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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSG RV/0215-G/08

Mittelpunkt der Lebensinteressen: Beweiswürdigung

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0215-G/08vom 06.06.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 4. Dezember 2007, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 26. November 2007, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind A, für die Zeit ab 1. Juli 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Hinsichtlich des entscheidungswesentlichen Sachverhalts und die relevante Rechtslage und zur weiteren Begründung auch des vorliegenden Bescheides wird auch auf die Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats vom 10. Oktober 2007, RV/0063-G/06, und vom 3. Juni 2011, RV/0345-G/08, und insbesondere auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Mai 2008, 2007/15/0209, verwiesen. Auch in der hier maßgebenden Zeit ab Juli 2004 hat sich die einzige Familienwohnung der Berufungswerberin und ihres Ehegatten in den Vereinigten Staaten befunden und der Ehegatte der Berufungswerberin war durchgehend in den Vereinigten Staaten beschäftigt (vgl. dazu sein auf seiner persönlichen Website veröffentlichtes Curriculum Vitae). Dem Umstand, dass er noch bis November 2004 in Österreich polizeilich gemeldet war, kann dabei keine entscheidungswesentliche Bedeutung zukommen. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage, weshalb die dagegen gerichtete Berufung, wie im Spruch geschehen, als unbegründet abgewiesen werden musste. Graz, am 6. Juni 2011

Normen und Schlagworte

Mittelpunkt der LebensinteressenLebensmittelpunktfreie Beweiswürdigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0215-G/08
Stammnummer
53864
Gültig
06.06.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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