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UFSW RV/1406-W/07Motivirrtum als rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2008

…geltend gemacht, dass sein Verbleiben im Unternehmen die Voraussetzung für die damalige Anteilsübertragung gewesen wäre. Mit seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen sei daher von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen bzw. sei seine Mutter bei der Anteilsschenkung einem Irrtum (Motivirrtum) unterlegen, den er verursacht habe. Es…

UFSW RV/1470-W/07Führt ein Motivirrtum beim Schenkungsvertrag zur Erstattung gemäß § 33 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2008

…€ 1.481,79 rückzuerstatten. Begründend führte der Bw. dazu aus, es lägen wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage bzw. wegen Vorliegens eines Motivirrtums die Voraussetzungen für die Anwendung des § 33 lit. a ErbStG vor. Der Bf. leitet den Erstattungsanspruch aber auch aus dem Erkenntnis des VfGH…

UFSI FSRV/0058-I/04Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, Unbeachtlichkeit des Motivirrtums
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.03.2005

…der Voranmeldungen sei im Unwissen um deren Bedeutung erfolgt. Damit wird aber kein im Sinne des § 9 FinStrG relevanter Tatbildirrtum geltend gemacht, sondern allenfalls ein Motivirrtum, der - ebenso wie ein Irrtum über die Strafbarkeit - unbeachtlich ist. Auch die in der Beschwerdeschrift angesprochenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des…

UFSW RV/1344-W/07Rückerstattung der Schenkungssteuer gem. § 33 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…Bw. stützt ihren Antrag auf Rückerstattung der im Jahr 1987 vorgeschriebenen Schenkungssteuer zunächst auf das Vorbringen, es läge ein Motivirrtum vor. Aus den zwischen den Parteien (den damaligen Geschenkgebern und Geschenknehmern) geschlossenen Vereinbarungen gehe zweifelsfrei hervor, dass der aufrechte Bestand der Ehe zwischen der Bw…

UFSW RV/1472-W/07Nacherhebung der Schenkungssteuer gemäß § 15a ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2008

…von € 1.481,79 rückzuerstatten. Begründend führte der Bw. dazu aus, es lägen wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage bzw. wegen Vorliegens eines Motivirrtums die Voraussetzungen für die Anwendung des § 33 lit. a ErbStG vor, sodass schon aus diesem Grund der angefochtene Bescheid vom 20. November…

UFSL RV/1126-L/10Rückzahlungsvereinbarung hinsichtlich der Investitionen der Ehegattin in die Ehewohnung des Mannes im Fall der Scheidung ist ein Vergleich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Durch die Vereinbarung sei vorweg festgelegt worden, dass die grundsätzlich schenkungsweise Zuwendung bei Nichtfortbestand der Ehe wegen Motivirrtum in ein Darlehen konvertiere. Es handle sich daher nicht um einen Vergleich über ein zweifelhaftes Rechtsverhältnis, sondern um die Umwandlung einer…

UFSW RV/2765-W/07Entstehung der Schenkungssteuerschuld, weil die Zuwendung eines Geldbetrages nicht aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…Bw. fristgerecht Berufung. Sie beantrage die Festsetzung der Schenkungssteuer mit € 0,00, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Im zu beurteilenden Fall würde es sich um keinen nachträglich hervorgekommenen Motivirrtum handeln, sondern um einen Irrtum, der bereits bei Beschluss des Rechtsaktes vorhanden war .A. und…

UFSW RV/2758-W/071. Kein Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes gemäß § 303 Abs.1 lit.b BAO 2. Kein Vorliegen der Voraussetzungen für die Erstattung gemäß § 33 lit.a ErbStG 1955
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…unbegründet ab. Als Begründung dazu führte es aus, dass ein nachträglich hervorgekommener Motivirrtum eine einmal entstandene Steuerschuld nicht zum Erlöschen bringen könne und dass bei der Auslegung von Verträgen der Vertrag so zu verstehen wäre, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entsprechen würde. Jeder…

UFSW RV/2275-W/05Kein § 33 lit. a ErbStG bei einvernehmlicher Aufhebung der Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…Rückstellung des Schenkungsgegenstandes war aus dem Grunde nicht möglich bzw. erübrigte sich, da das eingeräumte Wohnrecht von der Geschenknehmerin tatsächlich nie ausgeübt wurde. 1.2.3 Erstattung der Schenkungssteuer im Falle des Motivirrtums Zwar entsteht die Abgabenschuld gemäß § 4 BAO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist…

UFSW RV/3607-W/07Erstattung der Schenkungssteuer gem. § 33 ErbStG wegen Widerruf der Schenkung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2008

…in jenen Fällen, in denen das Gesetz eine Anfechtung wegen Motivirrtums zulasse, eines Rückgriffs auf die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht bedürfe, was für den Bereich der unentgeltlichen Geschäfte anerkannt sei. Für die Annahme eines Motivirrtums sei aber ein strenger Kausalitätsnachweis erforderlich. In Analogie…

UFSK RV/0097-K/06Entstehen der Steuerschuld bei aufschiebender Bedingung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2006

…wendete der Amtsvertreter ein, dass es sich angesichts der gegebenen steuerlichen und anwaltlichen Vertretung der Käufer wohl nicht um einen Irrtum gehandelt haben könne, allenfalls bloß um einen steuerlich unbeachtlichen Motivirrtum. Der vom Bw. behauptetermaßen eingeschlagene gerade Weg liege nicht vor, da sich ein solcher…

UFSK RV/0096-K/06Vorliegen eines aufschiebend bedingten Erwerbes?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2006

…aufgenommen. Hiezu wendete der Amtsvertreter ein, dass es sich angesichts der gegebenen steuerlichen und anwaltlichen Vertretung der Käufer wohl nicht um einen Irrtum gehandelt haben könne, allenfalls bloß um einen steuerlich unbeachtlichen Motivirrtum. Der vom Gatten der Bw. behauptetermaßen eingeschlagene gerade Weg liege nicht vor…

UFSW RV/0561-W/04Beteiligungsertragsbefreiung für Zuwendungen einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006

…dass dieser nicht dazu führen kann, die Körperschaftsteuerpflicht der Zuwendungen an die Bw zu beseitigen. Es liegt weder ein Geschäfts- noch ein Motivirrtum sondern ein Irrtum über eine Rechtsfolge eines gültig abgeschlossenen Geschäfts vor, der aber keinen wesentlichen Irrtum darstellt. Es mag zwar durchaus sein…

UFSW RV/3198-W/02Vertragsauflösung ex tunc
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…98d hinzuweisen, worin dieser folgendes ausführt: "Ein Irrtum über den Verkehrswert einer Sache bildet jedenfalls nur dann einen rechtlich relevanten Anfechtungsgrund, wenn der Erklärungsempfänger den Motivirrtum arglistig im Sinn des § 870 ABGB herbeigeführt oder im Sinne einer bewußten Verschleierung des Sachverhalts ausgenützt hat, somit bewußte…

UFSW RV/0541-W/04Wertberichtigung einer Forderung aus der Betriebsveräußerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004

…Soweit sich der Beklagte auf Irrtum berufe und dieser den Wert des Unternehmens betreffe, handle es sich um einen unbeachtlichen Motivirrtum; auch hinsichtlich offenkundiger Mängel komme eine Irrtumsanfechtung nicht in Betracht. Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung des Beklagten wegen unrichtiger Tatsachenfeststellung infolge unrichtiger…

UFSW RV/3940-W/02Widerruf einer Schenkung, obwohl im Schenkungsvertrag Widerruf ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2003

…24. November sei zwar der Notariatsakt geschlossen worden, doch habe sich später herausgestellt, dass sich die Tante im Motivirrtum befunden habe. Die Geschenkgeberin sei nämlich davon ausgegangen, dass die Geschenknehmerin die Geschenkgeberin nahezu in ihren Haushalt aufnehmen würde und für ihre lückenlose Pflege sorgen würde…

UFSI RV/0432-I/02Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges durch Aufhebungsvereinbarung bei fast gleichzeitigem Abschluss eines neuen Kaufvertrages mit den Eltern der Erstkäufer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2003

…gemeinsames Wohnungseigentum durch Nichtehepaare zu erwerben, sei nach § 871 ABGB als Motivirrtum zu werten, der nur im Falle erfolgreicher Anfechtung von Bedeutung wäre. Die Bw. stellte daraufhin den Antrag auf Vorlage ihrer Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Als Replik auf die Berufungsvorentscheidung…

UFSI RV/0431-I/02Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges durch Aufhebungsvereinbarung bei fast gleichzeitigem Abschluss eines neuen Kaufvertrages mit den Eltern der Erstkäufer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2003

…gemeinsames Wohnungseigentum durch Nichtehepaare zu erwerben, sei nach § 871 ABGB als Motivirrtum zu werten, der nur im Falle erfolgreicher Anfechtung von Bedeutung wäre. Die Bw. stellte daraufhin den Antrag auf Vorlage ihrer Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Als Replik auf die Berufungsvorentscheidung…