Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Werner Siska, gegen den Einkommensteuerbescheid für 1995 des Finanzamtes Neunkirchen vom 29. Jänner 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
…meldungen KFZ, Zustell. v. Kennzeichen, Fahrten Kundenbüro". Die TGKK habe sich vor Ort ein Bild über das Dienstverhältnis machen können. Als sein ehemaliger Dienstgeber in Pension ging, habe er vermehrt im Betrieb des ehemaligen Dienstgebers (dieser sei nun eine neue GmbH) tätig sein müssen. Deshalb…
…Tätigkeiten der Bw im Jahr 2009 das Büro in K tatsächlich aufgesucht hat. Nach einer vom Unabhängigen Finanzsenat eingeholten Auskunft des Arbeitgebers des Bw vom 23. Dezember 2010 soll der Bw das Kundenbüro in K ein bis zweimal die Woche aufgesucht haben, um Versicherungsverträge abzuholen…
…errichtet. Die Fertigstellung erfolgte im Frühjahr 2009. Es wird beantragt Aufwendungen für "anteilige Zinsen Neubau Versicherungsbüro" bzw. " anteiliges Heizmaterial Neubau" steuerlich zu berücksichtigen. Lt. den im Akt aufliegenden Plänen ist geplant folgende Räumlichkeiten beruflich zu nutzen: Erdgeschoß: Kundenbüro, Kundenvorraum, Kunden-WC. Keller: Keller-Trainingsraum, Kunden…
…1470008, und 19.12.2000, 99/14/0283). Auf Grund einer Vereinbarung mit VERSFINANZ sei es unbedingt notwendig, ein eigenes Kundenbüro zu führen. Da kein Arbeitszimmer im Wohnbereich vorliege, unterlägen auch die Einrichtungsgegenstände (Kaffeeküche) nicht dem Abzugsverbot. Im Vorlageantrag betreffend 2000 entgegnete der Bw. zur…
…die Kfz-Anmeldungen persönlich durchführt. Gelegentliche Kundenberatungen und gelegentliche Verwaltungstätigkeiten im Arbeitszimmer machen dieses nicht zum Mittelpunkt der Tätigkeit. Im Zweifel ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH…
…Juli 1969 bis 30. Juni 1971 als Angestellte in den Diensten der E.A.S. gestanden sein. Sie würde im Kundenbüro tätig gewesen sein und hätte dort Karteiarbeiten, Auskünfte und Schadensberatungen zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Am 21. Juli 2005 wurde folgendes Auskunftsersuchen gemäß § 143 BAO…
…der E.A.G. verwiesen, die vom 7. Juli 1969 bis 30. Juni 1971 angedauert hat und laut Bestätigung im Kundenbüro stattgefunden und Karteiarbeiten, Auskünfte und Schadensberatungen umfasst hätte. Auch hierbei ist nicht von einer versicherungsrechtlich anspruchsvollen Tätigkeit auszugehen, abgesehen davon, dass diese bereits 30…
…würde vom 7. Juli 1969 bis 30. Juni 1971 als Angestellte in deren Diensten gestanden sein. Sie würde im Kundenbüro tätig gewesen sein und hätte dort Karteiarbeiten, Auskünfte und Schadensberatungen zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Am 21. Juli 2005 wurde folgendes Auskunftsersuchen gemäß § 143 BAO an…
…Ebenso wurde auf die Beschäftigung bei der EA verwiesen, die vom 7. Juli 1969 bis 30. Juni 1971 angedauert hat und laut Bestätigung im Kundenbüro stattgefunden und Karteiarbeiten, Auskünfte und Schadensberatungen umfasst hätte. Auch hierbei ist nicht von einer versicherungsrechtlich anspruchsvollen Tätigkeit auszugehen, abgesehen davon…
…liege beim Bw. vor. Für die Entwicklung seines Unternehmens sei es von großer Bedeutung, dass ein Kundenbüro zur Verfügung stehe, welches zu den vom Bw. angegebenen Bürozeiten besetzt sei und dem Parteienverkehr offen stehe. Zur Verdeutlichung gab der Bw. bekannt: Der Bw. beschäftige auch Subvertreter…
…Es gibt keine fixe Arbeitszeiteinteilung und keine Anwesenheitsverpflichtung. Berufungsergänzend teilte der steuerliche Vertreter in einer Mail vom 3. Juni 2012 dem Unabhängigen Finanzsenat mit, dass der Büroraum im Jahre 1995 zwangsläufig durch Schließung des Kundenbüros in N. notwendig geworden sei, um nicht Gefahr zu laufen…
…zum ursprünglichen vom Vermittler vereinbarten Ablauf des Versicherungsvertrages bezahlt werden würden und der Berufungswerber nur Folgeprovisionen bezogen habe. In Beantwortung des ihm übermittelten Inhalts des Schreibens der NMm erwidert der Berufungswerber, dass er im Kalenderjahr 2006 über Anweisung des Gebietsleiters im Kundebüro A, Herrn B…
…zu betreuenden Arbeitsgebiet, betreibt. Diese RSC dienen als Kundenbüros und stellen zugleich aber auch Arbeitsstätten von anderen Mitarbeitern des Versicherungsunternehmens dar. Zum Nachweis seiner Dienstverrichtung am Dienstort in der Landesdirektion des Versicherungsunternehmens in B., in welcher der Bw. über ein eigenes Büro verfügt, legte der…