…dem Kind in Wien. Weiters habe sie die Absicht, zukünftig eine Erwerbstätigkeit in Österreich aufzunehmen. Somit befinde sich ihr Lebensmittelpunkt in jeglicher Hinsicht jetzt und auch in Zukunft in Österreich. Eine vom Finanzamt daraufhin durchgeführte Meldeamtsanfrage ergab, dass die Bw. seit 17. Juli 2006 bis…
…1860/66; VwGH 8.6.1962, 201/62). Die abkommensrechtliche Frage nach dem Lebensmittelpunkt stellt sich erst in einem zweiten Schritt, nämlich nach der Bejahung eines Doppelwohnsitzes. Nach dem Gesetzeswortlaut kann ein Wohnsitz immer nur dann angenommen werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auf das Beibehalten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Oberrätin Mag. Christine Gruber-Nadlinger, Oswald Heimhilcher und Mag. Robert Steier im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufungen des Bw., vom 2. Mai 2001 gegen die…
berücksichtigen. Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass - wie bereits ausgeführt - bei der Einstufung einer Tätigkeit als Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO II Anlaufverluste generell nicht anzuerkennen sind. In Bezug auf die seitens des Bw. in den Jahren 1996 und 1997 in Österreich…
…Da Herr ... gegen einen Zuzug von meinem Sohn und mir nach ... war, blieb der Lebensmittelpunkt weiterhin in Graz. Trotzdem lebten wir wochenweise bei Herrn ... in seiner Wohnung bis dies aufgrund von Spannungen nicht mehr möglich war (ca. Juni 2009). Ende August 2009 mietete ich dann…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., 1. vom 10. April 2006, gerichtet gegen den (Sammel-) Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. März 2006, betreffend die Rückforderung der für den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis 31. Juli 2004 für die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 18. November 2005, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 15. November 2005, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kindx, für die Zeit ab 1. August 2005…
…in Wt. eine 83qm-Wohnung bewohne, sei von einer Verlegung des Lebensmittelpunktes und damit des ständigen Wohnsitzes nach V. auszugehen. Kosten für einen Zeitwohnsitz seien daher ebenso wenig anzuerkennen wie Aufwendungen für Familienheimfahrten. Unter dem Titel "Umzugskosten" seien weiters Aufwendungen für "Wohnungssuche" und "Übersiedlung" geltend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Bw., vom 6. Juli 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. Juni 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe - für das Kind XY., für den Zeitraum vom 1…
…gasse.... Die Berufungswerberin ist mit ... verheiratet und wohnt auch ihr Ehegatte in der ...gasse, ...Graz. Die Berufungswerberin hat zweifellos seit dem Jahr 2004 ihren Lebensmittelpunkt in Österreich bzw. in Graz. Ihre Heimat besucht sie lediglich einmal im Jahr für maximal eine Woche. Die Berufungswerberin ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 4. Dezember 2007, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 26. November 2007, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind A, für die Zeit ab 1. Juli…
…einer vom Gatten der Bw. eingereichten Arbeitnehmerveranlagung für 2001 stellte das Finanzamt fest, dass sich der Lebensmittelpunkt der Familie von April 2001 bis Mai 2003 nicht in Österreich, sondern in den USA befunden hatte. Der Haushalt in Österreich wurde komplett aufgelöst. Es war nicht vorhersehbar…
…nichts daran, dass es sich dabei um eine Wohnung handelt und meine Mandantschaft seinen Wohnsitz in K. hat. Aufgrund des langjährigen Aufenthalts meiner Mandantschaft in Österreich hat sich auch sein Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagert. Bekannte und Freunde meiner Mandantschaft befinden sich nunmehr in Österreich, sein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 14. Dezember 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. November 2006, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Kinder, jeweils für den Zeitraum vom 1. Jänner 2001 bis 30…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 18. November 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 15. November 2005, betreffend die Abweisung des Antrages vom 14. November 2005 auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind, für die Zeit ab…
…Kraftfahrzeugsteuer in Österreich zu entrichten". Im Vorlageantrag vom 22. März 2009 wird vorgebracht, der dargelegte Sachverhalt sei nicht ausreichend gewürdigt worden. Der überwiegende Lebensmittelpunkt des Bw befinde sich am Zulassungsort in RO. Die eigene Entscheidung, wie der Bw seinen Lebensinhalt gestalte, gewähre ihm die österr…
…Juni 2008 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge, zurückgefordert. In der dagegen fristgerecht durch den bevollmächtigten Vertreter eingebrachten Berufung wird im Wesentlichen unter Hinweis auf vorhandene Meldebestätigungen der ständige Aufenthalt und Lebensmittelpunkt der Kinder im Inland, sowie die Unbilligkeit der Rückforderung behauptet. Im anschließenden umfangreichen…
…festgelegt werden könne, sondern die Berücksichtigung eines längeren Zeitraums erforderlich sein könne. Nach österreichischer Auffassung könne daher im Regelfall bei kurzfristigen Wohnsitznahmen - bis zu zwei Jahren - noch nicht von einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes im Sinne des DBA gesprochen werden (siehe EAS 1747 vom 4. 12…
…Somit ist die Zukunft der Kinder eng mit uns, den Pflegeltern verbunden. Dadurch ist Österreich zu ihrem Lebensmittelpunkt geworden. Gemäß § 8 (1) Z 5, (5) Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) gibt es für Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung die Möglichkeit der Änderung des Aufenthaltszwecks oder der Erlangung einer…
…2000 andauernde mehrjährige eheähnliche Lebensgemeinschaft bestanden hat. Die seit 2000 andauernde Lebensgemeinschaft des Bw. mit Fr. DC und ihrer Tochter dokumentiert den Lebensmittelpunkt des Bw. in Österreich. In Ermangelung eines "Familienwohnsitzes" in Serbien liegt daher keine doppelte Haushaltsführung vor. Daran ändern auch allfällige vom Bw…