…einschließlich ihrer Instandsetzung und Regulierung (Code 6301)" Gemäß Art. 555 Abs.3 ZK-DVO ist, wenn die Veredelungsvorgänge im Rahmen eines Lohnveredelungsvertrages zwischen zwei in der Gemeinschaft ansässigen Personen durchgeführt werden, der Antrag vom Auftraggeber oder in seinem Namen zu stellen. Am 2. Und 3…
…für die wirtschaftlichen Voraussetzungen im Sinne des Art. 552 Abs. 1 lit. a Punkt i) ZK-DVO lässt sich erkennen, dass eine Lohnveredelung beantragt wurde. Bei der aktiven Veredelung handelt es sich nach Art. 84 Abs. 1 lit. b ZK um ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher…
…1999 von der Bw. angeschaffte Maschinen - die vom verbundenen Unternehmen O.I. bereits vor ihrer Übertragung im Jahr 2000 im Rahmen einer Lohnveredelung zur Produktion von Müllsäcken eingesetzt wurden. Dass diese Maschinen in Summe eine Fertigungsstraße zur Erzeugung von Müllsäcken ergeben mögen, ändert nichts daran…
…Dabei wurde festgestellt, dass das gegenständliche Unternehmen in den Jahren 2001 bis 2003 den tschechischen Firmen Y. Stoffe zur Lohnveredelung geschickt hat. Bei diesen Firmen wurden die Stoffe in verschiedene Größen abgepasst und abgenäht. Bei der Wiedereinfuhr dieser Stoffe wurden auf der dem Zollamt vorgelegten…
…verfügt, in einer dieser Hallen sei die Maschine gestanden. Die Bw. habe Kunststoffabfälle gesammelt und an die O.I. geliefert, welche in Lohnveredelung das Material verarbeitet habe. Das erzeugte Produkt sei - unabhängig von seiner Qualität - wiederum von der Bw. übernommen worden, die Fa. O.I…
…würde. Der Vertreter der Amtspartei entgegnet, er sei der Auffassung, dass keine Fabrik vorliege, da nichts hergestellt werde und auch keine Lohnveredelung stattfinde, sondern es werde verteilt. Aus diesem Grund erscheine die Einstufung als Lagerhalle richtiger. Es werde gelagert und zwar für kurze Zeit. In…
…Angaben der Einfuhrwaren so genau sein, dass die Einzelheiten betreffend den Ersatz durch äquivalente Waren feststellbar sind (siehe Pkt. 6.2. dieser Anlage). Feld 37: 5100 3 (Eigenveredelung), 5100 4 (Lohnveredelung) Feld 44: GZ. der Bewilligung, Art der Sicherheitsleistung, Art der Nämlichkeitsfesthaltung, Wiederausfuhrfrist nach Art…
…Aktenvermerk des Sachbearbeiters vom 2. Februar 1999 nur die Möglichkeiten einer aktiven Veredelung ohne formelles Bewilligungsverfahren erörtert wurden und da es sich um keine Ausbesserung bzw. Lohnveredelung gehandelt hat, als Alternative die Inanspruchnahme der Wertgrenze von 300.000 Euro genannt worden sei. Über den KN-…
…ersucht, eine entsprechende Fallfahndung durchführen zu lassen. Derartige Auswertungen werden üblicherweise auch von der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll in der Prüfungsphase veranlasst. Da die ausgeführten Waren im Drittlandsgebiet lediglich verpackt worden sind (Lohnveredelung) und dort keine Waren hinzugefügt wurden, sollte die Eigenmasse (Gewicht bzw. Masse…
…Gemäß § 6 Abs. 1 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 fallenden Umsätzen steuerfrei: Z 1 die Ausfuhrlieferungen (§ 7) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr. Eine Ausfuhrlieferung (§ 6 Abs. 1 Z 1) liegt gemäß § 7 Abs. 1 vor…
…echt oder unecht) befreit wären. Die Bw hat im gesamten Verfahren nichts Gegenteiliges behauptet, so dass der unthematisiert gebliebenen Frage, ob etwa neben steuerpflichtigen Leistungen auch Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 6 Abs 1 Z 1 UStG) erbracht wurden, nicht nachzugehen war. - Zusätzliche Vorsteuern waren…
…hat zudem das ausschließliche Recht, die von ihr hergestellten und in Ungarn verbliebenen Farben in Ungarn zu vertreiben und ist berechtigt, für die Dauer dieser Lohnveredelungstätigkeit ohne Gegenleistung das Markenzeichen "T." zu benützen. Nach dem Geschäftsbericht der SH. vom 16. März 1992 oblag es dieser…
…Da die nun vom Kunden geforderten Frachtpreise kaufmännisch nicht tragbar waren, verlor die Spedition wichtige Kunden. Der seit 1994 betriebene Aufbau einer GmbH in der Slowakei für Lohnveredelungsarbeiten erlitt Mitte 1995 einen Rückschlag, da eine weitere Zusammenarbeit mit den bisherigen slowakischen Partner finanziell nicht weiter…