…Unterbringung (Beherbergung & Verpflegung) in der Senioren-Wohnanlage der Wiener Kaufmannschaft würden keine außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 darstellen, da die Unterbringung lediglich aus Altersgründen erfolgt sei. In den, den Erklärungen beigelegten Bestätigungen der Senioren-Wohnanlage der Wiener Kaufmannschaft würden lediglich die Kosten für Beherbergung…
…Vertreterin weiß, dass die Kosten für Beherbergung und Verpflegung in einem Wohngebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient, Folgekosten eines zwischen der Heimverwaltung und der Bw. abgeschlossenen Vertragsverhältnisses waren, wurden die Kosten in der Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2007 fälschlicherweise als "Pflegeheimkosten" bezeichnet, die als…
…Mai 2004 auf der Betten- bzw. Pflegestation befunden habe, hätten die beantragten Kosten für Beherbergung und Verpflegung steuerlich nicht anerkannt werden können. Mit dem Vorlageantrag führte die rechtsfreundliche Vertreterin ins Treffen: Im Jahr 1999 habe die Bw. in einem bereits sehr hohen Alter eine schwere…
…die Heimleitung die Entrichtung von Kosten für Beherbergung & Verpflegung in Höhe von € 11.139, aufgegliedert in die Positionen "Reservierungskosten für den Zeitraum von 9. August 2006 bis 17. Oktober 2006 - € 4.855,90" und "Beherbergung & Verpflegung = VP - für den Zeitraum von 18…
…gebracht." 2005: "Eigene Behinderung: Die Kosten für Beherbergung/Verpflegung kann nur für 7 Monate (Anspruch auf Pflegegeld, siehe Vorjahresbegründung) als zwangsläufig erwachsener Aufwand im Sinne des § 34 EStG in Ansatz gebracht werden. € 9.318,61 (anteilige Kosten von € 15.974,71) - € 1…
…Vertreterin weiß, dass die Kosten für Beherbergung und Verpflegung in einem Wohngebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient, Folgekosten eines zwischen der Heimverwaltung und der Bw. abgeschlossenen Vertragsverhältnisses waren, wurden die Kosten in der Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2007 fälschlicherweise als "Pflegeheimkosten" bezeichnet, die als…
…die Kosten für Beherbergung und Verpflegung keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne der §§ 34 und 35 EStG 1988 dar. Die angefochtenen Bescheide werden in der Berufungsentscheidung jedoch insoweit abgeändert, als - wie bereits in den Berufungsvorentscheidungen - die Kosten für das "Betreute Wohnen" und die Kosten für die…
…1.250,65 € (für 2002) und in Höhe von 854,80 € (für 2003) sowie die Kosten für die "Seniorenbetreuung" in Höhe von 27,00 € (für 2003) zusätzlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden. Die Kosten für Beherbergung und Verpflegung wurden jedoch weiterhin mit…
…die Bw. das Appartement bereits seit 2005 bewohne, und bestätigte den Anfall von auf die Bw. im Streitjahr entfallenden Kosten für a) "Beherbergung & Verpflegung" in Höhe von € 31.453,28 inkl. MwSt.; b) Bereich "Betreutes Wohnen" in Höhe von € 453,21 inkl. MwSt…
…der nachfolgenden Tabelle werden die von der Verwaltung der Seniorenanlage dem Finanzamt bestätigten Kosten für die Jahre 2000 bis 2004 dargestellt: | | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | Beherbergung und Verpflegung | S 199.800 € 14.520,03 |…
…behindert gewesene Bw. gemäß dem für das Finanzamt bestimmten Schreiben der Leitung des Altenheims vom 13. Februar 2007 Kosten für die Beherbergung und Verpflegung in Höhe von € 16.467,20 inkl. MWst. und sonstige medizinische Kosten in Höhe von € 63,52 inkl. MWSt.…
…Vorsteuer | -4.032,11 € | festgesetzte Umsatzsteuer | 11.032,60 € Entscheidungsgründe 1. Der Berufungswerber ist Organisator diverser Golfveranstaltungen in Österreich. Neben den Turnier-Startplätzen werden den in- und ausländischen Kunden auch die Kosten für Beherbergung, Verpflegung, Unterhaltungsprogramme, Abendveranstaltungen und Werbeeinschaltungen weiterverrechnet…
…die Beherbergung und Verpflegung entfallenden Kosten die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 mit der Begründung:Die Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pensionistenheim würden nur eine außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 darstellen, wenn mit ihnen auch besondere Kosten abzudecken…
…denen schließlich die Kurse einschließlich Beherbergung und Verpflegung abgehalten würden. Für die Abhaltung der Kurse und die Beaufsichtigung der Kinder (auch in der Freizeit) werde geeignetes Personal mittels Werkvertrag beauftragt. Der Reisepreis beinhalte nur Kurs, Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten für die Freizeitgestaltung seien zusätzlich…
…Geschwistern bzw. nahen Familienangehörigen für die Beherbergung in aller Regel kein Entgelt verlangt wird, davon aus, dass die behaupteten Zahlungen in Wahrheit nicht erfolgt sind. Eine Anerkennung von Nächtigungskosten kommt nur dann in Frage, wenn überhaupt Kosten für die Nächtigung durch den Bw. getragen wurden…
…im Kurhaus stattfinde, sondern nur ambulante Behandlungen in der Kuranstalt in Anspruch genommen würden, gebe es keinen Kurbericht. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trage der Bw. selbst. Aus den dargelegten Gründen sei dem Bw. die Beibringung der angeforderten Unterlagen nur teilweise möglich, weil es…
…die Anzahl der Kursteilnehmer und die auf diese Kurse entfallenden Kosten vorgelegt worden. Daher könnten die Kosten für Verpflegung und Beherbergung auch nicht nachvollzogen werden. Die der Außenprüfung vorgelegten Unterlagen hätten keine Trennung hinsichtlich des privaten und des betrieblichen Verpflegungsaufwands und der allgemeinen Hauskosten enthalten…
…den Teil der Kosten der auf Beherbergung, Betreuung und Verpflegung (lt. Bestätigung der Schule Schloss Stein vom 12.7.2006) entfällt, gemäß § 35 Abs. 5 EStG 1988 zu berücksichtigen. Gemäß Absatz 5 leg.cit. können anstelle des Freibetrages auch die tatsächlichen Kosten aus dem Titel…
…Besorgungsleistungen. Die Unterbringung (Beherbergung in einem Hotel) zählt jedenfalls zu den Reiseleistungen (Ruppe / Achatz, UStG4, § 23 Tz 10), wie auch die damit zusammenhängende Verpflegung. Reisevorleistungen sind Leistungen, die den Reisenden unmittelbar zugute kommen, was bei Hotelaufenthalten unzweifelhaft der Fall ist. Für diese Art der Vorleistungen…
…lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Da die im gegenständlichen Verfahren neu hervorgekommene Tatsache, nämlich dass die Bw. die Kosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung getragen hat, bei richtiger rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes zu keinem im Spruch anders lautenden Bescheiden geführt hätte, war der Berufung stattzugeben. Gemäß …