…dieser Eigentumsanspruch durch den Zugewinnausgleich ermittelt. Die Berufungswerberin könne somit nicht erben, was ihr bereits gehöre. Diese Sachlage träfe auch auf die in Österreich gelegene Immobilie zu. Durch den Zugewinnausgleich wäre die Berufungswerberin bereits Eigentümerin der Hälfte des Grundstückswertes. Die Bemessungsgrundlage für den Progressionssteuersatz mindere…
…in der Höhe von S 61.172,--, welche nicht mit dem inländischen Liegenschaftsvermögen in einer wirtschaftlichen Beziehung stehen, abzuziehen, so dass die Schulden und Lasten, welche nach § 20 Abs. 5 Satz 2 ErbStG abzugsfähig bleiben, S 2,055.290,12 betragen. Unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich…
…Schuld", die auf das nach Art. 5 DBA zu behandelnde bewegliche Vermögen anzurechnen ist, welches wiederum - anders als das Liegenschaftsvermögen nach Art. 3 im Gelegenheitsstaat - in dem nach Art. 5 Z 2 DBA bezeichneten Wohnsitzstaat zu besteuern ist. Als dieser im Gegenstandsfall maßgebende Wohnsitzstaat, zu…
…vor. Gegen diesen Bescheid wurde die Berufung eingebracht, mit der Begründung, dass nur das Liegenschaftsvermögen in Österreich zu versteuern sei, da der Erblasser seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland und keinen Wohnsitz in Österreich gehabt hätte. Auch wäre unklar, warum der im Bescheid angesetzte Wert des…
…vor. Gegen diesen Bescheid wurde die Berufung eingebracht, mit der Begründung, dass nur das Liegenschaftsvermögen in Österreich zu versteuern sei, da der Erblasser seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland und keinen Wohnsitz in Österreich gehabt hätte. Auch wäre unklar, warum der im Bescheid angesetzte Wert des…
…eventuell in der Schweiz der Mittelpunkt des Lebensinteresses gewesen sei, möge auf Grund der persönlichen Umstände (Scheidung) und des Arbeitsverhältnisses sein. Zum Zeitpunkt seines Ablebens sei der Erblasser jedenfalls nicht mehr für die Firma N tätig gewesen, sodass durch das Firmen- und Liegenschaftsvermögen in Österreich…
…2004. Zwischen dem Jahre 2000 und 19. Feber 2004 wurden auf den Namen der Bf. und ihrer Adresse in C. in X.-Boutiquen in Österreich und Deutschland an 75 Tagen X.-Produkte eingekauft. Im Jahre 2000 an 11 Tagen, im Jahre 2001 an 21 Tagen…
…Unbilligkeit keine Feststellungen getroffen werden konnten. Zur sachlichen Unbilligkeit führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass die Vorschreibung der gegenständlichen Einkommensteuern eine Auswirkung der derzeitigen österreichischen Steuergesetzgebung sei, welche alle Abgabepflichtigen in derselben Lage gleich treffen würden. Die Rückforderung der Lohnsteuer resultiere aus den Freibetragsbescheiden…
…2004. Zwischen dem Jahre 2000 und 19. Feber 2004 wurden auf den Namen der Bf. und ihrer Adresse in C. in X.-Boutiquen in Österreich und Deutschland an 75 Tagen X.-Produkte eingekauft. Im Jahre 2000 an 11 Tagen, im Jahre 2001 an 21 Tagen…
…2004. Zwischen dem Jahre 2000 und 19. Feber 2004 wurden auf den Namen der Bf. und ihrer Adresse in C. in X.-Boutiquen in Österreich und Deutschland an 75 Tagen X.-Produkte eingekauft. Im Jahre 2000 an 11 Tagen, im Jahre 2001 an 21 Tagen…
…2004. Zwischen dem Jahre 2000 und 19. Feber 2004 wurden auf den Namen der Bf. und ihrer Adresse in C. in X.-Boutiquen in Österreich und Deutschland an 75 Tagen X.-Produkte eingekauft. Im Jahre 2000 an 11 Tagen, im Jahre 2001 an 21 Tagen…
…2004. Zwischen dem Jahre 2000 und 19. Feber 2004 wurden auf den Namen der Bf. und ihrer Adresse in C. in X-Boutiquen in Österreich und Deutschland an 75 Tagen X-Produkte eingekauft. Im Jahre 2000 an 11 Tagen, im Jahre 2001 an 21 Tagen…
…2004. Zwischen dem Jahre 2000 und 19. Feber 2004 wurden auf den Namen der Bf. und ihrer Adresse in C. in X-Boutiquen in Österreich und Deutschland an 75 Tagen X-Produkte eingekauft. Im Jahre 2000 an 11 Tagen, im Jahre 2001 an 21 Tagen…
…Fahrzeug VW Sharan, welches ab 3. Juli 2009 auf seine Mutter zugelassen wurde, im verfahrensgegenständlichen Zeitraum in Österreich der Kraftfahrzeugsteuer unterlegen ist. Gemäß § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen…
…ansieht, erkennt man, dass die Quellensteuer in Höhe von 2.184,- SFr. genau 4% des Bruttoerwerbes von 54.600,- SFr. ausmacht. Das deutet darauf hin, dass der Berufungswerber wie ein Grenzgänger aus Österreich behandelt wurde. Wenn ich gefragt werde, wer diese Lohnausweise ausgearbeitet hat, so…
…Schweiz unterzeichneten Änderungsprotokoll, das ab dem 1.1.2006 in Wirkung trat, entfiel u. a. der Abs. 4 des Artikel 15 DBA CH, die sogenannte "Grenzgängerregelung". Das bringt auf österreichischer Seite eine Ausdehnung des Anrechnungsverfahrens auf sämtliche Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gemäß Art. 15 Abs…
…1977, BStBl II 425). Hinsichtlich der in Australien gelegenen Liegenschaften kam jedenfalls nicht das österreichische Erbrecht mit seinen starren Erbquoten zur Anwendung und stand daher im Zeitpunkt des Erbfalles noch nicht fest, mit welchem Anteil jeder der drei Erben vom Wert des australischen Liegenschaftsvermögen partizipiert…
…Anteil des Liegenschaftsvermögens am gesamten ausländischen Vermögen von Frau Erblasserin betrage rund 94 %, sodass dieser Anteil bei der Berechnung der Steuer in Österreich in Abzug zu bringen sei und die Steuer neu festzusetzen sei. Beigelegt wurde die beglaubigte Übersetzung eines Schreibens des Notars in Genf…
…in den seit 1988 durchgeführten Vorprüfungen auf das Vorliegen von Liegenschaftsvermögen seiner Familie im Iran verwiesen und dieses auf Aufforderung der Prüfungsorgane auch konkretisiert. Auch die Veräußerung dieses Vermögens und Verwendung für Zwecke seines österreichischen Unternehmens hatte er bei diesen Prüfungen ähnlich erläutert wie in…
…Reinnachlass nach Gegenüberstellung im Betrag von (berichtigt) S 864.022,66 festgestellt. Daneben war nach dem Akteninhalt noch ausländisches Liegenschaftsvermögen in Finnland vorhanden. Zu den vom Erblasser mit Kaufvertrag vom 17. Dezember 1997 um den Preis von S 300.000 verkauften Fahrnissen auf der Liegenschaft…