…4 BAO mit der Begründung wieder aufgenommen, die berichtigten oder neu übermittelten Lohnzettel würden eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergeben. Die gleichfalls mit 4. Juni 2013 ergangenen Einkommensteuerbescheide führten für 2010 zu einer Abgabennachforderung von 2.450,00 Euro und für 2011 zu einer solchen von 2…
…Mit anderen Worten, zu den Zeitpunkten der Erlassung der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2007 waren die als Wiederaufnahmegrund herangezogenen berichtigten Lohnzettel noch nicht existent und sind insofern auch nicht als "neu hervorgekommene Beweismittel" anzusehen. Die der Berichtigung zu Grunde liegende, dem Finanzamt…
…sich allerdings auf Tatsachen, die "neu hervorgekommen" sind, so kommen diese Tatsachen als Wiederaufnahmegründe in Betracht (siehe Ritz, a.a.O., Tz 11 zu § 303). Im gegenständlichen Fall führte das Finanzamt in seiner Begründung den Wiederaufnahmegrund eines "neuen oder berichtigten Lohnzettels" an. Lohnzettel, die gemäß …
…zu Recht erfolgt. Der Umstand, dass Aufzeichnungen über nicht versteuerte Lohnzahlungen gefunden wurden, worauf berichtigte, im gegenständlichen Einkommensteuerverfahren zu berücksichtigende Lohnzettel ausgestellt wurden, stelle sehr wohl eine neu hervorgekommene Tatsache dar. Die stattgebende Erledigung der Berufung sei daher rechtsgrundlos erfolgt. Der Arbeitnehmer könne gemäß § 83…
…Der nunmehr vorliegende Lohnzettel vom Bundesministerium für Landesverteidigung stellt neue Tatsachen und Beweismittel dar. Wir haben das Verfahren nach § 303 Abs. 1 Bundesabgabenordnung wiederaufgenommen, da es nachträglich eine oder mehrere der folgenden Änderungen gegeben hat: - Ein Lohnzettel wurde berichtigt oder neu übermittelt - Eine Mitteilung über…
…enthalten. Die Ermessensübung ist ebenfalls entsprechend zu begründen. Das bedeutet für den Beschwerdefall: Die Begründung der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide - jeweils vom 24.05.2019 - erschöpft sich im Verweis auf das Einlangen "eines berichtigten oder neu übermittelten Lohnzettels oder einer Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe)"…
…Vielmehr habe er, wie dem Vorlageantrag zu entnehmen sei, den Wiederaufnahmsantrag auf den von der Rechtsanwaltskammer Wien am 04.10.2018 ausgestellten berichtigten Lohnzettel gestützt, der ein neu hervorgekommenes Beweismittel darstelle. Damit gehe aber die Argumentation des Finanzamtes, dass eine geänderte Rechtsprechung keinen Wiederaufnahmegrund darstelle…
…ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. In den neu ergangenen Einkommensteuerbescheiden desselben Datums wurden die Pensionseinkünfte der RfK mit S 201.600,00 (für das Jahr 2001) und € 13.682,44 (für das Jahr 2002) angesetzt und ergaben sich daraus Abgabennachforderungen in…
…2015 nur den Hinweis, dass es nachträglich eine oder mehrere Änderungen gegeben hätte. Dabei wird auf einen berichtigten oder neu übermittelten Lohnzettel und eine Mitteilung über berichtigte oder neu übermittelte progressionswirksame Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe verwiesen. Eine nähere Konkretisierung erfolgte nicht. Erst in der…
…Gegenständlich ist aber zweifelsfrei erkennbar, welche "Tatsachen und Beweismittel" neu hervorgekommen sind (berichtigter, neuer Lohnzettel, der von der PVA nach Ergehen der Erstbescheide übermittelt wurde). Es wird darauf verwiesen, dass dieser neue Lohnzettel zu geänderten Einkommensteuerfestsetzungen führen muss. Schon aus den Wiederaufnahmebescheiden heraus ist daher…
…dass sich aus dem vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrund der berichtigten Lohnzettel auch die bereits zum Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide existente Tatsache höherer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ableiten lasse, ist Folgendes entgegenzuhalten: "Neu hervorgekommene Tatsachen" und "neu hervorgekommene Beweismittel" sind zwei für sich eigenständig zu…
…Einkommensteuer 2007, 2008 und 2009, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergebe; zur näheren Begründung werde auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen; die Wiederaufnahme sei im Rahmen der Ermessenserwägung gemäß § 20…
…zum Wiederaufnahmebescheid lautet: „Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus…
… 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen gewesen, weil ein berichtigter Lohnzettel übermittelt worden sei, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergebe. Im Übrigen wurde auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Ermessensentscheidung des Finanzamtes wurde damit begründet, dass die Wiederaufnahme des…
…einem ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen)" und "berichtigter oder neuer Lohnzettel" sei für die Bw. nicht ersichtlich, welcher Grund tatsächlich zur Wiederaufnahme des Verfahrens geführt habe. Da aus dem angefochtenen Bescheid nicht nachvollziehbar sei, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen oder auf welches Ergebnis des Verfahrens sich…
…die X GmbH, einen berichtigten Lohnzettel ausgestellt hatte, erstmals durch dessen Übermittlung zur Kenntnis. Diese Tatsache war für das Finanzamt als neu zu qualifizieren. Der Umstand, dass die berichtigten Lohnzetteldaten den Steuerbemessungsgrundlagen der Jahre 2003, 2004 und 2005 (vorerst) nicht hinzugerechnet wurden, kann dem Finanzamt…
…zur Begründung der Wiederaufnahme auf die Übermittlung eines berichtigten oder neuen Lohnzettels verwiesen, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergebe. Zur näheren Begründung wurde auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Der berichtigte Lohnzettel weist einen anderen Betrag an anrechenbarer Lohnsteuer…
…darstellen. Hingegen bilden nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. UFS [Wien], Senat 7, 17.7.2006, RV/0429-W/06, ebenfalls zu einem übermittelten berichtigten Lohnzettel). Dass dem…
…dass die Abgabenbehörde erst nach Ergehen der Berufungsvorentscheidung vom 26. Juni 2002 erstmals Kenntnis vom Inhalte des geänderten (berichtigten) Lohnzettels erlangte. Diese Tatsache ist für die Abgabenbehörde als "neu hervorgekommen" zu qualifizieren, zumal diese im Zeitpunkt der Erlassung der besagten Berufungsvorentscheidung zwar existent war (die…
…Juni 2004 langte dagegen beim Finanzamt eine Berufung ein, in der unter Wiederholung der im Antrag vorgebrachten Argumentation zusätzlich die Ausstellung eines berichtigten Jahreslohnzettels begehrt wurde, aus dem sich die steuerpflichtigen Bezüge mit ATS 713.615,00 statt bisher ATS 714.586,00 ergeben. In…