…: Die Bw. ist eine geschäftsleitende Holding, die für den Unternehmensverband Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie zentrale Verwaltungsagenden erfüllt. Der Geschäftsführer Herr M.M. ist für die Produktion in allen Tochtergesellschaften und für die Finanzen verantwortlich. Der zuständige Vorstandsdirektor entscheidet, welche Aufträge auf welchen Druckmaschinen produziert werden…
…S. 665 und Stoll in FS Bauer (gemeint: S. 333) die Tochtergesellschaft in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Muttergesellschaft stehen. Ist der Organträger eine "reine" Holdinggesellschaft, begründe dies noch keine wirtschaftliche Unterordnung, wohl aber bei Übernahme von Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie von zentralen wirtschaftlichen Tätigkeiten…
…S. 665 und Stoll in FS Bauer (gemeint: S. 333) die Tochtergesellschaft in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Muttergesellschaft stehen. Ist der Organträger eine "reine" Holdinggesellschaft, begründe dies noch keine wirtschaftliche Unterordnung, wohl aber bei Übernahme von Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie von zentralen wirtschaftlichen Tätigkeiten…
…Gem. RZ 381 sind bei einer geschäftsleitenden Holding, die für den Unternehmensverband Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie zentrale Verwaltungsagenden erfüllt, die Organschaftsvoraussetzung im Einzelfall zu prüfen. Die geschäftsleitende Holding generell ausschließende Judikatur ist in dieser Form nicht maßgebend. Im zu Grunde liegenden Fall ist die Obergesellschaft…
…20. November 2002 ausführt, mit der Aufgabe der "Beschaffung und Verwaltung des Fuhrparks" eine "Holdingverwaltungsaufgabe" von der A Holding AG übernommen. Die Frage, ob eine solche geschäftsleitende Holding, die für den Unternehmensverband Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie die zentralen Verwaltungsagenden erfüllt, als Organträgerin in Betracht kommt…
…GmbH als betriebsführende Gesellschaft und der Mitunternehmeranteile als Teil dieser zu beurteilen ist. Die Betriebsprüfung verweist zur Beurteilung des gegenständlichen Sachverhaltes hingegen in ihrem Bescheid nur auf Rz 381 KStR. Diese Bestimmung verweist jedoch darauf, dass das Vorliegen der Leitungs- und Lenkungsaufgaben am konkreten Einzelfall…
…bei einer geschäftsleitenden Holding, die für den Unternehmensverband Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie zentrale Verwaltungsagenden erfüllt, die Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen. Im vorliegenden Fall übt die sog. "geschäftsleitende Holding" nur Leitungs- und Lenkungsaufgaben aus, zentrale Verwaltungsagenden, die entsprechendes Personal und Betriebsmittel erfordern, liegen nicht vor…
…im Schriftsatz vom 20. November 2002 ausführt, mit der Aufgabe der "Beschaffung und Verwaltung des Fuhrparks" eine "Holdingfunktionsaufgabe" von der Bw. übernommen. Die Frage, ob eine solche geschäftsleitende Holding, die für den Unternehmensverband Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie die zentralen Verwaltungsagenden erfüllt, als Organträgerin in Betracht…
…in Zusammenhang stehenden Kosten selbst zu tragen hat sowie von ihm nicht entnommene Beträge (Guthaben auf dem Verrechnungskonto) seitens der Berufungswerberin mit 3% zu verzinsen sind. Mit Gesellschafterbeschluss [Datum5] wurde der als Geschäftsführer auszuübende Aufgabenbereich auf die zusätzliche Leitung und Führung der [Betriebe2+3] ausgeweitet…
…zusammengefasst damit, dass GF. Leitungsaufgaben in der Spenglerei in 1xxx Wien und sämtliche Leitungs- und Verwaltungsaufgaben in der Mechanikerwerkstätte in 1yyy Wien oblegen seien. In 1yyy Wien sei überhaupt kein Personal im "unproduktiven" Bereich tätig gewesen. Dem ist entgegenzuhalten, dass in 1yyy Wien auch im…
…der Bw im Streitjahr keine Leitungs- und Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Dem diesbezügliche Parteienvorbringen wird Glauben geschenkt, da die Zielvereinbarungs- und Zielerreichungsprotokolle weder Mitarbeiter noch eine Führungsspanne ausweisen. Das Ziel der Außendiensttätigkeit des Bw war die (unmittelbare) Verbesserung der Geschäftsbeziehungen und die Herbeiführung von Geschäfts- und Vertragsabschlüssen…
…Leitung der Personalverrechnung betrauten Angestellten eines Wiener Unternehmens der Modebranche. Während das Finanzamt die Kosten mit dem Hinweis, dass die fraglichen Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinen Interesse seien oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung, wie Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Kommunikation und…
…Tatbestandsmerkmalen des § 47 Abs. 2 EStG 1988 - dem Tätigwerden unter der Leitung des Arbeitgebers einerseits und der Verpflichtung, die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen andererseits - gemeinsam ist - wie bereits oben ausgeführt worden ist - das "Tätigwerden unter dem Willen eines anderen" (VwGH vom 9. Dezember 1980…
…wenn eine Person unter der Leitung des Arbeitgebers stehe und sich dem geschäftlichen Organismus desselben eingliedere. Im gegenständlichen Fall sei der Geschäftsführer nicht als Dienstnehmer zu beurteilen, da er in seiner Haupttätigkeit für die Gesellschaft als Ziviltechniker für technische Chemie Gutachter und einzig Zeichnungsberechtigter lt.…
…ab, dass es sich bei den im Vertrag erwähnten Aufgabengebiete des W um Tätigkeiten gehandelt habe, die von diesem in einem erheblichen Ausmaß nur unter Leitung und Einbeziehung in die geschäftlichen Strukturen der Berufungswerberin erbracht werden konnten. Eine gänzliche persönliche Weisungsfreiheit könne nicht angenommen werden…
…Vertretung und Zeichnung", obliegt dem Vorstand gemäß Absatz 1 die Leitung der Genossenschaft, die unstreitig nicht im Eigentum der Bw. steht. Dem Vorstand obliegt gemäß § 23 Abs. 5 der Statuten die Vertretung der Raiffeisenkasse in den Angelegenheiten des § 23 (1), in welchem die einzelnen Leitungsaufgaben…
…Leitungsaufgaben übertragen bekommen. Wenn nun die Bw. ihre im Jahr 2011 begonnene Tätigkeit bei der ÖBB Postbus GmbH erwähnt, um damit die Notwendigkeit ihrer Bildungsmaßnahmen aus dem Jahr 2007 zu begründen versucht, dann ist einzuwenden, dass die gesetzliche Bestimmung einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Bildungsmaßnahme und…
…Tätigkeit als Konsulent im Rahmen eines Konsulentenvertrages für G in Österreich. In Ungarn, ist meine Aufgabe die aktive Leitung des Verkaufsteams und die Vertretung der Firma nach außen. Darüberhinaus nehme ich allgemeine Leitungsaufgaben war und bin als Vertreter des Arbeitgebers für die ung. Mitarbeiter zuständig…
…sich u.a. Zielgruppe, Ziele, Themen, Methoden und Leitung des Seminars "Sinnorientierte Persönlichkeitsbildung" ergaben, vorgelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. November 2004 wurde das Berufungsbegehren abgewiesen und in der gesonderten Begründung vom 26. November 2004 im Wesentlichen darauf verwiesen, dass Auslandseinkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…der Fahrschule in A. ist der Bw. ausschließlich für die kaufmännische und organisatorische Leitung verantwortlich. Beweiswürdigung Die vorstehenden Feststellungen stützen sich zum einen auf den Inhalt der Verwaltungsakten, zum anderen auf das Vorbringen in der mündlichen Berufungsverhandlung. Sie sind nicht strittig. Rechtsgrundlagen § 11a EStG 1988…