…September 1999 durch Annahme der Zollanmeldung. Nachtäglich stellte sich heraus, dass aufgrund unrichtiger Angaben bei der Erstellung dieser Zollanmeldung zunächst der, der Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag in zu geringer Höhe buchmäßig erfasst wurde. Die Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung des der gesetzlich entstandenen Zollschuld entsprechenden Restbetrages…
…September 1999 durch Annahme der Zollanmeldung. Nachtäglich stellte sich heraus, dass aufgrund unrichtiger Angaben bei der Erstellung dieser Zollanmeldung zunächst der, der Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag in zu geringer Höhe buchmäßig erfasst wurde. Die Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung des der gesetzlich entstandenen Zollschuld entsprechenden Restbetrages…
…Zeitpunkt der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 5. April 1997, ABl. EG-Nr. C 107/05, bekannt sein musste, dass begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Anwendung des Präferenzregimes für Textilwaren aus Bangladesh bestünden. Da sohin sämtliche Voraussetzungen für ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…
…einer Unrichtigkeit nicht auf einen Irrtum der Zollbehörden berufen könne (EuGH vom 27.6.1991, C-248/89, Rz.24). Allein schon wegen Nichtvorliegens eines aktiven Irrtums der Zollbehörde könne daher im vorliegenden Fall nicht von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung des (mit VO Nr.1796…
…nachträgliche buchmäßige Erfassung); diese Frist kann nach Art.219 leg.cit. verlängert werden. Ergänzend dazu bestimmt § 108 Abs.1 ZollR-DG, dass u.a. im Fall, dass eine Zollschuld nach Art.220 Zollkodex nachzuerheben ist, eine Abgabenerhöhung zu entrichten ist, die dem Betrag entspricht, der…
…aufgelöst wurden. Zum Zeitpunkt der nachträglichen buchmäßigen Erfassung waren somit beide Unternehmungen aufgelöst. Da im Beschwerdefall die weiteren Gesamtschuldner aufgelöst waren, lag ein diesbezüglicher Ermessensspielraum für die Behörde nicht mehr vor (VwGH 23.02.1984, 83/16/0055, 0057). Bezüglich des Vorbringens der Bf., sie…
…der Zollanmeldung am 7. März 2001 entstanden. Mit Bescheid vom 9. Mai 2003, Zl. 100/48956/5/2002, erfolgte die Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung durch das Hauptzollamt Wien als zuständiger Abgabenbehörde erster Instanz. Dass die auf das Kastanienpüree entfallenden Eingangsabgaben nicht bereits in der…
…der Zollanmeldung am 12. Oktober 2001 entstanden. Mit Bescheid vom 12. Mai 2003, Zl. 100/48956/11/2002, erfolgte die Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung durch das Hauptzollamt Wien als zuständiger Abgabenbehörde erster Instanz. Dass die auf das Kastanienpüree entfallenden Eingangsabgaben nicht bereits in der…
…der Zollanmeldung am 21. November 2001 entstanden. Mit Bescheid vom 12. Mai 2003, Zl. 100/48956/7/2002, erfolgte die Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung durch das Hauptzollamt Wien als zuständiger Abgabenbehörde erster Instanz. Dass die auf das Kastanienpüree entfallenden Eingangsabgaben nicht bereits in der…
…für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben, sodass sich ein Eingehen auf Pkt. 3 erübrigt. Gemäß Art. 221 Abs. 3 ZK darf die Mitteilung der buchmäßigen Erfassung an den Zollschuldner nach…
…Dazu ist aber auszuführen, dass die Behörde schon bei der erlassenen Mitteilung vom 5.12.2000 verpflichtet gewesen wäre, Zoll buchmäßig zu erfassen. Da dies unterlassen wurde, konnte nur im Wege einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Abgabenbetrag an Zoll nacherhoben werden, was aber im ggstl…
…in der Höhe von ATS 183.620,00 vor. Die eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 26. Juli 2002 und die dagegen erhobene Beschwerde mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 20. September 2005, Zahl: dd, abgewiesen. Vorbringen gegen die nachträgliche buchmäßige Erfassung…
…der Zollanmeldung am 18. Oktober 2001 entstanden. Mit Bescheid vom 12. Mai 2003, Zl. 100/48956/12/2002, erfolgte die Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung durch das Hauptzollamt Wien als zuständiger Abgabenbehörde erster Instanz. Dass die auf das Kastanienpüree entfallenden Eingangsabgaben nicht bereits in der…
…der Zollanmeldung am 20. September 2000 entstanden. Mit Bescheid vom 9. Mai 2003, Zl. 100/48956/6/2002, erfolgte die Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung durch das Hauptzollamt Wien als zuständiger Abgabenbehörde erster Instanz. Dass die auf das Kastanienpüree entfallenden Eingangsabgaben nicht bereits in der…
…der Zollanmeldung am 30. November 2000 entstanden. Mit Bescheid vom 12. Mai 2003, Zl. 100/48956/10/2002, erfolgte die Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung durch das Hauptzollamt Wien als zuständiger Abgabenbehörde erster Instanz. Dass die auf das Kastanienpüree entfallenden Eingangsabgaben nicht bereits in der…
…Annahme der Zollanmeldung am 16. Oktober entstanden. Mit Bescheid vom 13. Mai 2003, Zl. 100/48956/16/2002, erfolgte die Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung durch das Hauptzollamt Wien als zuständiger Abgabenbehörde erster Instanz. Dass die auf das Kastanienpüree entfallenden Eingangsabgaben nicht bereits in der…
…der Bescheid I vom 23. März 2011, Zahl xxxxxx/xxxx5/20/2010, betreffend die Mitteilung der buchmäßigen Erfassung der nach Art. 204 Abs. 1 Buchst. a) entstandenen Einfuhrzollschuld und die in diesem Zusammenhang festgesetzte Abgabenerhöhung aufgehoben wird. Die Abgabenerhöhungen betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung der…
…sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung). Diese Frist kann nach Art. 219 verlängert werden. Der Abgabenbetrag ist gem. Art. 221 Abs. 1 ZK dem Zollschuldner in geeigneter Form mitzuteilen, sobald der Betrag buchmäßig erfasst worden ist. Die Mitteilung an den Zollschuldner darf gem…
…2.052.767.- nach. Die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer unterblieb gemäß § 72a ZollR-DG, da die Bf. zum vollen Vorsteuerabzug nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften berechtigt ist. Weiters schrieb das Hauptzollamt Linz mit vorstehendem Bescheid Zinsen gemäß Art. 5 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr…
…der Zollanmeldung am 5. März 2002 entstanden. Mit Bescheid vom 12. Mai 2003, Zl. xxx/xxxxx/8/2002, erfolgte die Mitteilung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung durch das Hauptzollamt X als zuständiger Abgabenbehörde erster Instanz. Dass die auf das Kastanienpüree entfallenden Eingangsabgaben nicht bereits in der…