…303/1996, sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheiten 51,00 € pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Beantragung von solchen Freibeträgen für bestimmte Krankheiten ist der Nachweis (ärztliche Bescheinigung) über die Krankheit als solche notwendig. Diese Beträge…
…Nr. 303/1996 idgF, als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Zuckerkrankheit € 70,00 pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Auch nach der genannten internistischen Stellungnahme entstehen für den Bw. aus den angeführten Gründen vielfache Mehrkosten im Rahmen der optimalen Kontrolle seiner vielfältigen…
…1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen). § 2 Abs. 1 der genannten Verordnung bestimmt Folgendes: Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei | - | Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids | 70 Euro | - | Gallen-, Leber…
…beträgt", ist ein Freibetrag wegen eigener Behinderung in Höhe von 243 € jährlich zu gewähren. Gemäß § 2 Abs 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen (BGBl 1996/303) sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei | - | Tuberkolose…
…zu versagen und in den Jahren 2010 und 2009 rückwirkend (§ 295a BAO) aus der Steuerbemessungsgrundlage auszuscheiden. Gemäß § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen sind die Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung (Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids) ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten EUR 70 pro…
…so sind nach § 1 Abs. 1 der Verordnung die in den §§ 2 bis 4 der Verordnung genannten Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids…
…00 und deren Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung (Diabetes) und wies dies mit entsprechenden Belegen nach. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. August 2001 berücksichtigte das Finanzamt die geltend gemachten Sonderausgaben im Rahmen der Topf-Sonderausgaben (S 10.000,00) und als außergewöhnliche Belastung den Freibetrag wegen eigener Behinderung…
…die in den §§ 2 bis 4 der Verordnung genannten Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Tuberkulose, Zuckerkrankheit Zöliakie oder Aids € 70,00; Gallen- Leber- oder Nierenkrankheit €…
…seinem Fall als ungerechtfertigt. Mit Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 22. Mai 2007 wurde dem Bw. erklärt, dass Mehraufwendungen wegen einer Krankendiätverpflegung und damit zusammenhängender Kosten der Heilbehandlung, wie Medikamente, nur im Falle einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25% ohne Anrechnung eines Selbstbehaltes zu berücksichtigen…
…Belastungen (BGBl 303/1996 = AÖF 111/1996, BGBl II 91/1998 = AÖF 91/1998 und BGBl II 416/2001 = AÖF 1/2002) sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 € und bei Magenkrankheit…
…Behinderung vor. Gemäß § 2 Abs. 1 VO sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit € 42 pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Die Magenschleimhaut, deren Entzündung das griechische Wort Gastritis bezeichnet, kleidet normalerweise das Innere des Magens…
…416/2001, weitere Pauschbeträge festgesetzt, die als Abgeltung für bestimmte Mehraufwendungen ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten steuermindernd berücksichtigt werden können. § 2 dieser Verordnung gewährt als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten unter anderem bei Tuberkulose einen pauschalen Freibetrag von 70 € pro Kalendermonat. §…
…daher zu folgendem Ergebnis: Der Nachweis der Notwendigkeit zur Einhaltung einer Krankendiätverpflegung im Sinne des §°2 Abs. 1 der VO kann auch durch eine Bescheinigung eines Arztes oder der Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen erfolgen (LStR Rz 839h). Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung nach …
…Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 25%, so erfolgt kein Abzug eines Selbstbehaltes. Den vorstehenden Ausführungen folgend waren die tatsächlichen Kosten für die Aufenthalte in Rogaska zu berücksichtigen. Die Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung für Gallen, Leber und Nierenkrankheit in Höhe von € 51,- mtl. waren gem…
… 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen). § 2 Abs. 1 der genannten Verordnung bestimmt Folgendes: Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro - Magenkrankheit…
…des Abs. 3 führen. Nach § 2 Absatz 2 der Verordnung des BM für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen BGBl 1996/303 idgF sind, sofern der Grad der Behinderung weniger als 25 % beträgt, die Mehraufwendungen (wegen Krankendiätverpflegung) um den Selbstbehalt zu kürzen (vgl. Quantschnigg/Schuch, ESt-HB, §…
…beträgt. (3) Die Mehraufwendungen gemäß §§ 2 bis 4 dieser Verordnung sind nicht um eine pflegebedingte Geldleistung (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) oder um einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei…
…sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheiten 51 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Nach § 2 Abs. 2 der genannten Verordnung ist bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 25 % der oben angeführte Betrag wegen Krankendiätverpflegung ohne…
…beträgt. (3) Die Mehraufwendungen gemäß §§ 2 bis 4 dieser Verordnung sind nicht um eine pflegebedingte Geldleistung (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) oder um einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei…
…kann der genannte Freibetrag nicht gewährt werden. Mit Ihrer Eingabe vom 22. Jänner 2009 haben Sie für das Streitjahr erstmals auch einen Freibetrag für Mehraufwendungen wegen einer Krankendiätverpflegung auf Grund einer Gallenkrankheit beantragt. Das Vorliegen der genannten Erkrankung sowie die Verordnung einer entsprechenden Diät (bereits…