Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Zepitsch, Mag. Johannes Denk sowie Bundesinnungsmeister Kommerzialrat Friedrich Nagl, im Beisein der Schriftführerin Romana Schuster, über die Berufungen des Bw., vertreten durch A, vom 17. April…
In seiner Berufung vom 17. April 2008 hat der steuerliche Vertreter zu Recht ausgeführt, dass die Einbeziehung der NoVA in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage gemeinschaftsrechtswidrig ist (EuGH 22.12.2010, C-433/09, Kommission/Österreich), weshalb lediglich der Betrag von 26.052,63 € (dh. ohne NoVA…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Kraftfahrzeughandel, Deutschland, vom 10. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. April 2009 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Mainhart, Monique Weinmann und Alfred Affenzeller im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung des G.L. , Kraftfahrzeughändler, W., vertreten durch Agitas Steuerberater- und Wirtschaftsprüfer GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1030 Wien, Apostelgasse 23…
…00% auf den Kaufpreis angewendet und dies damit begründet, dass lt. vorgelegter Rechnung der Kraftfahrzeughändler die Differenzbesteuerung in Anspruch genommen habe. Da er deshalb die Umsatzsteuer nicht ausweisen dürfe und eine fiktive Umsatzsteuer nicht herausgerechnet werden könne, stelle der Bruttokaufpreis die Bemessungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe…
…Art. 1 Abs. 2 Z 2 genannten Personen gehöre, vor. Das Fahrzeug sei aber zuvor in Italien bereits einmal verkauft worden und dabei der italienischen Umsatzsteuer unterlegen. Danach sei es vom italienischen Kraftfahrzeughändler C., Adr2, gekauft und in Folge an die Bw. verkauft worden, was…
…mit Schreiben vom 11. Februar 2005 Berufung und führte aus, dass auch der LKW Iveco 80E18 ein Vorführwagen gewesen sei. Vorführwagen zählten beim Kraftfahrzeughändler zum Umlaufvermögen. Bei der Bw. seien diese Fahrzeuge daher erstmals dem Anlagevermögen zugeführt worden. Gemäß Rz 3763 der Einkommensteuerrichtlinien, ergangen zu …
…Rahmen des weiteren, vom Hauptzollamt Wien durchgeführten Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass der PKW vom Bf. bei einem Wiener Kraftfahrzeughändler am 17. Februar 2000 bestellt, in der Folge im Juni 2000 direkt beim Mercedeswerk abgeholt und über das Zollamt Nickelsdorf nach Ungarn ausgeführt wurde. Die Umsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Kraftfahrzeughandel, F., vertreten durch Dr. Zwach - Steuerberatung e.U., Steuerberatungskanzlei, 8010 Graz, Klosterwiesgasse 62, vom 4. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 7. Oktober 2009 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Kraftfahrzeughandel, W., vertreten durch Kiendl - Großschedl - Pußwald Wirtschaftstreuhand- u. Steuerberatungs GmbH, Steuerberatungskanzlei, 8160 Weiz, Marburger Straße 109, vom 28. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. Juli 2008 betreffend Umsatzsteuer für das…
…ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung iSd § 12 Abs 2 Zi 2 lit b) UStG 1994 bestimmtes handle. Die Bw sei kein gewerblicher Kraftfahrzeughändler. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender unbestrittene Sachverhalt steht fest: Die Bw, eine GmbH mit dem Betriebsgegenstand "Baugewerbe", kaufte unter Angabe ihrer UID…
…der Berufungswerberin daher keine Wiederholungsabsicht vor, weshalb es sich bei dem im Jahr 2003 erworbenen Fahrzeug nicht um ein nach dem Sinn des Gesetzes ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung (wie etwa bei einem Kraftfahrzeughändler mit entsprechender Befugnis) bestimmtes Kraftfahrzeug handeln würde. Der Weiterverkauf an die Leasinggesellschaft…
…Die Betriebsprüfung sei der Meinung, dass eine Steuerhinterziehung vorliege, weil Hr. P. - A. langjähriger Kraftfahrzeughändler sei, dem die einschlägigen insbesonders NOVA- rechtlichen Bestimmungen bekannt seien; trotzdem habe er eine Vorgangsweise - wie dargestellt - gewählt, womit ein Hinterziehungsvorsatz evident sei. Erschwerend sei, dass nicht nur Probleme im…
…Die Bf. schildert den Sachverhalt und betont, dass sie als rechtlich befugter Kraftfahrzeughändler schon seit dem Jahr 1997 einen Autohandel betreibe. Was den Hinweis des Zollamtes auf die Vorgänge in Italien betreffe, sei sie nicht eingebunden gewesen. Was das Verfahren vor dem Hauptzollamt Düsseldorf angehe…
…Die Bf. schildert den Sachverhalt und betont, dass sie als rechtlich befugter Kraftfahrzeughändler schon seit dem Jahr 1997 einen Autohandel betreibe. Was den Hinweis des Zollamtes auf die Vorgänge in Italien betreffe, sei sie nicht eingebunden gewesen. Was das Verfahren vor dem Hauptzollamt Düsseldorf angehe…
…die Berufungsvorentscheidung Beschwerde erhoben. Die Bf. schildert den Sachverhalt und betont, dass sie als rechtlich befugter Kraftfahrzeughändler schon seit dem Jahr 1997 einen Autohandel betreibe. Was den Hinweis des Zollamtes auf die Vorgänge in Italien betreffe, sei sie nicht eingebunden gewesen. Was das Verfahren vor…
…die Berufungsvorentscheidung Beschwerde erhoben. Die Bf. schildert den Sachverhalt und betont, dass sie als rechtlich befugter Kraftfahrzeughändler schon seit dem Jahr 1997 einen Autohandel betreibe. Was den Hinweis des Zollamtes auf die Vorgänge in Italien betreffe, sei sie nicht eingebunden gewesen. Was das Verfahren vor…
…die Berufungsvorentscheidung Beschwerde erhoben. Die Bf. schildert den Sachverhalt und betont, dass sie als rechtlich befugter Kraftfahrzeughändler schon seit dem Jahr 1997 einen Autohandel betreibe. Was den Hinweis des Zollamtes auf die Vorgänge in Italien betreffe, sei sie nicht eingebunden gewesen. Was das Verfahren vor…
…Die Bf. schildert den Sachverhalt und betont, dass sie als rechtlich befugter Kraftfahrzeughändler schon seit dem Jahr 1997 einen Autohandel betreibe. Was den Hinweis des Zollamtes auf die Vorgänge in Italien betreffe, sei sie nicht eingebunden gewesen. Was das Verfahren vor dem Hauptzollamt Düsseldorf angehe…
…Die Bf. schildert den Sachverhalt und betont, dass sie als rechtlich befugter Kraftfahrzeughändler schon seit dem Jahr 1997 einen Autohandel betreibe. Was den Hinweis des Zollamtes auf die Vorgänge in Italien betreffe, sei sie nicht eingebunden gewesen. Was das Verfahren vor dem Hauptzollamt Düsseldorf angehe…