…UStG 1994 zu lösen, sodass sich eine Auseinandersetzung mit den Berufungsausführungen zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts und der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der LVO erübrigt. Wesentlich für die Verneinung der Unternehmereigenschaft mangels Selbständigkeit in Bezug auf die Geschäfte mit LP war das erstmalige Hervorkommen der Tatsache, dass die Bw…
…oder hauptberuflich ausüben. § 1 Liebhabereiverordnung, BGBl. 1993/33 (LVO 1993) lautet - auszugsweise zitiert - wie folgt: "(1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu…
…Tätigkeit im Sinn des § 1 Abs. 2 Z 2 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993 (LVO 1993). Den Nachweis, dass diese Tätigkeit dennoch innerhalb eines absehbaren Zeitraums einen Gesamtgewinn erwarten lasse, habe daher der Bw. zu erbringen. Dazu gab der Bw. in einer Vorhaltsbeantwortung im Februar…
…Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen. Diese Voraussetzung treffe gegenständlich bei Pensionsbezügen grundsätzlich nicht zu. § 1 Abs. 3 LVO sei auf den gegenständlichen Sachverhalt nicht anwendbar, da der geforderte wirtschaftliche Zusammenhang mit weiteren Einheiten, Einheiten desselben Steuerpflichtigen betreffen müsse. Aufwendungen, die mit der Vermietung in…
…dem Berufungsvorbringen - auch aus, in diesem Zusammenhang von einer Betätigung mit unwiderlegbarer Einkunftsquellen-eigenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 LVO 1993 idF BGBl. II 1997/358 zu sprechen. Schließlich wird in der Berufung auch argumentiert, dass die Bw. für ihre Geschäftsführertätigkeit kein Entgelt verlangt…
…kam es zum Schluss, die Vermietung des im Jahr 1996 erworbenen Wohnhauses sei als Voluptuarbetätigung im Sinne des § 1 Abs.1 der Liebhabereiverordnung, BGBl 33/1993 (LVO) zu qualifizieren. Im Gegensatz zu der in den Abgabenerklärungen bzw. mehreren Prognoserechnungen der Bw. enthaltenen, gemeinsamen Betrachtung der…
…zu prüfen wäre. Da es sich bei der Tätigkeit der Bw. um eine Tätigkeit im Sinn des § 1 Abs. 2 LVO 1993 handle, sei zu prüfen, ob diese Tätigkeit innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes objektiv ertragsfähig sei. Auf Grund der Entwicklung der Einnahmen bzw. der bereits…
…wurden. In der Begründung führte das Finanzamt aus, gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LVO 1993 sei Liebhaberei bei einer Betätigung ua. dann anzunehmen, wenn Verluste entstehen, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Gemäß…
…wurde erwogen: Umsatzsteuer: Die Beurteilung des Vorliegens von Liebhaberei ist nach der Liebhabereiverordnung (LVO, BGBl. 1993/33) vorzunehmen. Die Anwendung der Verordnung wird durch das Anfallen eines Jahresverlustes ausgelöst. Gemäß § 1 Abs. 1 LVO liegen Einkünfte bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis) vor…
…offenen Prüfungsverfahrens vorgelegten Eingabe vom 7. August 2002 gegen die abgabenbehördliche Einstufung seiner Tätigkeit als solche gemäß § 1 Abs. 2 LVO. Die Tätigkeit einer Schnapserzeugung aus selbst gezogenen, gut gepflegten Früchten sei objektiv jedenfalls geeignet, wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Von einem abgeschlossenen Betätigungszeitraum könne nicht…
…offenen Prüfungsverfahrens vorgelegten Eingabe vom 7. August 2002 gegen die abgabenbehördliche Einstufung seiner Tätigkeit als solche gemäß § 1 Abs. 2 LVO. Die Tätigkeit einer Schnapserzeugung aus selbst gezogenen, gut gepflegten Früchten sei objektiv jedenfalls geeignet, wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Von einem abgeschlossenen Betätigungszeitraum könne nicht…
müßig" seien, da sich die erzeugte Menge weniger nach der Ertragslage der gepflanzten Bäume richte und Obst jederzeit bzw. in jeder Menge zugekauft werden könne. Das Finanzamt folgert in seiner Berufungsvorentscheidung völlig zutreffend, dass diesfalls angesichts der vom Bw. angegebenen Intention, aus der in Frage…
…den Anwendungsbereich der Rechtslage nach dem 4.11.1997 (BGBl 1997/258) "transferiert" und in der Folge in eine Betätigung nach § 1 Abs 2 LVO umqualifiziert werden. Die neue Rechtslage wäre nur bei einer gedachten erstmaligen Anschaffung der Einkunftsquelle im Jahr 1999 zum Tragen gekommen…
…und überdies hohe Reiseaufwendungen tätigen müssten, schon systembedingt im Sinne des § 2 Abs. 2 letzter Satz LVO 1993 damit zu rechnen sei, dass die Betätigung vor Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet werde. Daher ist bei Privatgeschäftsvermittler ein Anlaufzeitraum nicht anzuerkennen, da immer von einer zeitlich begrenzten…
… 2 Abs. 4 ausgeschlossen sein. Gemäß § 2 Abs. 4 LVO in der letztzitierten Fassung liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die…
…die Subsumtion unter § 1 Abs. 1 LVO. Laut Prognoserechnung I im Schreiben vom 31. Oktober 2000 würden sich ab 1999 Einnahmenüberschüsse wie folgt ergeben: Prognoserechnung I | Prognose Kredit | | in S | Kredit 856 | Kapital | 2.500.000,00 | Rückzahlung…
…der einzelnen Kriterien des § 2 Abs. 1 LVO in einer von-Jahr-zu-Jahr-Betrachtung ist zu ersehen, dass im Zeitraum 1993 bis 1997 bei gleich bleibenden Einnahmen die Verluste von 1993 auf 1994 und von 1995 auf 1996 gesunken sind, von 1994 auf 1995…
…hiezu für die Anerkennung einer Einkunftsquelle nicht aus; fehlt einer Betätigung bei der gewählten Bewirtschaftungsart die Eignung zur Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses, erfolgt sie nicht in der nach § 1 Abs. 1 LVO geforderten Absicht (Doralt/Renner, EStG8, § 2 Tz 356, 364). Die Bw hat…
…1999 neben der als LR ausgeübte selbständige Tätigkeit als eine unter § 1 Abs. 2 der LVO zu beurteilen sei, und sowohl für einkommensteuerrechtliche als auch für umsatzsteuerrechtliche Zwecke diese dem Tatbestand der Liebhaberei - auf Grund einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung - des Bw. unterliege…
… 1 Abs 1 LVO niemals als Liebhaberei im Sinne des § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994 angesehen werden. Eine unternehmerische Tätigkeit liegt daher auch dann vor, wenn die Kriterienprüfung nach § 2 LVO ertragsteuerlich zur Annahme von Liebhaberei führt. Für den gegenständlichen Fall bedeuten die…