… 2 Abs. 2 EnAbgVergG vor. Dem Vorbringen hinsichtlich § 85 Abs. 2 BAO wurde entgegengehalten, dass ein Mängelbehebungsverfahren dann nicht durchzuführen sei, wenn eine Eingabe an Mängeln leidet, die von vornherein zur Zurückweisung führen müssen. Dabei sei es im gegenständlichen Fall unbeachtlich, dass der Vergütungsantrag vom…
…Vergütungsantrag auszugehen. Die Übermittlung des Vordruckes "ENAV1" sei zur Wahrung der Antragsfrist nicht geeignet gewesen. Zur Klarstellung werde angefügt, dass die Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens ebenfalls nicht zulässig sei, weil die BAO ein Verfahren zur Behebung inhaltlicher Mängel von Anbringen nicht vorsehe (VwGH 3.6.1992…
…der Straßenverkehrsordnung zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung übermittelt werde. Mit Bescheid vom 30.11.2012 ist der Antrag des Bw betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2011 vom 19.11.2012 - ohne vorherige Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens - mit folgender Begründung abgewiesen worden: Für Körperbehinderte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, vertreten durch Stb, vom 3. November 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes XY vom 4. Oktober 2007 betreffend Zurücknahmeerklärung der Berufungen gegen die Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2002 und 2003 vom 30. Juni…
…ein Mängelbehebungsverfahren durchgeführt und im Ergebnis den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 und 2007 als zurückgenommen erklärt. Im Rahmen dieser Berufungsentscheidung ist nun zu beurteilen, - ob der Wiederaufnahmeantrag vom 20.10.2011 betreffend die Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagungen) 2006 und 2007 die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber reichte im Oktober 2009 beim Finanzamt die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., vertreten durch B.,vom 8. Mai 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 31. März 2006, Zl. a., betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde A., vertreten durch B., vom 19. April 2006, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 10. März 2006, Zl. a., betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., vertreten durch B., vom 10. März 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 1. Februar 2006, Zl. a., betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
…weshalb vom Finanzamt im Gegensatz zur Rechtsmeinung des Bw. kein Mängelbehebungsverfahren einzuleiten war (siehe auch dazu VwGH 25.1.2006, 2005/14/0126). Ein in einem Mängelbehebungsverfahren behebbares Formgebrechen liegt nicht vor, wenn die Eingabe auf unzulässige Weise (mittels E-Mail) und damit nicht rechtswirksam…
…die hervorgekommene Tatsache, dass einem Teil der an sie bezahlten Honorare kein Entgeltcharakter zukommt, als "Umstände" in ihrem eigenen Verfahren anführt. Nicht Gegenstand des Mängelbehebungsverfahrens ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats die Beurteilung, ob die genannten "Umstände" die unabdingbaren Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag des BW, vom 18. Juni 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 16. Juni 2010 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufungsvorentscheidung vom 16. Juni 2010 betreffend Aussetzungszinsen wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit den…
…Finanzsenates ist zur Wahrung des Rechtsschutzinteresses des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers dem Sachwalter die Möglichkeit einzuräumen, ein ursprünglich nicht genehmigtes und damit unwirksames Anbringen zu prüfen und allenfalls nachträglich zu genehmigen. Diese Möglichkeit wurde dem Sachwalter im Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO eingeräumt. …
Bescheid Der Devolutionsantrag des Dw., vertreten durch Sw., vom 30. März 2006 gilt gemäß § 311a Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Mit dem Schreiben vom 30. März 2006 brachte Herr Anton S. ein als "Devolutions-Antrag" bezeichnetes Anbringen…
Bescheid Der Devolutionsantrag des Dw., vertreten durch Sw., vom 6. Dezember 2006 gilt gemäß § 311a Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Mit dem Schreiben vom 6. Dezember 2006 brachte Herr Anton S. ein als "Devolutions-Antrag" bezeichnetes Anbringen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 1998-2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung…
… 86a Abs. 1 BAO. Damit handelt es sich bei der Übermittlung eines Vorlageantrages per E-Mail um kein behebbares Formgebrechen, weshalb auch kein Mängelbehebungsverfahren einzuleiten war (vgl. VwGH 25.1.2006, 2005/14/0126). Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage, nach der E-Mails außerhalb der zitierten…
…Sichtvermerkes dieser nur ungenügend angebracht bzw. übersehen wird. Eine nicht verlängerbare Einreichfrist für die Originalbelege in allen Fällen schließt Missbrauchsfälle durch Mehrfachverwendung von Belegen jedenfalls weitestgehend aus. Die Verpflichtung zur Einleitung eines Mängelbehebungsverfahrens außerhalb des Anwendungsbereiches des § 85 Abs. 2 BAO ist nur in gesetzlich…
…7 Abs. 3 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG). Missbrauch und Steuerbetrugsfälle sollen auf diese Weise ausgeschaltet werden. Die Verpflichtung zur Einleitung eines Mängelbehebungsverfahrens außerhalb des Anwendungsbereiches des § 85 Abs. 2 BAO ist nur in gesetzlich ausdrücklich normierten Fällen wie bei (inhaltlichen) Mängeln eines Wiederaufnahmeantrages…
…zu verweigern. Seit der Änderung der BAO durch das Abgabenverwaltungsreformgesetz, BGBl I Nr. 20/2009, ist das Mängelbehebungsverfahren für Inhaltsmängel von Berufungen nicht mehr gesondert in § 275 BAO geregelt, sondern richtet sich nach der für Formgebrechen und für inhaltliche Mängel geltenden Bestimmung des § 85 Abs…