… hinzu tritt, das das Studium auf einen anderen Beruf als den eines Assistenten des Produktmanagers ausgerichtet war, nämlich einer Tätigkeit im Kulturbereich. Die nunmehr von Ihnen ausgeübte Tätigkeit stellt sich als Fortführung Ihrer seinerzeitigen Tätigkeit dar; dass Teile Ihres Studiums bei Ihrer neuen Tätigkeit verwendet…
…keine Unterhaltsleistung erhält, bestehe das zwangsläufige Erfordernis der Kinderbetreuung. Die Bw. sei im Veranstaltungs- und Kulturbereich der "f. Bank" tätig und müsse zahlreiche berufliche Termine außerhalb der Kindergartenzeiten wahrnehmen. Da sie auf keinerlei familiäre Hilfe bei der Betreuung ihres Sohnes zurückgreifen könne, zumal ihre Familie…
…stelle somit dieses Volontariat einen Teil der Berufsausbildung dar, da dies zu einer Vertiefung des Wissens im internationalen Kulturbereich sowie der englischen Sprache beigetragen habe und folglich für ein späteres Arbeitsumfeld nützlich sei. Im Übrigen habe die Tochter für das Praktikum in D keine Bezahlung…
…ich bis Oktober ausgebessert hatte, da ich eigentlich bis November abschließen wollte. Im Oktober habe ich auch einen durch die Universitätsweiterbildung geförderten Kurs der Werkstätten Kunstberufe "PR im Kunst- und Kulturbereich" begonnen, weswegen es mir nicht möglich war Donnerstags zur Sprechstunde, wie auch zum Diplomandenseminar…
…Konvention; aA VwGH 17.3.71, 2130/70), wie sie im mitteleuropäischen Kulturbereich "allg anerkannt sind" (VwGH 23.10.84, 84/14/0081). Der StPfl darf sich der Leistung nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen nicht entziehen können (VwGH 7.8.92, 91…
…würden fast ausschließlich Sportveranstaltungen von Vereinen bzw Schulen betreffen. Sonstige Veranstaltungen im Kulturbereich (Konzerte etc.) sowie Sportveranstaltungen von Firmen (Fußballturniere) würden sich auf maximal 50 h pro Jahr belaufen (im Prüfungszeitraum jeweils 3 bis 4 Veranstaltungen jährlich). Nur bei diesen Veranstaltungen würden durch die Stadt…
…aus, dass sie eines (oder mehrere) der Konzerte besucht und die dadurch verursachten Kosten von sich aus der Privatsphäre zugeordnet hat. Bei im Kulturbereich tätigen Menschen ist nach allgemeiner Lebenserfahrung grundsätzlich von einer Überlagerung des beruflichen und privaten Interesses an Kulturveranstaltungen ihres Aufgabenbereichs auszugehen. Eine…
…Behinderten, Obdachlose, Suchtkranke) · Ökologischer Bereich (Umweltschutz, alternative Energie, Landschaftspflege...) · Bereiche wie Anti-Rassismusprojekte, Projekte im Kulturbereich... Welche Leistungen bekommst du für deinen EFD-Einsatz? · Bevor du zu deinem Projekt reist, erhältst du ein sogenanntes pre-departure-training (Vorbereitungsseminar für deinen Auslandsaufenthalt). In deinem Gastland bist…
…den Studierenden vertiefte und spezialisierte Kenntnisse der Bereiche Medienanalyse, Mediengestaltung und Kommunikationstechnologie zu vermitteln. Im Besonderen solle hier Lehrerinnen und Lehrern aller Schultypen, Erwachsenenbildner sowie im Kulturbereich tätigen, Medien- und Kommunikationskompetenz vermittelt werden. § 11 Unterrichtsprogramm Im Rahmen des Unterrichtsprogrammes des Universitätslehrganges Medienpädagogik seien folgende Pflichtfächer…
…den Studierenden vertiefte und spezialisierte Kenntnisse der Bereiche Medienanalyse, Mediengestaltung und Kommunikationstechnologie zu vermitteln. Im Besonderen solle hier Lehrerinnen und Lehrern aller Schultypen, Erwachsenenbildner sowie im Kulturbereich tätigen, Medien- und Kommunikationskompetenz vermittelt werden. § 11 Unterrichtsprogramm Im Rahmen des Unterrichtsprogrammes des Universitätslehrganges Medienpädagogik seien folgende Pflichtfächer…
…oder Jugendzentren. Gerade diese Einrichtungen ermöglichen - oft zu wenig beachtet - Einstiege und Zugänge zu Kunst und Kultur für verschiedenste Bevölkerungsgruppen. Die Professionalität und Qualität ihrer Angebote sind auch für andere Kulturbereiche von entscheidender Bedeutung. Akademische Bildung Salzburg ist Universitäts- und Fachhochschulstadt (allgemeine Universität, Mozarteum, Fachhochschule…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…