…steuerfreien Schmutzzulage in Höhe von 20 Prozent jedenfalls als gerechtfertigt erscheinen. 2. Müllwagenfahrer: AI war im strittigen Zeitraum als Müllwagenfahrer beschäftigt. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz schenkt dem Vorbringen der Berufungswerberin Glauben, dass sich die Verwendung des Kraftfahrers im Müllbereich nicht im Lenken des Fahrzeuges erschöpft…
…Tätigkeit von Müllwagenfahrern durchaus den begünstigten Arbeiten gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 zugeordnet werden (desgleichen CNC-Fräser, RV/0058-F/04 vom 10.11.2004). Im vorliegenden Fall sind die Arbeitnehmer bei der Bw. als Kraftfahrer beschäftigt. Die Haupttätigkeit eines Kraftfahrers ist das Lenken…
…des Arbeitnehmers und seiner Kleidung. Diese Feststellung deckt sich im Übrigen mit den Erfahrungen und Kenntnissen der Mitglieder des erkennenden Senats bei der Arbeitsverrichtung von Lenkern (und Beifahrern) bei anderen Entsorgungsbetrieben. In diesem Zusammenhang sei auch auf den Bescheid des Amtes der Z Landesregierung verwiesen…
…GmbH, Milchsammelfahrten für die Molkerei durchzuführen, durch den Standort bzw. Betriebsstätte erst ermöglicht wurde. Im Einzelnen: 1) Grundsätzlich würden sich Lenker von Lkws schon aufgrund ihrer Tätigkeit nicht dauerhaft am Ort einer Betriebsstätte aufhalten. Schließlich gehe es ja darum, mit dem Lkw Transportfahrten zu verrichten…
…Streifendienstes festgestellt worden, dass der streitgegenständliche PKW vor dem Haus StraßeZ zum Parken abgestellt worden sei. Von einer früheren Amtshandlung im Jahr 2008 sei bekannt, dass der Lenker und Besitzer des Fahrzeuges der Berufungswerber sei. Dieser wohne bereits seit 1995 in Wels. Der Berufungswerber habe…
…1988). Diese abgabenrechtlichen Begriffsumschreibungen stimmen inhaltlich im Wesentlichen mit der von der herrschenden Lehre vertretenen Terminologie des Handelsrechtes überein (vgl. Stoll BAO Kommentar Band 2, Ausgabe 1994 § 124 Seite 1378). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Fahrtenbuchführung ist für Dienstnehmer, die als Lenker von Kraftfahrzeugen beschäftigt sind…
…die Nichtgestellung damit zu rechtfertigen, dass der bei der streitgegenständlichen Fahrt eingesetzte Lenker auf seinem Weg zum genannten Unternehmen die Grenzüberschreitung nicht erkennen habe können, nichts zu gewinnen. Von der Bf. unbestritten ist, dass die Waren nicht bei der Bestimmungsstelle gestellt worden sind und im…
…E 24.10.2000, 2000/14/0091) bildet bei Transportunternehmen nach dem Betriebstypus der Fuhrpark alleine die wesentliche Betriebsgrundlage, sowohl wenn der Betrieb gewerblich Lkws ohne Beistellen von Lenker vermietet als auch wenn der Betrieb selbst damit Transporte durchführt. Wesentlich ist, dass mit dem vorhandenen…
…mittels heimlicher undeklarierter Beifracht zu der in den Fracht- und Zollpapieren als Gesamtladung ausgewiesenen Tarnladung eines Lastkraftfahrzeuges insoweit mitgewirkt haben, dass dafür von FrP die dafür erforderlichen Lastkraftfahrzeuge und Lenker und von GeA die dazu erforderlichen Konzessionen zur Verfügung gestellt wurden. Der Bf wird beschuldigt…
…dem Vorbringen der BW im bisherigen Verfahren und ist als Ergebnis des Ortsaugenscheines bei der BW nach diesem Termin als Sachverhalt auch vom FA nicht mehr in Zweifel gezogen worden. Der LKW Lenker hat von den Fahrzeiten her eine vorgeschriebene Pause nach 4 ½ Stunden…
…anfertigt, worin der Name des Lenkers, das Datum des Betriebstages, das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeuges, der Kilometerstand des Fahrzeuges bei Übernahme und Rückgabe einzutragen ist. Diese Abschreibeblätter übergibt der Fahrzeuglenker dem Betriebsinhaber, damit dieser die von einem Kfz gefahrenen Kilometer pro Tag feststellen kann. Aus…
…allerdings bestritten, Kenntnis vom eröffneten Versandverfahren gehabt zu haben und behauptet, dem Lenker des von ihr eingesetzten Beförderungsmittels sei von Seiten der Absenderin ein verschlossenes Kuvert übergeben worden, wobei der Lenker davon ausgegangen sei, in diesem Kuvert hätten sich die Fahrzeugpapiere befunden. Erst im Nachhinein…
…allerdings bestritten, Kenntnis vom eröffneten Versandverfahren gehabt zu haben und behauptet, dem Lenker des von ihr eingesetzten Beförderungsmittels sei von Seiten der Absenderin ein verschlossenes Kuvert übergeben worden, wobei der Lenker davon ausgegangen sei, in diesem Kuvert hätten sich die Fahrzeugpapiere befunden. Erst im Nachhinein…
…allerdings bestritten, Kenntnis vom eröffneten Versandverfahren gehabt zu haben und behauptet, dem Lenker des von ihr eingesetzten Beförderungsmittels sei von Seiten der Absenderin ein verschlossenes Kuvert übergeben worden, wobei der Lenker davon ausgegangen sei, in diesem Kuvert hätten sich die Fahrzeugpapiere befunden. Erst im Nachhinein…
…allerdings bestritten, Kenntnis vom eröffneten Versandverfahren gehabt zu haben und behauptet, dem Lenker des von ihr eingesetzten Beförderungsmittels sei von Seiten der Absenderin ein verschlossenes Kuvert übergeben worden, wobei der Lenker davon ausgegangen sei, in diesem Kuvert hätten sich die Fahrzeugpapiere befunden. Erst im Nachhinein…
…04.06.2004 (Arb.Bg. 12 und 13) ersuchte die Prüferin den Bw. hinsichtlich der fallweise beschäftigten und im nachhinein angemeldeten Lenker 1a) um die Vorlage von Auszahlungsbelegen bzw. Bestätigungen der Fahrer über den erhaltenen Lohn, 1b) um Darstellung, wie die entsprechenden Löhne in der…
…vermag daher auch mit dem Versuch, die Nichtgestellung damit zu rechtfertigen, dass der bei der streitgegenständlichen Fahrt eingesetzte Lenker auf seinem Weg zum genannten Unternehmen die Grenzüberschreitung nicht erkennen habe können, nichts zu gewinnen. Von der Bf. unbestritten ist, dass die Ware nicht bei der…
…die Nichtgestellung damit zu rechtfertigen, dass der bei der streitgegenständlichen Fahrt eingesetzte Lenker auf seinem Weg zum genannten Unternehmen die Grenzüberschreitung nicht erkennen habe können, nichts zu gewinnen. Von der Bf. unbestritten ist, dass die Waren nicht bei der Bestimmungsstelle gestellt worden sind und im…
…vom eröffneten Versandverfahren gehabt zu haben. Sie behauptet, dem Lenker des von ihr eingesetzten Beförderungsmittels sei von Seiten der Absenderin ein verschlossenes Kuvert übergeben worden, wobei der Lenker davon ausgegangen sei, dass sich in diesem Kuvert Fahrzeugpapiere befunden hätten. Erst im Nachhinein sei davon auszugehen…
…die diesbezüglich diesen Zahlungen zugrundeliegenden schriftlichen Werkverträge vorzulegen. Bezüglich der strittigen Vorsteuerbeträge wurde der Bw. mitgeteilt, dass hinsichtlich der folgenden namentlich mit Anschrift angeführten Lenker, die Betriebsprüfung anhand von Computer-Abfragen festgestellt habe, dass keine der genannten Personen umsatzsteuerlich erfasst war bzw. eine Verzichtserklärung gemäß …