…98 Abs. 2 NÖ KAG besitzt der Fonds Rechtspersönlichkeit. Die Errichtung des A-Patientenentschädigungsfonds erfolgte aufgrund des § 27 a Abs. 5 und 6 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG), wo bundesgesetzlich vorgesehen wurde, dass Beiträge von den Trägeren der Krankenanstalten eingehoben werden zur Entschädigung nach Schäden, die…
…darauf ankommt, ob die Krankenanstalt die Entgelte im eigenen Namen oder im fremden Namen (dh. im Namen des behandelnden Arztes) vereinnahmt. Gemäß § 27 Abs. 1 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, in der für das Streitjahr anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr…
…darauf ankommt, ob die Krankenanstalt die Entgelte im eigenen Namen oder im fremden Namen (dh. im Namen des behandelnden Arztes) vereinnahmt. Gemäß § 27 Abs. 1 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, in der für die Streitjahre anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr…
…darauf ankommt, ob die Krankenanstalt die Entgelte im eigenen Namen oder im fremden Namen (dh. im Namen des behandelnden Arztes) vereinnahmt. Gemäß § 27 Abs. 1 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, in der für die Streitjahre anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr…
…312,97 € festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) betreibt das Hotel- und Gastgewerbe (Firmenbuch und Betriebsprüfungsbericht) und verfügt über eine behördliche Bewilligung als Kuranstalt…
"Darf ich vielleicht sozusagen als Zeitzeuge dieser Geschehnisse dazu Stellung nehmen, als erster. Der G als Austragender der E ist seinerzeit auf die S zukommen und hat die Frage gestellt, ob es nicht denkbar wäre, in der nn Konzerte und Aufführungen im Rahmen der E…
…handle. Unter Hinweis auf die für das Streitjahr anzuwendenden Bestimmungen des Krankenanstaltengesetzes (KAG), BGBl. Nr. 1/1957 (mit Wirksamkeit ab 20. April 2002 lautet der Kurztitel dieses Gesetzes Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG), und des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG), LGBl. Nr. 78/1957, führte der Verwaltungsgerichtshof aus…
…Entgelten aus öffentlichen Mitteln iSd § 2 GSBG zählen auch Entgelte für nach § 6 Abs. 1 Z 18 oder 25 UStG 1994 befreite Leistungen, die an andere Kranken- und Kuranstalten, die nach diesen Bestimmungen befreite Leistungen bewirken, erbracht werden (§ 4 Abs. 1 der VO zum GSBG…
…vom Sozialversicherungsträger übernommen worden, leider seit kurzem nicht mehr. Die Bw. ersuche daher um Anerkennung der vorgelegten Belege auf Grund beiliegender Verordnungspläne von Doz. X sowie der Entlassungsberichte der Kuranstalten mit Angabe von Medikamenten. Die Bw. habe die Belege nochmals kontrolliert bzw. korrigiert (Arztkosten, Therapien…
…der Aufenthalte der Bw unterscheiden sich in keiner Weise von jenen anderer erholungssuchenden Hotelgäste. Es gibt daher auch keinen-wie bei eigentlichen Kuren üblich-fixen, von der Kuranstalt erstellten Kurplan, der verpflichtend ist. So sind von vornherein die täglichen Wirbelsäulengymnastik -und Schwimmherapien im Hotelpreis inkludiert…
…Rechnung gestellt werden können, es sei praktisch beabsichtigt gewesen, einen Zweigbetrieb zu errichten. Es seien aber während der Geschäftsanbahnung und der Gespräche über die Zusammenarbeit die Einsparungsmaßnahmen der Sozialversicherer gegenüber den Krankenanstalten und den Kuranstalten wirksam geworden. Dies habe dazu geführt, dass sich die Patientenzahl…
…All dies erfolge unter ärztlicher Aufsicht wobei auch ein ärztlicher Nachtdienst eingerichtet sei. Vergleiche man die durchgeführten Anwendungen mit österreichischen Kuranstalten so könne sie folgende Unterschiede feststellen: In einem von der Krankenkasse bewilligten Kurheim sowie in einem Privatkurheim in Österreich habe sie maximal 3 bis…
…Eine Vertretung durch ungeprüfte Pflegekräfte steht mit § 11a des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) im Widerspruch, wonach für jede Krankenanstalt mit bettenführenden Abteilungen ein geeigneter Angehöriger des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege als verantwortlicher Leiter des Pflegedienstes zu bestellen ist und damit ein…
…2 lit. c UStG 1972). Von gewerblicher Personenbeförderung kann nur gesprochen werden, wenn die Beförderung unternehmensfremder Personen den eigentlichen Unternehmenszweck bildet (Taxi, Mietwagen) oder in den Rahmen des Unternehmens fällt (zB Gästewagen von Hotelbetrieben, Erholungsheimen, Kuranstalten udgl.) [vgl. Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2011, § 12…
…betriebenen Homepage), ein im Falle des Verkaufes der gesamten Auflage - maximal - erzielbarer Erlös in Höhe von 11.270,00 €. Dabei blieben die vom Bw. für sein marktgerechtes Verhalten als Werbemaßnahme ins Treffen geführten Buchspenden an Kuranstalten, Krankenhäuser etc. unberücksichtigt, was aber letztlich dazu führt…
…Ayurvedabehandlungen, die zur Linderung der Leiden der Bw. hätten führen können, werden auch in verschiedenen Kuranstalten in Österreich angeboten, die Bw. hat sich jedoch für die Variante der Inanspruchnahme im Ausland entschieden. Der von der Bw. absolvierte Aufenthalt im Ayurvedic Centre in Indien entspricht nicht…
…während der Aufenthalte in B. in Anspruch genommenen Therapien entspricht somit nicht dem Umfang eines Kurprogrammes, wie es von Kuranstalten der Krankenkassen angeboten wird, sodass diesbezüglich von einem reglementierten kurmäßigen Tagesabläufen gesprochen werden. Für die Aufwendungen für die im Kurhaus B. in Anspruch genommenen Behandlungen…
…Voraussetzung für die Ausübung der Honorarberechtigung nach Abs. 5 sowie nach § 46 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten ist das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen den honorarberechtigten Ärzten und dem Anstaltsträger. Die Vereinbarung muss jedenfalls die Regelungen nach den Abs. 6 bis 8 zum Inhalt haben.…
…der während der Aufenthalte in M. in Anspruch genommenen Therapien entspricht somit dem Umfang eines Kurprogrammes, wie es von Kuranstalten der Krankenkassen angeboten wird, sodass diesbezüglich von einem reglementierten kurmäßigen Tagesabläufen gesprochen werden. Die Aufwendungen für die im Kurhaus M. in Anspruch genommenen Behandlungen wurden…
…sollten entsprechende pauschalierte Beihilfenregelungen und pauschalierte Ausgleichszahlungen für die jeweils betroffenen Gruppen zur Neutralisierung geschaffen werden. Das GSBG sehe demgemäß in § 2 Abs 1 vor, dass Kranken- und Kuranstalten, die nach § 6 Abs 1 Z 18 UStG befreite Umsätze bewirkten, einen Anspruch auf Beihilfe hätten…