…seines Berufes bei der Vertretung oder Beratung in Abgabensachen wegen einer solchen nur dann strafbar ist, wenn ihn ein schweres Verschulden trifft (§ 34 Abs.3 FinStrG). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen Hinterziehung an Einkommensteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert in der Regel eine solche…
…Mag der Bf. auch insoweit zuzustimmen sein, dass ein zeitnahes Einschreiten der Finanzstrafbehörde in höherem Ausmaß präventive Wirkung entfaltet, so hat der Gesetzgeber mit der Bestimmung über die Verjährung der Strafbarkeit doch eine zeitliche Grenze gezogen, innerhalb der er eine Strafverfolgung für sinnvoll erachtet. Den…
…entfalle, wenn der Importeur mit den Tabakwaren zwar keinen Gewinn erziele und auch keine Gewinnerzielung beabsichtige, sondern die Zigarren, anstatt sie selber zu konsumieren, an Dritte weitergebe. In diesem Zusammenhang gebe es auch keine einschlägige Judikatur oder veröffentlichte Richtlinien von Behörden, die der Bw. hätte…
…3 lit. b FinStrG die Entrichtung der Selbstbemessungsabgabe unterlassen hat), hat er Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG zu verantworten, welche gegebenenfalls die Strafbarkeit der geschilderten Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG konsumieren. Die Verkürzungen…
…derjenige eine Abgabenhinterziehung, der vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Jahresumsatzsteuer bewirkt, wobei eine derartige, allenfalls lediglich versuchte Verfehlung die Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG konsumieren würde. Ein allfälliger Schuldspruch wegen derartiger Abgabenhinterziehungen nach § 33…
…derjenige eine Abgabenhinterziehung, der vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Jahresumsatzsteuer bewirkt, wobei eine derartige, allenfalls lediglich versuchte Verfehlung die Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStr konsumieren würde. Ein allfälliger Schuldspruch wegen derartiger Abgabenhinterziehungen nach § 33…
…a)), wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet (lit.b)), wenn der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, welche die Tat rechtfertigen, die Schuld des Täters ausschließen, die Strafbarkeit ausschließen oder aufheben (lit.c)), wenn Umstände vorliegen, welche die…
…derjenige eine Abgabenhinterziehung, der vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Jahresumsatzsteuer bewirkt, wobei eine derartige, allenfalls lediglich versuchte Verfehlung die Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG konsumieren würde. Bedingt vorsätzlich zur Erfüllung des Tatbestandes nach § 49…
…1 und Abs.3 EStG 1988 die Anmeldung der Gewinnausschüttung sowie die Abfuhr der Kapitalertragssteuer unterlässt, wobei diesbezüglich gemäß § 33 Abs.3 lit.b FinStrG die Verkürzung der Kapitalertragsteuern im Zeitpunkt deren Nichtabfuhr bewirkt ist. Eine etwaige Strafbarkeit wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuern nach…
…Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen K wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs.1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 15. Juni 2001 gegen das…
…der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird (beispielsweise indem er unrichtige Jahressteuererklärungen einreicht, in welchen diverse Spirituosenumsätze nicht enthalten waren, und das Finanzamt eine erklärungsgemäße Veranlagung durchführt). Eine Strafbarkeit…
…der eines Finanzvergehens iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG Verdächtige nicht (auch) hinsichtlich der zugehörigen Jahressteuer ein Verhalten gesetzt hat, welches der Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG entgegensteht (vgl. VwGH vom 26. Juli 2005, 2000/14/0059). Aufgrund der…
…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird. Abs. 5: Die Selbstanzeige wirkt nur für die Personen, für die sie erstattet wird. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt…
…ist mit 10 % der verhängten Geldstrafe zu bemessen; .... . In Anwendung dieser Bestimmungen waren im vorliegenden Fall somit die vom Berufungswerber zu ersetzenden Verfahrenskosten mit € 46,00 festzusetzen. Zu Spruchpunkt II: Gem. § 31 Abs.1 und 5 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung…
…aus welcher sich bei antragsgemäßer Veranlagung eine Festsetzung der Abgabe mit Null oder einem zu niedrigen Betrag ergibt). Gleiches gilt auch für die Hinterziehung von Einkommensteuer, bei welcher auch unter bestimmten Umständen bereits eine Strafbarkeit einer vorsätzlichen Verkürzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer denkbar ist. Verletzt…
…aus welcher sich bei antragsgemäßer Veranlagung eine Festsetzung der Abgabe mit Null oder einem zu niedrigen Betrag ergibt). Gleiches gilt auch für die Hinterziehung von Einkommensteuer, bei welcher auch unter bestimmten Umständen bereits eine Strafbarkeit einer vorsätzlichen Verkürzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer denkbar ist. Verletzt…
…zu niedrig festgesetzt wird. Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG, insoweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist…
…August 2007 Stellung genommen. Sie hat im Wesentlichen ausgeführt, es sei auf der Homepage des "B-Club" sämtlichen Interessenten versichert worden, dass es sich ausschließlich um Tabakwaren aus dem EU-Raum handeln würde. Hätte sie die geringsten Anhaltspunkte dafür gehabt, es könnte sich um widerrechtlich…
…mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, welche die Tat rechtfertigen, die Schuld oder die Strafbarkeit des Täters ausschließen oder aufheben, letzteres zB…
…der - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich solcherart eine ihm auferlegte Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG. Diese mangels einer Strafbarkeit der Haupttat (Hinterziehung der Umsatzsteuer für 1997) strafbar gewordene Finanzordnungswidrigkeit findet aber ihr…