…Februar 2008 beim Finanzamt nachstehenden Antrag eingebracht. "Nachdem meine Tochter ihr Studium der Architektur in der Mindeststudiendauer absolviert hat, bitte ich um Nachüberweisung der ausständigen Familienbeihilfe für die Monate März 2005 bis Februar 2007." Diesen Antrag hat das Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid abgewiesen…
…des 1. Studienabschnittes um weitere 2 Semester vorgelegen. Schon aus diesem Grund wäre die Familienbeihilfe zuzusprechen gewesen. Davon abgesehen habe Kd ein Studium, welches eine Mindeststudiendauer von 9 Semestern aufweise, in 10 Semestern beendet. Der Gesetzgeber habe mit § 2 Familienlastenausgleichsgesetz den Versuch unternommen, die verwaltungsgerichtliche…
…j studiere seit Oktober 2000 pn. Bis Februar 2002 sei dieses Studium in Kombination mit dh bzw gn studiert worden. Für das Studium der pn könne nur während der Mindeststudiendauer und den Toleranzsemestern Familienbeihilfe gewährt werden. Diese Zeit habe am 28. Februar 2005 geendet. Gegen…
…ist eine Studium mit einer Mindeststudiendauer von acht Semestern und gliedert sich in drei Abschnitte. Wie aus den einschlägigen Informationsseiten (...) hervorgeht, richtet sich der Anspruch auf Familienbeihilfe für nachweislich Studierende - ... - nach der gesetzlichen Studiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt. Daher - 8 Semester Mindeststudiendauer plus Toleranzsemester -…
…begonnen. Die Mindeststudiendauer des ersten Abschnittes beträgt 2 Semester. Die vorgesehene gesetzliche Studienzeit des ersten Abschnittes beträgt 3 Semester (2 Semester + 1 Toleranzsemester). Somit hätte Ihre Tochter im Februar 2007 das positive Zeugnis des ersten Studienabschnitts vorlegen müssen (1 Semester: Oktober 05 bis Februar 06…
…des Gymnasiums X in Mindestdauer das Studium erst im 19. Lebensjahr begonnen werden konnte (Wintersemester 2006/2007 - Alter: 18 Jahre und 10 Monate). Die gesetzliche Studiendauer von 8 Semestern Mindeststudiendauer und 2 Semestern Toleranz des 3. Studienabschnittes für das Diplomstudium Rechtswissenschaften A101 wurde dadurch noch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 12. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 5. November 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum September 2009 bis November 2010 entschieden: Die Berufung wird…
…dem Sommersemester 2002 Anglistik, Amerikanistik und Politikwissenschaften. Im Wintersemester 2003/2004 begann er seine Ausbildung an der Imadec University, die er im Oktober 2006 mit dem akademischen Grad "Master of Law and Economics" abschloss. Die Mindeststudiendauer des vom Sohn der Bw. absolvierten Masterstudiums beträgt 2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau A.B., vom 10. Dezember 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. November 2004, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2003 bis 30. September 2004 entschieden…
…und abzuschließen, vorzulegen vermag. Von einem die oberwähnte Nachweisführung entbehrlich machenden Abschluss des Studiums innerhalb der doppelten Mindeststudiendauer- das wären im vorliegenden Fall 8 Jahre (sohin bis 1998)- kann in Anbetracht der Tatsache, dass die Genannte offenbar bis heute ihr Studium nicht abgeschlossen hat, ohnehin…
…beantragt nochmals, die geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen anzuerkennen. Mit Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates wurde der Bw. mitgeteilt, dass trotz Überschreitens der durch Gesetz oder Verordnung festgelegten Mindeststudiendauer um das Doppelte eine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 Abs. 8 EStG 1988 vorliegen könne, wenn der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, geb. [Datum], [Adresse], vom 28. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 25. August 2004 betreffend Gewährung von Familienbeihilfe ab 1. März bis 30. September 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Berufungswerber auszugsweise aus: "... Meine Tochter studiert Psychologie an der Alpen-Adria Universität in Klagenfurt mit einer Mindeststudiendauer von 10 Semestern und hat des Weiteren die gesetzliche Studiendauer nicht überschritten. Punkt 1 der Begründung kann meine Tochter nicht erfüllen, da der Schuleintritt erst im Alter von…
…vom 26.8.2012 beantragte der Berufungswerber die weitere Auszahlung der Familienbeihilfe für seinen Sohn über den bisher gewährten Zeitraum (bis August 2012) hinaus bis zum Ende des Studiums seines Sohnes im Juni 2013. Die Mindeststudiendauer betrage 12 Semester. Der Gesetzgeber habe im "Familienbeihilfengesetz" festgelegt…
…mit folgender Begründung ab: "Anspruch auf Verlängerung der Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus für ein "Langes Studium" besteht dann, wenn die Mindeststudiendauer des Studiums 10 Semester beträgt und das Studium spätestens im dem Kalenderjahr begonnen wurde, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet…
…2. Juli 2005 in der Mindeststudiendauer abgeschlossen. Der zweite Studienabschnitt wurde im Wintersemester 2005/2006 begonnen. Für den Bezug der Familienbeihilfe standen somit für den 2. Studienabschnitt (Mindeststudiendauer 4 Semester) 6 Semester (1 Toleranzsemester aus dem ersten Abschnitt und ein weiteres Toleranzsemester für den 2…
…2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Sohn des Berufungswerbers ist seit dem Wintersemester 2006/2007 in der Studienrichtung Landschaftsdesign gemeldet. Die Mindeststudiendauer (einschließlich des Toleranzsemesters) im ersten Studienabschnitt beträgt für diese Studienrichtung drei Semester, d.h…
…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen, weil die Mindeststudiendauer für die Studienrichtung Humanmedizin mit 1. Oktober 2006 überschritten worden sei. Da die mit 14.8.2006 eingelangte Berufung laut Finanzamt nicht mehr auffindbar sei und dies dem Berufungswerber mitgeteilt wurde, gab dieser mit Schreiben vom…
…Bescheid vom 6. Februar 2004 den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für die volljährige Tochter der Berufungswerberin für die Zeit ab 1.10.2003 abgewiesen. Die Tochter der Berufungswerberin habe die Mindeststudiendauer im zweiten Abschnitt mit 1.10.2003 überschritten, daher werde ihr Antrag gem. …
…erste Diplomprüfung ab und befand sich anschließend im zweiten Studienabschnitt mit einer Mindeststudiendauer von 6 Semestern. Der Familienbeihilfenanspruch wurde vom Finanzamt daher mit insgesamt 7 Semestern, folglich bis Ende des Wintersemesters 2005/2006, befristet (Mindeststudiendauer zuzüglich eines Toleranzsemesters) und die Familienbeihilfe mit den entsprechenden Kinderabsetzbeträgen…