…hinsichtlich des von der Bw. eingeklagten Betrages von 11.850,00 € brutto hat die Abgabenbehörde I. Instanz in ihrer Berufungsvorentscheidung dem Begehren der Bw. ohnehin Rechnung getragen. Anzumerken ist, dass es der Bw. selbstverständlich offen steht, eine entsprechende Korrektur der Umsatzsteuerschuld wegen Uneinbringlichkeit in…
…der Bemessungsgrundlage und somit auch zu einer Reduktion der Umsatzsteuerschuld führen. Inwiefern kundenseitig entsprechende Vorsteuerkorrekturen durchgeführt worden wären, könne von ihm nicht mehr geklärt werden. Der Bw. hätte jedoch auf diese erforderliche Korrektur der Bemessungsgrundlage keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr. Richtigerweise hätte diese Berichtigung der…
…der Bemessungsgrundlage und somit auch zu einer Reduktion der Umsatzsteuerschuld führen. Inwiefern kundenseitig entsprechende Vorsteuerkorrekturen durchgeführt worden wären, könne von ihm nicht mehr geklärt werden. Der Bw. hätte jedoch auf diese erforderliche Korrektur der Bemessungsgrundlage keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr. Richtigerweise hätte diese Berichtigung der…
…Eine diesbezügliche Korrektur der Umsatzsteuer sei in der Umsatzsteuervoranmeldung 11/2002 vorgenommen worden. Durch eindeutiges Vorhandensein des Willens der Begleichung der Umsatzsteuerschuld für 9/2002 (Überrechnungsantrag) und dem Umstand, dass dem Finanzamt ein Zinsverlust durch eine Rückstandsdauer von zwei Monaten entstanden sei (für eine Umsatzsteuerschuld…
…um die Umsatzsteuererklärungen rechtzeitig beizubringen. Wenn nun die (österreichische) steuerliche Vertreterin der Bw. im Vorlageantrag vom 20. September 2005 vorbringt "erst durch Hinzuziehung unserer Kanzlei seitens des deutschen Kollegen kam es zur richtigen Beurteilung der Sachverhalte und nachträglicher Korrektur der Besteuerung, insbesondere Abfuhr der Umsatzsteuer…
…zu einer Korrektur der Umsatzsteuer, weil nach Bilanzierungsgrundsätzen eben bereits Dubiosität zu einer Abwertung zwingt. Uneinbringlichkeit bedeutet mehr als bloße Dubiosität, nämlich Realität und nicht Vermutung (VwGH 20.10.2004, 2001/14/0128; VwGH 3.9.2008, 2003/13/0109). Die Berichtigung der Umsatzsteuerschuld wegen…
…begonnenen Leistungen die nach Maßgabe der vor dem Jahr 1997 erfolgten Zahlungen entstandene Umsatzsteuerschuld wieder rückgängig gemacht hat") - zu treffen. Dies war erst nach entsprechenden Ermittlungen des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes durch die Betriebsprüfung (vgl. Punkte 3.1 bis 3.5 der Niederschrift über die Prüfungsfeststellungen vom…
…Eine diesbezügliche Korrektur der Umsatzsteuer sei in der Umsatzsteuervoranmeldung 11/2002 vorgenommen worden. Durch eindeutiges Vorhandensein des Willens der Begleichung der Umsatzsteuerschuld für 9/2002 (Überrechnungsantrag) und dem Umstand, dass dem Finanzamt ein Zinsverlust durch eine Rückstandsdauer von zwei Monaten entstanden sei (für eine Umsatzsteuerschuld…
…in den ursprünglich eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen zu geringe Umsätze ausgewiesen wurden, waren daher die verzögerten Konzernverrechnungen. Dass die Eingabe des Leistungszeitraumes in das Feld "Leistungsdatum" keine Korrektur der fehlerhaften Umsatzsteuervoranmeldungen bewirken konnte, war unschwer daraus ersichtlich, dass das EDV-System für die Perioden 1-3/2003…
…den M erst nach Konkurseröffnung der Firma FB uneinbringlich geworden seien und dass alle Umsatzsteuern zur Gänze abgeführt worden seien. Wann nun tatsächlich die Uneinbringlichkeit eingetreten sei, sei unmaßgeblich. Entscheidend sei, dass die der ursprünglichen Umsatzsteuerschuld und in weiterer Folge der Umsatzsteuerberichtigung zu Grunde liegende…
…der Firma V GmbH der Konkurs eröffnet worden sei, sei in diesen Fällen die Drittschuldnerexekution nicht erfolgreich gewesen. Die angeführten Beträge seien dem Bw. nicht zugeflossen, weswegen auch diesbezüglich eine Korrektur der Umsatzsteuerschuld im Ausmaß von € 1.411,20 vorzunehmen sei. Das Konkursverfahren der…
…Korrektur für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist, in dem die Berichtigung durchgeführt wurde (Wirkung ex nunc), vgl. Ruppe, UStG³, § 11 Tz 137. Dass damit die geltenden Vorschriften für die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung im Zeitpunkt der Berichtigung nicht anzuwenden wären, ist weder dem Gesetz noch der…
…sind die Vorschriften über die Änderung der Bemessungsgrundlage auf die Uneinbringlichkeit von Entgelten sinngemäß anzuwenden. Im Fall der Uneinbringlichkeit darf daher einerseits der Gläubiger seine Umsatzsteuerschuld korrigieren, andererseits hat der Schuldner den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Diese Korrekturen sind in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen…
…Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung handle. Dazu ist festzustellen, dass in Zusammenhang mit den Rechnungen vom 1. März 2004 und vom 30. Juni 2005 weder auf Grund einer Leistung noch auf Grund der Rechnungslegung eine Umsatzsteuerschuld entstand (siehe oben). Damit fehlt der seitens der Bw. vorgenommenen Korrektur…
…Insbesondere wäre für die vorliegende Beurteilung ausschlaggebend gewesen, dass die erste Schlussrechnung bereits am 1. April 1997 gelegt worden wäre und die Korrektur dieser Schlussrechnung schließlich durch das Planungsbüro am 28. September 1997 erfolgt wäre. Die Art der fertig gestellten Arbeiten wie Isolier-, Putz-, Keller-…
…Ganzen die Umsatzsteuerschuld stets mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes entsteht, in dem die Geschäftsveräußerung (des Rauchfangkehrerbetriebes) erfolgt, also dem 31. Dezember 1999, und sich dabei auf § 17 Abs. 7 iVm. § 19 UStG 1994 berufen. Nach Ansicht des Berufungswerbers regelt § 17 Abs. 7 einen Fall der Ist…
…nicht verbuchte Zahlungen | 633.100,00 | Korrektur lt. Bp, Tz. 20. 1.3 | - 7.500,00 | Gesamtbetrag der Entgelte | 4.126.770,01 | steuerpflichtig mit 20% | 4.126.770,01 | Umsatzsteuer | 825.354,00 | abzgl…
…April 1995 | Betreff: | Bauvorhaben W Korrektur der Schlussrechnung | | | | SCHLUSSRECHNUNG | | HAUPTAUFTRAG | 10.000.000,00 | | | ZUSATZAUFTRAG | 337.800,00 | | | GESAMTSUMME | 10.337.800,00 | | | PÖNALE (-5…
…Mitteilung der Korrektur an den Geschäftspartner oder zum Belegaustausch in § 16 UStG 1994 - abgesehen von dem hier nicht interessierenden Fall des Abs. 5 - nicht vorgesehen ist. In diesem Sinne auch § 11 Abs. 13 UStG 1994, wonach bei einer Minderung des Entgeltes eine Berichtigung der Rechnung…
…dass die Rechnungen - wie oben aufgezeigt - auch dahingehend berichtigt wurden, dass das Geschäftsführergehalt nicht der Umsatzsteuer unterzogen wurde. Es würde somit eine Vorsteuer zum Abzug zugelassen werden, der keine Umsatzsteuerschuld auf Seiten der T GesmbH gegenübersteht. Es war daher die Berufung abzuweisen. Wien, am 27…