…Internetkosten etc.") und 730 ("Krankheitskosten") eine Vielzahl von Kopien der bezughabenden Belege. Im Einkommensteuerbescheid vom 9. November 2009 wurden von den geltend gemachten Kosten € 2.012,64 als Werbungskosten anerkannt; als außergewöhnliche Belastungen wurden Aufwendungen in Höhe von € 2.362,28 (vor Abzug…
…Belege werden von den unter der Position "Krankheitskosten" geltend gemachten Ausgaben € 4.176,79 als außergewöhnliche Belastungen vor Abzug des Selbstbehalten gemäß § 34 Abs. 4 EStG 1988 anerkannt. Zusammenstellung der laut Berufungsentscheidung anerkannten Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen: | Werbungskosten | € | Fachliteratur KZ…
…14 Purkersdorf vom 16. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Pensionist und beantragte im Rahmen der Jahresveranlagung für das Jahr 2008 Werbungskosten betreffend Arbeitsmittel, Fachliteratur und Fortbildung in…
…ist Kriminalbeamtin. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 machte sie ua. Krankheitskosten (Arztkosten) in Höhe von 5.043,09 € als außergewöhnliche Belastung und Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, in Höhe von 1.743,70 € geltend (S 24/2006…
…Hörgeräte, Zahnprothesen etc.. Die Aufwendungen für die Brille können daher keine Berücksichtigung als Werbungskosten finden. Die Brille stellt jedoch einen Sehbehelf dar. Die Aufwendung kann unter Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden. Werbungskosten - Aufwendungen für einen Computer: Sachverhalt: Der Bw. tätigte Aufwendungen, indem er einen…
…wegen eigener Behinderung gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988 gewährt. In seiner gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung begehrte der Pflichtige die Anerkennung der als außergewöhnliche Belastung berücksichtigten Krankheitskosten als Werbungskosten und begründete dies wie in den Vorjahren. Ergänzend führte er aus, dass er seit Oktober…
…denen die Umschulungskosten bezahlt wurden, führt. Die Aufwendungen für die Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung stellen nicht Werbungskosten, sondern Sonderausgaben dar. Mangels geeigneter Nachweisführung (trotz schriftlicher Aufforderung) wurden folgende als Krankheitskosten beantragte Aufwendungen nicht anerkannt: Mastercardzahlungen in Apotheken (keine Bezeichnung der gekauften Medikamente, keine Zahlungsdaten bekannt gegeben)…
…hat Werbungskosten ebenso wie eine außergewöhnliche Belastung nach § 138 BAO über Verlangen der Abgabenbehörde nachzuweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft zu machen. Zur Klärung der Frage, ob im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für die Anerkennung der geltend gemachten Krankheitskosten als Werbungskosten vorlagen…
…Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung) Werbungskosten von 5.797,15 € (für 2004) und 10.633,27 € (für 2005) sowie unter der Kennzahl 730 Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung von 5.439,78 € (für 2005) geltend. Mit Schreiben vom 5. April 2006 ersuchte das…
…geltend gemachten Krankheitskosten in der Höhe von € 635,00 zeitigten - weil unter dem Selbstbehalt nach § 34 Abs. 4 EStG 1988 liegend - keine steuerliche Auswirkung. Keine Anerkennung fanden hingegen die vom Bw. geltend gemachten Fortbildungskosten für seine Ehefrau als Werbungskosten und die von ihm geltend…
… 16 ASVG geleisteten Krankenversicherungsbeträge als Topfsonderausgaben und nicht als Webungskosten. Die Höhe der im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung anerkannten Krankheitskosten sowohl unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes als auch jene ohne des selbigen stehen außer Streit. Gegenständlicher Sachverhalt ergibt sich aus den im Arbeitnehmerakt befindlichen Unterlagen sowie…
…es dem Bw. zu, die Reparaturkosten als zusätzliche Werbungskosten abzusetzen, zumal bei diesem Auto nur eine Haftpflichtversicherung bestehe und nicht geklärt werden konnte, wer den Steinschlag verursacht habe. Zu den im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend gemachten Krankheitskosten brachte der Bw. vor, dass der Ergometer…
…Strittig ist, ob Portokosten und Literaturausgaben bei der Bw. im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bezirksrätin Werbungskosten darstellen, und ob Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind. Der Einkommensteuerbescheid wurde vom Finanzamt folgendermaßen begründet: Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, von denen ein Selbstbehalt abzuziehen ist, konnten nicht…
…wurde dem Bw. unter anderem mitgeteilt, dass ein Abzug der unter die Rubrik Krankheitskosten fallenden Zahnarztbehandlungskosten als Werbungskosten nur im Falle das Vorliegens einer typischen Berufskrankheit zum Tragen komme. Demzufolge werde der Bw bis zum 10. April 2010 zur Nachreichung der Zahnarztrechnung, respektive um eine…
…1ff). Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass Krankheitskosten grundsätzlich zu den gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen Aufwendungen gehören, sie aber als Betriebsausgaben/Werbungskosten dann absetzbar sind, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf…
…dar. Die außerordentliche Belastung sei daher in der erklärten Höhe anzuerkennen. In einem Ergänzungsschreiben vom 7. Oktober 2010 erklärt die Abgabenbehörde erneut ihre Rechtsansicht hinsichtlich der Berücksichtigung der Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung. Was die Werbungskosten betreffe könne dem Schreiben der Bw. inhaltlich gefolgt werden. Unter…
…wenn sie davon ausgehen, dass Krankheitskosten grundsätzlich zu den gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen Aufwendungen gehören, sie aber als Werbungskosten dann absetzbar sind, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (VwGH 9.12…
…in den Streitjahren 2006 bis 2008 als Kommunikationsleiter der P. (P) nicht selbständig tätig. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2006 bis 2008 wurden u.a. Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und das große Pendlerpauschale als Werbungskosten sowie weiters Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht.…
…Die Reiskosten wurden als Werbungskosten nicht in Abzug gebracht. Das Finanzamt führte zur Begründung aus, dass das Pendlerpauschale bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden sei und ein nochmaliger Abzug im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung daher nicht mehr möglich sei. Die Aufwendungen für Krankheitskosten konnten nicht…
…von zu Hause aus zu erledigen ist, da aufgrund des Gesundheitsbildes (Krebserkrankung) die Tätigkeit von anderer Stelle unzumutbar erscheint und somit auch die Aufwendungen für das Arbeitszimmer eindeutig im Sinne des Werbungskostenbegriffes als Aufwendungen oder als Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen zu…