…vorgebracht, dass bei Ansatz der fehlenden Aufwandspositionen (Mietausfall, Reparaturen) auch "fehlende Einnahmen in Form der in der Planungsrechnung nicht eingerechneten Umsatzsteuer ab dem Jahr 2009 (wegen der dann auslaufenden Bindung an den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung) anzusetzen" seien. Der Kreditvertrag habe die Rückzahlung…
…Reparaturen)? Nachweise Beschäftigungsverhältnisse C.M-D Nach den im Akt aufliegenden Unterlagen, war Frau C.M-D in den Jahren 1996 und 1997 bei folgenden Dienstgebern beschäftigt: | | | ORT | Dienstgeber | 01.12.1995 | 31.03.1996 | | I.R…
…mit dem Leistungsort des geprüften Bereiches versehen waren. Aufgrund dieser Feststellungen seien 1993 bis 1998 betraglich ca. 70 % der Aufwendungen für Reparaturen und Instandsetzungen überprüft und dann durch Schätzung ermittelt worden. Bei der Schätzung seien auf Grund des "statistischen Verfahrens" 60 % der nicht unmittelbar zuordenbaren…
…aufgenommen wurde. Er kann daher nicht bei den Einkünften aus dem Weinbaubetrieb geltend gemacht werden. Hinsichtlich der für Reparaturen, Zinsen und AfA geltend gemachten Aufwendungen wird auf die unten angeführten Erwägungen (siehe Punkt "Haus - Vorsteuern") verwiesen. Die Einkünfte aus dem Weinbaubetrieb werden daher wie folgt…
…in Höhe von 1.971,00 €." Festzustellen ist, dass bei der Prognoserechnung nur geschätzte Einnahmen und Ausgaben für AfA und Zinsen enthalten sind mit Ausnahme der Jahre 1998, in dem auch Beratungskosten, 1999, in dem sonstige Ausgaben, 2000, in dem Reparaturkosten, 2001 und 2002…
…Demnach handelt es sich bei diesen Einnahmen um in Österreich nicht steuerbare Umsätze . Herr B. seinerseits nimmt die Leistung weiterer Unternehmen (z. Teil auch von solchen mit Sitz in Österreich) in Anspruch, die letztlich diese Montagearbeiten oder Reparaturarbeiten ausführen. Diese österreichischen Unternehmen stellen ihre Leistung…
…die Reparatur des Autos in die Firma zu investieren oder einen Kredit aufzunehmen. Die Gesellschafter hätten über € 100.000,00 Eigenkapital in die Bw. investiert und keinen Gesamtüberschuss erwirtschaften können. Dies ist bei Betätigungen im F&E Bereich zwar nicht ungewöhnlich aber bei der…
…Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: Nach Z 1 leg. cit. die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Nach Z 2 lit. a…
…etc.) unter Angabe des Leistungsortes angeführt wird, jedoch genaue Angaben bezüglich des Leistungsumfanges und des Leistungszeitraumes bzw. -zeitpunktes fehlen. Wie in Ruppe, Kommentar UStG 1994, Zweite Auflage, 1999, Seite 897, Tz. 68 zu § 11 UStG ausgeführt wird, müssen bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der…
…änderte der Bw. seine Aussage: er habe die strittigen Belege dem R.L. gleichzeitig mit Aushändigung der Reparaturentgelte übergeben und dieser habe sie bei der nächsten Reise nach Polen zur Unterschriftsleistung durch M.M. mitgenommen und nach seiner Rückkehr wieder "retour gebracht". Nach Aussage des…
…die am 28. Juli 2005 im Zuge einer Nachschau bzw. bei Überprüfungen durch die Zollbehörden gemachten Angaben hätten nicht der Wahrheit entsprochen, hingegen die zu späteren Zeitpunkten - und unter Beiziehung der steuerlichen Vertreterin - abgegebenen Erklärungen hätten den wahren Sachverhalt wiedergegeben, ist nicht erkennbar. Widersprüche - und…
…geplant. Wenn die Bw. dazu ausführt, dieser sei bei der Reparatur nicht in Planung gewesen und zwischen der Sanierung 1998 und der Errichtung des Brunnens 2002 seien fünf Jahre vergangen, ist darauf hinzuweisen, dass einerseits eine Substitution des Gemeindewassernetzes zu den Planungen der Bw. gehörte…
…unterstellt. Bei den vorliegenden Umsätzen handelt es sich jedoch um Provisionszahlungen aus dem Drittland (Drittland), die aufgrund von der Vermittlung von Wettverträgen erzielt wurden. Sofern die Leistung nicht einem Spezialtatbestand des § 3a UStG zugeordnet werden kann, bestimmt sich der Leistungsort nach der allgemeinen Grundregel des …
…alle Arbeiter ihre Anweisungen von einer Person erhielten. Darüber hinaus ist dem Strafantrag des Zollamtes F zu entnehmen, dass bei den durchgeführten Arbeiten weder eine räumliche noch eine arbeitsspezifische Trennung der einzelnen Firmen bzw. Arbeiter vorhanden gewesen sei. Alle Arbeiter seien bunt gemischt tätig gewesen…
…alle Arbeiter ihre Anweisungen von einer Person erhielten. Darüber hinaus ist dem Strafantrag des Zollamtes F zu entnehmen, dass bei den durchgeführten Arbeiten weder eine räumliche noch eine arbeitsspezifische Trennung der einzelnen Firmen bzw. Arbeiter vorhanden gewesen sei. Alle Arbeiter seien bunt gemischt tätig gewesen…
…muss dem Entstehungsgrund und der Leistungsart gesetzlich aber in dem Maß vorgezeichnet sein, dass sie absehbar und abschätzbar ist. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben: Nach dem gesetzlichen Wortlaut des § 52 SeilbahnG ist die Verpflichtung zur Vornahme von Abtragungsmaßnahmen bei Betriebseinstellung nach ihrem Inhalt…
…Flächen nicht mehr bewirtschaftet. Ebenso wird im Wald keine regelmäßige forstliche Pflege und Nutzung vorgenommen. An Stelle des Stall- und Wirtschaftsgebäudes bei der Liegenschaft R-Straße 32 wurde eine Halle für Abstell- und Reparaturzwecke für Baumaschinen, also für gewerbliche Zwecke, errichtet. Auf einem großen Teil…
…Vorlageantrag bestätigte die Bw grundsätzlich die Ausführungen des Finanzamtes hinsichtlich der Änderung des Leistungsortes, wies jedoch darauf hin, dass der Vorbehalt des § 3a Abs. 6 UStG 1994 hinsichtlich der § 3a Abs. 8 bis 16 UStG 1994 greife, bei welchen das Prinzip des Tätigkeitsortes einschlägig sei…
…klären, in welchem Mitgliedstaat ein Trainer relativ am längsten tätig gewesen sei. Im Zeitpunkt der Leistung sei der Leistungsort offen. Ungelöst sei das Jahr 2004 des genannten anderen Steuerpflichtigen. Weshalb bei 61 Tagen Inlandstätigkeit (24%) und 190 Tagen Auslandstätigkeit (76%), davon 61 Tage Italien, angenommen…
…klären, in welchem Mitgliedstaat ein Trainer relativ am längsten tätig gewesen sei. Im Zeitpunkt der Leistung sei der Leistungsort offen. Ungelöst sei das Jahr 2004 des genannten anderen Steuerpflichtigen. Weshalb bei 61 Tagen Inlandstätigkeit (24%) und 190 Tagen Auslandstätigkeit (76%), davon 61 Tage Italien, angenommen…