit der gemäß § 2 Abs. 1 BoSchätzG durchzuführenden Überprüfung der Musterstücke sind nach Abs. 2 dieses Paragraphen auch die Ergebnisse der Bodenschätzung zu überprüfen. Hiebei ist zu erheben, inwieweit die den Bodenschätzungsergebnissen zugrunde gelegten Gegebenheiten noch mit der Natur…
…das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien) der Schätzungsbücher und Musterstücksbeschreibungen sowie auszugsweise Abschriften (Kopien) der Schätzungskarten und die zugrunde gelegten Daten hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen abgeben. Hingewiesen werde darauf, dass…
…das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien) der Schätzungsbücher und Musterstücksbeschreibungen sowie auszugsweise Abschriften (Kopien) der Schätzungskarten und die zugrunde gelegten Daten hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen abgeben. Hingewiesen werde darauf, dass…
…das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien) der Schätzungsbücher und Musterstücksbeschreibungen sowie auszugsweise Abschriften (Kopien) der Schätzungskarten und die zugrunde gelegten Daten hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen abgeben. Hingewiesen werde darauf, dass…
…das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien) der Schätzungsbücher und Musterstücksbeschreibungen sowie auszugsweise Abschriften (Kopien) der Schätzungskarten und die zugrunde gelegten Daten hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen abgeben. Hingewiesen werde darauf, dass…
…das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien) der Schätzungsbücher und Musterstücksbeschreibungen sowie auszugsweise Abschriften (Kopien) der Schätzungskarten und die zugrunde gelegten Daten hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen abgeben. Hingewiesen werde darauf, dass…
…das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien) der Schätzungsbücher und Musterstücksbeschreibungen sowie auszugsweise Abschriften (Kopien) der Schätzungskarten und die zugrunde gelegten Daten hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen abgeben. Hingewiesen werde darauf, dass…