…bereits hingewiesen wurde, nicht behauptet, sie habe sich spezifische Fachliteratur für Buchhändler angeschafft. Sie hat aber die beruflichen Gründe für die Anschaffung der Literatur eingehend dargelegt. Das Finanzamt hat sich mit dem Vorbringen bis dato inhaltlich nicht auseinandergesetzt. Die Bw hat mehrfach betont, nicht als…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diesen Bescheid innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob Portokosten und Literaturausgaben bei der Bw. im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bezirksrätin Werbungskosten darstellen, und ob Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen…
…Thermopapier handle. Die Maestro-Belege seien gut lesbar. Wie vom Finanzamt im Ersuchen um Ergänzung vom 20.6.2011 angeführt, würden im Studienbericht des IFES für die private Lebensführung Literaturausgaben in Höhe von 300,00 € brutto errechnet. Da sei für sie nachvollziehbar. Allerdings wäre…
…jener Aufwendungen, die vom Bw in der Werbungskostenaufstellung unter dem Titel "Fachliteratur" geltend gemacht wurden, hat das Finanzamt ausgeführt, dass Kosten für Literatur, die auch für nicht in der Berufssparte tätige Personen von allgemeinem Interesse sein könnten, selbst dann keine Werbungskosten darstellen würden, wenn aus…
…das Angebot angemessen. Wesentlich für berufliche Fortbildung sei, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten im bisherigen Beruf verbessert würden. Dies sei im Bereich der Literatursuche, der Aktualisierung der Unterrichtsmaterialien und der Vorbereitung derselben besonders essentiell. Daher seien die Fahrtkosten zu diesen Fachgeschäften Werbungskosten. Es werde daher…
…das Angebot angemessen. Wesentlich für berufliche Fortbildung sei, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten im bisherigen Beruf verbessert würden. Dies sei im Bereich der Literatursuche, der Aktualisierung der Unterrichtsmaterialien und der Vorbereitung derselben besonders essentiell. Daher seien die Fahrtkosten zu diesen Fachgeschäften Werbungskosten. Es werde daher…
…Wenngleich der Bw. soweit gefolgt werden kann, dass ein solcher Bezug nahe liegt, vermag der Hinweis auf den Titel des Buches allein noch keinen derart ausreichenden Bezug zur Literaturgeschichte herzustellen, dass - in steuerlicher Hinsicht - von Fachliteratur iSd § 16 Abs. 1 Z 7 EStG ausgegangen werden…
…bei der Abgrenzung beruflichen Aufwandes von privatem Aufwand (im anderen Zusammenhang), habe der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass die Anschaffung von Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit bestimmt sei, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung seien…
…und wer diese Fortbildungsveranstaltung durchgeführt habe und welche Kenntnisse oder Fähigkeiten durch den Besuch dieser Veranstaltung erworben worden seien, beziehungsweise inwieweit diese beruflich Verwendung finden würden. Betreffend der Literatur und des angeschafften Materials wurde ersucht, Belege vorzulegen beziehungsweise Angaben zu machen, aus denen ersichtlich sei…
…der seine Arbeit gut machen möchte, unerlässlicher Bestandteil der Weiterbildung. Das bestätige ich hiermit noch einmal. (2) Was die beanstandete Literatur angeht, so möchte ich betonen, dass moderner Fremdsprachenunterricht nicht heißt: Lehrbuch von Seite 1 bis 100 durcharbeiten und das wars und jedes Jahr mit…
…für Literatur ("Lebenserfahrung des Säuglings") im Betrag von 39,10 € sowie das "große Pendlerpauschale" für eine Entfernung (einfache Fahrtstrecke) über 60 km (2.797,50 € abzüglich Pendlerpauschale laut Steuerakt 90,00 € = 2.707,50 €) als Werbungskosten geltend gemacht. Mit Vorhalt…
…wird auf die Ausführungen zu Pkt. 1. der Berufungsentscheidung verwiesen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes begründet die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abziehbare Kosten der Lebensführung…
…Zeitschriftenstudium 28.Juni | | | | UB Wien | Zeitschriftenstudium 1.Juli | | | | FU/TU/Hu Berlin | Recherchen 4.-7.Juli | | | | UB Wien | Literaturrecherchen 16.September | | | In der Folge wurde der Bw…
…auf eine vertretbare Rechtsansicht stütze. Höchstgerichtliche Entscheidungen zu den Rechtsgeschäftsgebühren seien nicht vorhanden. Die Anwendbarkeit des § 33 TP 17 GebG auf Hausverlosungen sei nach der in der Berufung zitierten herrschenden Literaturmeinung nicht gegeben. Der Bw. habe nicht davon ausgehen können, dass eine Rechtsgeschäftsgebühr auch bei…
…2001/13/0238 betreffend Kosten einer Theatermanagerin für Theaterkarten). Innerhalb des weiten Bereiches möglicher Arbeitsmittel gibt es solche, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen. Zu ihnen zählt man etwa Literatur allgemeiner Art, Zeitschriften allgemeiner Art, bürgerliche Kleidung oder auch Tonträger (CD´s) und MP3-Player…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) hat in der elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung 2007 u.a. Literaturaufwendungen (66, 19 €) als Werbungskosten sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit einer auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht…
…In einer gegen den Bescheid eingebrachten Berufung wurde eingewendet, dass die Zahnbehandlung in direktem Zusammenhang mit der Behinderung stünde. Außerdem wurde die Literatur als "Fachliteratur" in Zusammenhang mit Heilversuchen erklärt. Ergänzend wurde die Bestätigung einer Zahnärztin vorgelegt, dass die Berufungswerberin seit 7 Jahren unter Migräneanfällen…
…vom Unabhängigen Finanzsenat am 28.3.2012 abgewiesen und das Verwaltungsgerichtshofverfahren am 28.6.2012 eingestellt. Die Berufungsentscheidung UFS 28.3.2012, RV/1138-L/10 hat sich mit der Literatur zum Thema Hausverlosung auseinandergesetzt. Ein von der Bw. als maßgeblich angeführter Artikel ist Gregorich…
…§ 20 Abs. 1 EStG 88 nicht absetzbar. 2. Literatur, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichteigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, stellt keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben dar. Daran…
Dem Finanzamt ist aus nachstehenden Gründen dennoch darin zu folgen, dass es sich bei diesen Aufwendungen um dem Abzugsverbot unterliegende Repräsentationsaufwendungen iSd. § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 handelt. Unter Repräsentationsaufwendungen fallen alle Aufwendungen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. im…