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UFSL RV/0679-L/09Wiederaufnahme mit der Begründung, dass berichtigte Lohnzetteln übermittelt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…Mit anderen Worten, zu den Zeitpunkten der Erlassung der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2007 waren die als Wiederaufnahmegrund herangezogenen berichtigten Lohnzettel noch nicht existent und sind insofern auch nicht als "neu hervorgekommene Beweismittel" anzusehen. Die der Berichtigung zu Grunde liegende, dem Finanzamt…

UFSL RV/0809-L/09Wiederaufnahmegrund bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels (Korrektur des Pendlerpauschales)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…sich allerdings auf Tatsachen, die "neu hervorgekommen" sind, so kommen diese Tatsachen als Wiederaufnahmegründe in Betracht (siehe Ritz, a.a.O., Tz 11 zu § 303). Im gegenständlichen Fall führte das Finanzamt in seiner Begründung den Wiederaufnahmegrund eines "neuen oder berichtigten Lohnzettels" an. Lohnzettel, die gemäß …

UFSK RV/0016-K/06Wiederaufnahme des Verfahrens, unvollständige Lohnzettel im Erstverfahren, berichtigte Lohnzettel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.01.2007

…ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. In den neu ergangenen Einkommensteuerbescheiden desselben Datums wurden die Pensionseinkünfte der RfK mit S 201.600,00 (für das Jahr 2001) und € 13.682,44 (für das Jahr 2002) angesetzt und ergaben sich daraus Abgabennachforderungen in…

UFSF RV/0380-F/10Wiederaufnahme nach Übermittlung berichtigter Lohnzettel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…Gegenständlich ist aber zweifelsfrei erkennbar, welche "Tatsachen und Beweismittel" neu hervorgekommen sind (berichtigter, neuer Lohnzettel, der von der PVA nach Ergehen der Erstbescheide übermittelt wurde). Es wird darauf verwiesen, dass dieser neue Lohnzettel zu geänderten Einkommensteuerfestsetzungen führen muss. Schon aus den Wiederaufnahmebescheiden heraus ist daher…

UFSG RV/0403-G/12Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO nach berichtigtem Lohnzettel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2012

… 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen gewesen, weil ein berichtigter Lohnzettel übermittelt worden sei, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergebe. Im Übrigen wurde auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Ermessensentscheidung des Finanzamtes wurde damit begründet, dass die Wiederaufnahme des…

UFSL RV/0807-L/10Wiederaufnahmegrund "berichtigter Lohnzettel" bei Aktivsetzung eines bereits unter den "historischen Meldungen" befindlichen Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…einem ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen)" und "berichtigter oder neuer Lohnzettel" sei für die Bw. nicht ersichtlich, welcher Grund tatsächlich zur Wiederaufnahme des Verfahrens geführt habe. Da aus dem angefochtenen Bescheid nicht nachvollziehbar sei, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen oder auf welches Ergebnis des Verfahrens sich…

UFSW RV/0645-W/08Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO infolge der Übermittlung berichtigter Lohnzettel des ehemaligen Dienstgebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2008

…die X GmbH, einen berichtigten Lohnzettel ausgestellt hatte, erstmals durch dessen Übermittlung zur Kenntnis. Diese Tatsache war für das Finanzamt als neu zu qualifizieren. Der Umstand, dass die berichtigten Lohnzetteldaten den Steuerbemessungsgrundlagen der Jahre 2003, 2004 und 2005 (vorerst) nicht hinzugerechnet wurden, kann dem Finanzamt…

UFSW RV/0803-W/08Bloße Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels Wiederaufnahmegrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…darstellen. Hingegen bilden nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. UFS [Wien], Senat 7, 17.7.2006, RV/0429-W/06, ebenfalls zu einem übermittelten berichtigten Lohnzettel). Dass dem…

UFSK RV/0283-K/06Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 (4) BAO in Bezug auf die Einkommensteuer aufgrund der Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels durch den ehemaligen Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…dass die Abgabenbehörde erst nach Ergehen der Berufungsvorentscheidung vom 26. Juni 2002 erstmals Kenntnis vom Inhalte des geänderten (berichtigten) Lohnzettels erlangte. Diese Tatsache ist für die Abgabenbehörde als "neu hervorgekommen" zu qualifizieren, zumal diese im Zeitpunkt der Erlassung der besagten Berufungsvorentscheidung zwar existent war (die…

UFSG RV/0516-G/05neue Rechtsansicht, unrichtiger Lohnzettel, keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2005

…Juni 2004 langte dagegen beim Finanzamt eine Berufung ein, in der unter Wiederholung der im Antrag vorgebrachten Argumentation zusätzlich die Ausstellung eines berichtigten Jahreslohnzettels begehrt wurde, aus dem sich die steuerpflichtigen Bezüge mit ATS 713.615,00 statt bisher ATS 714.586,00 ergeben. In…

UFSW RV/2933-W/09Die bloße Übermittlung eines neuen Lohnzettels stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…aufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde". Die einzige Änderung der Lohnzettel für die Berufungszeiträume 2004,2005 und 2006 betrifft das Pendlerpauschale. Dass die Lohnverrechnung unter Berücksichtigung des geänderten Lohnzettels vom Arbeitgeber neu aufgerollt worden wäre, lässt sich diesen Lohnzetteln nicht entnehmen. Die…

UFSG RV/0088-G/03Ungenaue Bezeichnung des Wiederaufnahmegrundes, fehlendes Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2007

…neu hervorgekommene Tatsache selbst darstellt, sondern als Mittel zum Zweck, nämlich für die Neuberechnung der Steuer unter Berücksichtigung des geringeren Pendlerpauschales, vom Finanzamt selbst erstellt wurde. In der Berufungsvorentscheidung nun zu behaupten, dass die Änderung des Lohnzettels durch das Finanzamt einer Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels…

UFSF RV/0423-F/07Arbeitgeberhaftung nur bei unrichtiger Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2008

…2007). Nach amtswegiger Berichtigung der Lohnzettel nahm das Finanzamt die Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2002, 2003 und 2005 wieder auf und setzte auf Grund der berichtigten Lohnzettel die Einkommensteuer 2002, 2003 und 2005 mit Bescheiden vom 11. Juni 2007 neu fest. Mit Schriftsätzen…

UFSW RV/2250-W/081. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens bei sog. "Subjektvereinigung"? 2. Frage, ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist Vorfrage.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2008

…auch gegen den oa. neuen Sachbescheid: Der neu hervorgekommene Lohnzettel der Y müsse vorerst auf seine Berechtigung hin geprüft werden; vorweg ersuche er jedoch um Bekanntgabe, wann der Lohnzettel dem Finanzamt zugegangen sei und welche nach außen erkennbaren Amtshandlungen erfolgt seien, die für die Beurteilung…

UFSW RV/1247-W/081. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens bei sog. "Subjektvereinigung"? 2. Frage, ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist Vorfrage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…auch gegen den oa. neuen Sachbescheid: Der neu hervorgekommene Lohnzettel der Y müsse vorerst auf seine Berechtigung hin geprüft werden; vorweg ersuche er jedoch um Bekanntgabe, wann der Lohnzettel dem Finanzamt zugegangen sei und welche nach außen erkennbaren Amtshandlungen erfolgt seien, die für die Beurteilung…

UFSW RV/1816-W/12Weiterer Lohnzettel tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

…1.2011 sei er in Krankenstand gewesen. Er könne nicht verstehen, welcher berichtigte oder neue Lohnzettel dem Finanzamt übermittelt worden sei. Nachdem die Berufungen mit Berufungsvorentscheidung vom 15.4.2011 als unbegründet abgewiesen worden waren, stellte der Bw. mit Schriftsatz vom 3.5.2011 den…

UFSI RV/0567-I/08Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu entstandener Tatsachen bzw. Beweismittel (nova producta) unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2008

…aus: "Das Verfahren war gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen, weil von einem Ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse der Behörde an…

UFSG RV/0763-G/11Nachträglich berücksichtigte Lohnzettel und Wiederaufnahmsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…im Wesentlichen folgender Begründung: Die Abweisung des Wiederaufnahmsantrags sei zu Unrecht erfolgt. Wiederaufnahmsgrund sei, dass entgegen der Bescheidbegründung keine neuen Lohnzettel dem Finanzamt übermittelt worden seien. In der Bescheidbegründung werde als Wiederaufnahmsgrund eindeutig ein berichtigter oder neuer Lohnzettel genannt. Die Bw. habe nicht wissen können…

UFSW RV/1995-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…Dienstgeber der Bw. ein berichtigter Lohnzettel übermittelt worden war, nahm das Finanzamt das Verfahren gemäß § 303 Abs.4 BAO betreffend Einkommensteuer 2007 mit Bescheid vom 17. März 2009 wieder auf und reduzierte im neu erlassenen Einkommensteuerbescheid die Gutschrift auf 1,80 €, weshalb sich im…

UFSW RV/3720-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels 2. Zufluss von Einkünften bei einer Aufrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2011

…Bezüge von 36.234,22 €, zur Einkommensteuer veranlagt worden war, übermittelte die Dienstgeberin am 16. Feber 2009 einen neuen Lohnzettel, der um 45.500,00 € höhere steuerpflichtige Bezüge sowie erstmals mit den festen Sätzen gemäß § 67 Abs. 3 bis 8 EStG versteuerte Bezüge…