Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates…
…die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und KR Franz Penz als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen V.K., T., ehemaliger Inhaber eines Musikgeschäftes, Unterstützer bei Führerscheinprüfungen und Beschaffer von Lugurkunden wie falsche bosnische, kroatische und jugoslawische Führerscheine, Dolmetscher, vertreten durch Foissner & Foissner, Steuerberatungsgesellschaft…
§ 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschriften) geahndet. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 Abs. 3 FinStrG auf Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten zu erkennen. Gemäß § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG…
… 33 Abs.1 iVm Abs.3 lit.d FinStrG begangen, indem er unter Verwendung von Lugurkunden tatsachenwidrig behauptete, die verfahrensgegenständlichen Fahrzeuge der Marke X im Dezember 2004 erworben zu haben und diese als Anlagevermögen zu verwenden. In diesem Fall hat natürlich auch kein Rückkauf durch…
…wohl aber umfangreiche Belege über fiktive Lieferungen der angeblichen italienischen Firma), dass die beim Beschuldigten aufgefundenen Lugurkunden in Form der falschen Rechnungen der nicht existierenden italienischen Firma Y. vom Beschuldigten selbst hergestellt wurden und in der Folge anstelle der Originalrechnungen in das Belegwesen aufgenommen worden…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil als weitere…
Kugelschreiber ausscheidet (Finanzstrafakt Bl. 102). Augenscheinlich unterscheiden sich jedoch im Schriftzug die drei ersten Ziffern des Betrages "2100" von der letzten Ziffer, welche hinzuflickt erscheint und kleiner ausgefallen ist als die ersten drei Ziffern. Ebenso ist der Gesamtbetrag in Worten "zweitausendeinhundert" augenscheinlich mit einer anderen…
…späterer Folge zur Erzielung einer Einkommensteuerverkürzung im Höchstausmaß zu verwenden. Auch hat er sich die inhaltlich falsche Bestätigung über seine angebliche Teilnahme am Sportmedizinischen Seminar (siehe oben) besorgt und aufbewahrt mit dem Tatplan, diese Lugurkunde später dann gegebenenfalls als Beweismittel gegenüber der Abgabenbehörde zu verwenden…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Mag. Herbert Steiblmüllner und Mag. Franz Gall als weitere Mitglieder des Senates…
…auch die Rechnung vom 22.12.2004 in Österreich getippt worden sein. Daraus folgt, dass die Rechnung vom 22.12.2004 jedenfalls ein Schriftstück mit unwahren Angaben (Lugurkunde) ist, weil sie die unrichtige Ortsangabe "Winnipeg" enthält, obwohl sie nicht in Winnipeg getippt worden sein kann. …
…November 2008 an X erteilten Gutschrift, mit welcher seine Forderung vom 20. September 2008 wieder egalisiert worden wäre (Finanzstrafakt Bl. 71) lediglich als eine nachträglich - tatsächlich vergeblich - zu seiner Entlastung fabrizierte Lugurkunde. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig…
…147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 StGB strafgerichtlich verurteilt, weil sie durch Erstellung einer Lugurkunde (Nachtrag zum Mietvertrag vom 30. April 1999), nämlich durch die Vorspiegelung, K habe als Mieter auf den mit dem Zweitbeschuldigten als Vermieter abgeschlossenen Mietvertrag eine pauschalierte Mietzinsvorauszahlung in…
…ein gewichtiges Indiz für die Annahme einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses ist, weil die durch das "Stempelngehen" geäußerte Absicht der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzt und nicht anzunehmen ist, dass die Arbeitsvertragsparteien sich wegen der Errichtung oder Verwendung einer "Lugurkunde" i. S. d…
…Erschwerungsgründen des langen Tatzeitraumes und der besonderen, aus den Taten hervorleuchtenden deliktischen Energie in Form einer planmäßigen Vorgangsweise unter Konstruktion eines falschen steuerlichen Rechenwerkes und Herstellung von Lugurkunden zur Verschleierung der Verfehlungen stehen nunmehr gegenüber als mildernd die geständige Verantwortung, die laut Aktenlage erfolgte Schadensgutmachung…
…sie beispielsweise bestimmte Umsätze und Erlöse nicht in das steuerliche Rechenwerk aufgenommen hätte oder bestimmte Erklärungen nicht eingereicht hätte), sondern vielmehr aktiv und von langer Hand geplant über einen mehrjährigen Zeitraum Lugurkunden erstellt oder an deren Erstellung bzw. Verwendung für das steuerliche Rechenwerk mitgewirkt hat…