…sind und ist dann über diese absolvierten Schulstunden in diesen Fächern eine Prüfung abzulegen. Wenn alle Prüfungen positiv abgelegt worden sind, kann dann - nach einem Wartesemester - zur Matura angetreten werden. Mit Beendigung des Sommersemesters 2009 hat ... sämtliche notwendigen Stunden absolviert um nunmehr zu den Prüfungen…
…zur staatlichen Zulassungsprüfung antrat, diese im erstgenannten Gegenstand positiv und im zweitangeführten Gegenstand widerum negativ ablegte - eine mit dem 12. Juli 2006 datierte Abmelde-Bestätigung der genannten Maturaschule - einen Krankenhausentlassungsbericht aus dem hervorgeht, dass die Tochter der Bw. im Zeitraum vom 17. August 2005 bis…
…vermerkt wurde. Es wurde keine Prüfungsbestätigung oder dergleichen verlangt, um ein weiteres Jahr die Familienbeihilfe zu bewilligen. Erst nach zwei Jahren fordern Sie dann das ganze Geld zurück. Bevor mein Sohn in die Maturaschule ging, habe ich mich telefonisch beim Finanzamt Lilienfeld erkundigt, ob der…
…haben Personen für Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, Anspruch auf Familienbeihilfe. Laut VwGH-Erkenntnis vom 17.9.1990, 89/14/0070 ist der Besuch einer Maturaschule alleine nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare…
…die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. [...]" Die nachgeholte HAK-Matura kann durch die Berufungswerberin nicht nur in der momentanen beruflichen Tätigkeit verwertet werden, weshalb schon deshalb der notwendige Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit der ausgeübten Tätigkeit vorliegt (vgl zB VwGH 22.9.2005…
…1985, unter anderem im Streitzeitraum Mai 2004 bis September 2007 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Die Tochter besuchte ab September 2003 eine Maturaschule. Nach Überprüfung des Anspruches forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 21. Jänner 2009 für den oben genannten Zeitraum Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge mit der Begründung…
…gegenständlichen Zeitraum für ihre Tochter T, Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag. Diese brach im September 2006 die Kindergartenschule ab, trat in diesem Monat in die VHS über und belegte dort den AHS-Matura-Lehrgang. Die Tochter der Bw. stellte am 26. Februar 2007 bei der Externistenprüfungskommission…
…Die Bw. erhob gegen den o.a. Bescheid Berufung und begründet diese im Wesentlichen folgendermaßen: Die Aus- bzw. Fortbildungskosten (HAK-Aufbaulehrgang in der Humboldt-Maturaschule) seien vom Finanzamt nicht als Werbungskosten anerkannt worden, da lt. telefonischer Auskunft, Werbungskosten steuerlich nur anerkannt werden würden, wenn diese…
…stellte zusammenfassend klar, dass sein Sohn A bis März 2007 Schüler des Gymnasiums C gewesen sei, im März 2007 jedoch aus dem Gymnasium ausgeschieden sei und ab 6. März 2007 die Maturaschule besucht habe. Die Ausbildung werde noch bis 30. Juni 2009 andauern. Dann könne…
…von 27. September 2004 bis 17. März 2005) warten müssen.Erst ab diesem Zeitpunkt habe sie zur Prüfung antreten dürfen. Die monatliche Kursgebühr bei der Maturaschule habe 185 € betragen, die mit Hilfe der erhaltenen Familienbeihilfe bezahlt worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: …
…Berufungsvorentscheidung vom 19. November 2003 wies das Finanzamt Graz-Stadt die Berufung mit folgender Begründung ab: Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder besteht, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Der Besuch einer Maturaschule allein ist nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hierzu muss…
…geb. 1991, bis Juni 2012 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. X. besuchte eine Maturaschule. Laut Entscheidung der Externistenprüfungskommission des Stadtschulrates für Wien vom 4. Jänner 2010 richtete sich der Lehrplan nach dem Oberstufenrealgymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung. Prüfungsgebiete der schriftlichen Hauptprüfung: Deutsch, Spanisch (2. lebende Fremdsprache…
…Schuljahr 2009/2010 (Operation im April 2010) und 2010/2011 (mit 139 entschuldigten Fehlstunden) die achte Klasse des Gymnasiums nicht positiv abschloss, in weiterer Folge das negative Ergebnis der achten Klasse beim ersten Maturatermin nicht ausbesserte und dann ab Herbst 2011 zum 2. Reifeprüfungstermin antrat…
…2009/10 eine Schule besuchte und im Juni 2010 die Reifeprüfung abzulegen versuchte. Dabei wurde das Kind in einem Maturafach negativ beurteilt und wäre es zur Wiederholung dieser Teilprüfung im Oktober 2010 berechtigt gewesen. Zu diesem Termin trat das Kind jedoch nicht zur Prüfung an…
…hat falsch informiert. Da von unserer Seite alle erforderlichen Informationen unverzüglich und zeitgerecht weitergeben wurden, von Seiten F s es nie beabsichtigt war, die Matura nicht abzuschließen, die von Ihnen angeführte Begründung demzufolge nicht den Tatsachen entspricht, bringe ich hiermit Berufung gegen den o.a…
…der ja, wie Sie wissen, bei der Matura im letzten Jahr in einem Gegenstand durchgefallen ist, bei 2 Terminen zur Nachprüfung nicht antreten konnte - einmal aus beruflichen Gründen und einmal aus gesundheitlichen (Bestätigung des Arztes liegt in Kopie diesem Schreiben bei). Im Moment absolviert er…
…dann gegeben wäre, wenn sich der Schüler ernsthaft um den Ausbildungserfolg bemühe und zu den entsprechenden Prüfungen auch antrete. Der Sohn des Berufungswerbers sei zum erstmöglichen Nebentermin der Matura nicht angetreten, weshalb ab Juli 2008 kein Anspruch auf Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbeträge) mehr bestehe. Durch die…
…gegen diesen Bescheid mit dem ersichtlichen Antrag, diesen ersatzlos aufzuheben. "Ich war der Meinung, die Schulbesuchsbestätigung sei für den Zeitraum 03/2010-06/2010. Da mein Sohn die Maturaschule mit Februar 2010 beendete, glaubte ich, es wäre nicht notwendig. Da ich ja bis Ende Dezember…
…in der ua. "eine professionelle fußballerische Ausbildung mit der Absolvierung der Realgymnasium-Matura verbunden ist" (www.sportnet.at ). Dort ist er in einem Internat (monatliche Kosten: 330 €) untergebracht. Das Finanzamt hat in dem nunmehr angefochtenen Bescheid die Anerkennung des beantragten Pauschbetrages mit der Begründung…
…ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 17.09.1990, Zl. 89714/007 ist der Besuch einer Maturaschule alleine nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muss das ernstliche und zielstrebige Bemühen treten…